Dresdner Terror-Prozess
Urteil erwartet gegen die rechtsextreme „Gruppe Freital“
Die "Gruppe Freital" ist nach Ansicht der Bundesanwaltschaft eine rechtsextreme, terroristische Vereinigung. Das Urteil für die acht Angeklagten soll heute in Dresden gesprochen werden. Die Angeklagten weisen die Terror-Vorwürfe zurück: Tagsüber seien sie Busfahrer, Techniker und Krankenpfleger.
Von Katharina Rögner Mittwoch, 07.03.2018, 6:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 18.03.2021, 17:36 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Eine sächsische Kleinstadt sorgt im Sommer 2015 für Schlagzeilen: In Freital protestieren Anwohner und augenscheinlich Rechtsextreme tagelang gegen eine Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Hotel „Leonardo“. Die Emotionen kochen über: „Raus mit dem Dreck“ und „Volksverräter“ rufen sie, Reporter werden im Stil von „Pegida“ als „Lügenpresse“ beschimpft, Flüchtlingshelfer und Asylbefürworter niedergebrüllt.
Bei den Anti-Asyl-Protesten lernt sich eine Gruppe junger Leute kennen, die wenig später Anschläge gegen Flüchtlinge und politisch Andersdenkende verübt haben soll und deshalb seit 7. März 2017 vor dem Oberlandesgericht in Dresden steht. Genau ein Jahr nach Beginn der Hauptverhandlung wird am Mittwoch das Urteil gesprochen. Es werden hohe Haftstrafen erwartet.
Der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zufolge ist die „Gruppe Freital“ eine terroristische Vereinigung, die „auf längere Zeit angelegt“ war. Den sieben Männern und einer Frau zwischen 20 und 40 Jahren wird unter anderem versuchter Mord, Beihilfe zum Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Staatsanwalt: Gewaltschame Durchsetzung rassistischer Ideologie
In ihrem Schlussplädoyer hatte die Bundesanwaltschaft für die beiden mutmaßlichen Rädelsführer Patrick F. und Timo S. elf Jahre beziehungsweise zehn Jahre und neun Monate Haft gefordert. Die anderen sechs Angeklagten sollen nach dem Willen des Generalbundesanwalts bis zu neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das geringste Strafmaß soll fünf Jahre betragen.
Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild hatte in seinem Plädoyer nach fast 70 Verhandlungstagen und knapp 100 Zeugenaussagen klare Worte gefunden: Die Angeklagten hätten ihre rassistische Ideologie gewaltsam durchsetzen wollen. Der „Motor der Bewegung“ sei nicht nur die Flüchtlingsthematik gewesen, sondern die „gemeinsame rechtsextreme, ausländerfeindliche, neonazistische Gesinnung“. Bei den insgesamt fünf Anschlägen zwischen Juli und November 2015 habe die Gruppe Verletzungen und sogar die Tötung von Menschen billigend in Kauf genommen.
Vorwurf: Sprengstoffanschläge
Der „Gruppe Freital“ werden Sprengstoffanschläge auf Freitaler Flüchtlingswohnungen, ein linksalternatives Wohnprojekt in Dresden und das Auto eines Freitaler Stadtrats der Linken sowie das Freitaler Büro der Linkspartei zur Last gelegt. Während des Prozesses bestätigten sich Verbindungen der Gruppe zur rechtsextremen „Freien Kameradschaft Dresden“, deren Mitglieder derzeit ebenfalls vor Gericht stehen oder schon standen.
Einige der acht Angeklagten haben die Taten eingeräumt, bestritten jedoch die Absicht zu töten. In ihren letzten Worten vor dem Urteil äußerten mehrere ihr Bedauern und entschuldigen sich bei den Geschädigten.
Tagsüber Busfahrer, Techniker, Krankenpfleger
Die Verteidiger der „Gruppe Freital“ forderten deutlich geringere Strafmaße. Zum Teil mehrfach hatten sie im Prozess kritisiert, den Angeklagten werde ein „politischer Prozess“ gemacht. Den Vorwurf der Existenz einer terroristischen Vereinigung wiesen sie zurück, der bedingte Tötungsvorsatz wurde bestritten.
Die acht Angeklagten entsprechen nicht zwingend dem Bild eines Terroristen: Sie lebten mitten in Dresden oder Freital, arbeiteten tagsüber als Busfahrer, Veranstalter, Techniker oder Krankenpfleger. Die meisten von ihnen waren strafrechtlich bislang nicht aufgefallen.
Bürgermeister: Vorfälle nicht dramatisieren
Begonnen hat die Geschichte der „Gruppe Freital“ mit regelmäßigen Treffs an einer Tankstelle der Kleinstadt – direkt gegenüber dem Freitaler Polizeirevier. Es sind Gleichgesinnte, die sich bestärken – nicht zuletzt in den Chats, deren Inhalte sie später schwer belasten. Dort planen und bewerten sie auch die Taten, nennen Flüchtlinge unter anderem „Bimbos“, die im „Kanackenhaus“ wohnen, und die man „am nächsten Lichtmast aufknüpfen“ müsse.
Gegenseitig radikalisiert haben sie sich Hausschild zufolge durch den „Gruppenzwang“. Und das in kurzer Zeit. Die Ermittler gehen zudem von einem Kreis von Mitwissern aus. Es muss also angenommen werden, dass Mitbürger das Vorgehen der „Gruppe Freital“ tolerierten – mehr noch: dass sie mithetzten, wegsahen oder bagatellisierten. Freitals Oberbürgermeister Uwe Rumberg (CDU) will die Vorfälle nicht dramatisieren – wie er mehrfach betonte. Eine Handvoll Leute, die das Treiben verrückt machen, dürfe nicht überbewertet werden, ist seine Meinung. (epd/mig) Aktuell Panorama
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen