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Kein Hilfsfond

NRW-Landesregierung für Entlastung von Flüchtlingsbürgen

Nordrhein-Westfalen will eine einheitliche Lösung auf Bundesebene zur Entlastung von Helfern, die für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge gebürgt haben. Einen Alleingang in Form eines Hilfsfond leht Integrationsminister Joachim Stamp ab.

Montag, 22.01.2018, 6:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 22.01.2018, 21:54 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich für eine finanzielle Entlastung von Helfern und Angehörigen ausgesprochen, die für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge gebürgt haben. Allerdings lehnte der NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) am Donnerstag vergangener Woche die von der Grünen-Fraktion im Landtag geforderte Gründung eines Hilfsfonds in Höhe von fünf Millionen Euro für diese Bürgen ab.

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Man wolle zunächst auf Bundesebene eine einheitliche Linie und eine „sozialverträgliche Lösung“ für die Verpflichtungsgeber finden und dabei nicht mit Zahlungen aus NRW vorgreifen, sagte der FDP-Politiker im Düsseldorfer Landtag. Sonst würde eine bundeseinheitliche Regelung erheblich erschwert.

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Stamp gegen Hilfsfond

Einstimmig verwies der Landtag den Antrag der Grünen zur Einrichtung eines Hilfsfonds an den Integrationsausschuss sowie den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Bis auf die AfD hatten sich alle Fraktionen im Landtag für eine grundsätzliche Entlastung der Flüchtlingspaten ausgesprochen.

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Es nötige ihm „großen Respekt“ ab, wenn sich ein Bürger für Flüchtlinge engagiere und eine Bürgschaft übernehme, betonte Stamp. Auf der Grundlage der Verpflichtungserklärungen kamen rund 2.600 syrische Flüchtlinge nach NRW. (epd/mig) Aktuell Politik

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