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Jeder zweite Kläger gewinnt

Rund 365.000 Asylklagen an deutschen Gerichten anhängig

Die Klagewelle gegen Asylentscheidungen nimmt nicht ab, zeigt eine Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag. Das Dokument belegt auch eine höhere Schutzquote für die Maghreb-Länder, als es Union und SPD in ihrem Sondierungspapier glauben machen.

Dienstag, 16.01.2018, 6:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 21.01.2018, 13:49 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Mindestens jeder zehnte Asylantragsteller aus Marokko und Algerien hat im dritten Quartal 2017 einen legalen Aufenthalt in Deutschland bekommen. Wie aus einer am Montag bekanntgewordenen Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, erhöhte sich die sogenannte bereinigte Schutzquote zwischen Juli und September vergangenen Jahres für Marokko auf zwölf Prozent, für Algerien auf zehn Prozent. Die bereinigte Quote berücksichtigt nur inhaltliche, keine formellen Entscheidungen. Aktuell sind rund 365.000 Asylklagen an deutschen Gerichten anhängig.

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Fünf-Prozent-Hürde für sichere Herkunftsländer

Union und SPD haben sich in den Sondierungen darauf verständigt, Algerien, Marokko und Tunesien „sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent“ zu sicheren Herkunftsstaaten erklären zu wollen.

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Unter dieser Fünf-Prozent-Hürde bei den Anerkennungen bleibt nur Tunesien. Vier Prozent der Asylanträge von Tunesiern hatten im dritten Quartal 2017 Erfolg. Im zweiten Quartal des vergangenen Jahres lagen dagegen alle drei Länder über dieser Schwelle: Marokko wies damals eine bereinigte Schutzquote von zwölf, Algerien von sieben und Tunesien von 5,5 Prozent auf. Die absoluten Zahlen zeigen, dass es um wenige Fälle geht. Im dritten Quartal 2017 erhielten 56 Marokkaner, 41 Algerier und vier Tunesier Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, den sogenannten subsidiären Schutz, oder es wurde ein Abschiebeverbot für sie verhängt.

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Jeder zweite Kläger gewinnt

Das Dokument, über das zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, gibt auch Auskunft zum Stand der Asylklagen in Deutschland. Demnach waren zum Zeitpunkt der parlamentarischen Anfrage rund 365.000 Asylklagen an deutschen Gerichten anhängig. Allein zwischen Januar und September 2017 wurden rund 273.000 Klagen, Berufungen oder Revisionen eingereicht. Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesinnenministeriums führen rund 48 Prozent der Asylentscheidungen zu einer Klage.

Allein rund 75.000 Klagen richteten sich gegen den subsidiären Schutzstatus, für den der Familiennachzug ausgesetzt wurde. Bei mehr als der Hälfte der getroffenen Entscheidungen wurde den Klägern der Flüchtlingsschutz zuerkannt, der ein Nachholen der engsten Angehörigen ermöglicht. In der überwiegenden Mehrheit ging es dabei um Verfahren von Syrern.

Asylklagen: Bisher keine Entscheidung

Eine Statistik, wie viele der Entscheidungen von Verwaltungsgerichten in der nächsten Instanz anders ausfallen, gibt es nach Angaben des Bundesinnenministeriums nicht. Es sei aber deutlich zu sehen, dass die Berufungsgerichte „zu unseren Gunsten entscheiden“, das heißt der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) recht geben, sagte die Sprecherin am Montag in Berlin. Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben den subsidiären Schutzstatus bei Syrern für rechtmäßig beurteilt, nachdem die Vorinstanz den Betroffenen einen höheren Asylstatus zuerkannt hatten.

Höchstrichterlich ist diese Frage bislang nicht entschieden worden. Ein Verfahren, das den Schutzstatus betrifft, ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auch nicht anhängig, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte.

Jelpke: Flüchtlingsfeindliche und unsinnige Politik

Laut Ulla Jelpke (Linke) werfen die hohen Erfolgsquoten von Klagen gegen Asylbescheide ein düsteres Licht auf die Qualität der Entscheidungen. „Es ist offensichtlich, dass die politisch gewollte Abschreckung von Schutzsuchenden haufenweise Fehlentscheidungen im BAMF hervorruft. Damit wird sehenden Auges in Kauf genommen, dass Schutzsuchende aufgrund solcher Bescheide in Krieg, Folter und Verfolgung abgeschoben werden.“

Die Linkspolitikerin wirft dem BAMF zudem vor, mit falschen Bescheiden die Gerichte zu belasten: „In den Gerichten stapeln sich die Akten, unter anderem, weil afghanische Asylsuchende mit dem falschen Hinweis auf angeblich sichere Gebiete reihenweise abgelehnt werden und weil syrischen Flüchtlingen mehrheitlich der Familiennachzug verweigert werden soll.“ Den betroffenen Flüchtlingen werde dadurch der benötigte Schutz und die Sicherheit versagt. „Das ist eine flüchtlingsfeindliche und überdies völlig unsinnige Politik“, so Jelpke.

Scharfe Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbands

Scharfe Kritik übt auch der Paritätische Wohlfahrtsverband. Er wirft dem BAMF eine restriktive Anerkennungspraxis vor. Hunderttausende Asylbewerber würden voreilig und zu Unrecht abgelehnt werden oder ihnen werde voller Schutz vorenthalten. „Es kann nicht sein, dass das Recht auf Schutz, Zuflucht und Hilfe aus migrationspolitischen Abwägungen oder parteipolitischen Interessen ausgehöhlt und nur nach Gutdünken gewährt wird,“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Angesichts der hohen Zahl der bei den Gerichten anhängigen Klageverfahren und den guten Erfolgsaussichten für die Kläger seien die Pläne von Union und SPD für eine weitere Asylrechtsverschärfung und insbesondere die weitere Beschränkung des Familiennachzugs und die dauerhafte Unterbringung in Sammellagern inakzeptabel. „Integration muss vom ersten Tag an erfolgen. Insbesondere wenn Kinder und Jugendliche sich bis zu zwei Jahren in Lagern aufhalten müssen, um dann doch anerkannt zu werden, ist dies unter humanitären und Gründen der Vernunft völlig kontraproduktiv“, so Schneider. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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