Zentralrat fordert Beweislastumkehr
Muslime sollen Nicht-Antsemitismus beweisen
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland will bei "islamistisch" motivierten Verbrechen eine Beweislastumkehr. In diesem Fällen sollen die Täter beweisen, dass die Straftat nicht antisemitisch motiviert war.
Montag, 09.04.2018, 6:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 11.04.2018, 18:03 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat den Entzug des Bleiberechts für antisemitische Migranten gefordert. „Wer hier leben will, muss sich an unsere Werte und Traditionen halten“, sagte Schuster der „Welt am Sonntag“. Weiter fügte der Präsident des Zentralrats der Juden hinzu: „Wer nicht bereit ist, unsere gesellschaftlichen Normen zu akzeptieren, der sollte kein dauerhaftes Bleiberecht in diesem Land erhalten.“ Es sollten heute sämtliche Integrationsbestrebungen gesetzlich so verschärft werden, „dass ein Verstoß gegen unsere Grundordnung und Werte im schärfsten Fall zum Entzug des Bleiberechts führt“.
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre sei zu befürchten, dass es mit Ermahnungen und Geldstrafen nicht mehr getan sei, sagte Schuster. Vorstellbar sei bei islamistisch motivierten Antisemitismus zudem eine Umkehr der Beweislast, wie es in Großbritannien seit einiger Zeit praktiziert wird. Dort müssen dem Zeitungsbericht zufolge Täter bestimmter Vergehen beweisen, dass ihre Verbrechen nicht antisemitisch motiviert waren. Auf die entsprechende Frage antwortete Schuster, er kenne die Details der britischen Gesetzgebung nicht, könne sich aber vorstellen, „dass dieses Gesetz eine Möglichkeit wäre, Antisemitismus einzudämmen“.
Schuster: Verantwortung bei muslimischen Verbänden
Wichtig sei doch, dass antisemitische Straftaten als solche erkannt werden, betonte Schuster. „Daher wünsche ich mir, dass die Antisemitismus-Definition, die von der Bundesregierung verabschiedet wurde, in der Rechtsprechung konsequent angewendet wird“, sagte er.
Das jüdisch-muslimische Gespräch bezeichnete der Präsident des Zentralrats als nach wie vor wichtig. Trotzdem liege die Verantwortung eindeutig bei den muslimischen Verbänden. „Noch immer gibt es zu viele Moscheen in Deutschland, in denen die westlichen Werte, der bundesdeutsche gesellschaftliche Konsens eben nicht gelebt und vertreten werden und in denen Hass auf Juden und auf Israel gepredigt wird“, sagte Schuster. In welchen muslimischen Verbänden Hass auf Juden gepredigt werde, teilte Schuster nicht mit. (epd/mig) Aktuell Politik
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Ob es dieses humanistische Ansinnen ist, was einen Dr. Josef Schuster antreibt, wenn er für nicht systemisch angepasste Menschen (Stichwort: Kritik an der israelischen Besatzung) den Entzug des Bleiberechts fordert, wage ich
zu bezweifeln.
Viele von denen, die durch solche Gesetze gezwungen werden, den Mund zu halten, wenn sie berechtigte Kritik an Israel üben wollen, weil der Name des Judentums dazu mißbraucht wird, die vom zionistischen Regime begangenen Verbrechen zu schützen, werden dafür den Zionismus und das ihm – zu Unrecht – gleichgesetzte Judentum nur noch mehr hassen. Mit dieser Politik fördert der Zentralrat der Juden die Judenfeindlichkeit nur, anstatt sie einzudämmen. „Mögen sie uns nur hassen, solange sie uns fürchten“ – solange als „Staatsräson“ immer repressivere Gesetze des deutschen Staates berechtigte Kritik an Israel und dem Zionismus verbieten. Aber irgendwann wird der Bogen überspannt sein, und dann wird der Zorn auch über unschuldige Juden hereinbrechen, weil das zionistische Regime und sein deutsches Sprachrohr Zionismus und Judentum einander gleichgesetzt haben, anstatt zu verdeutlichen, daß man zwischen beiden zu unterscheiden hat.
Der deutsche Staat hat eine besondere Verantwortung gegenüber dem jüdischen Volk. Insofern ist es vertretbar, die Beweislastumkehr bei Judenfeindlichen Straftaten einzuführen. Keine andere religiöse Minderheit ist derart vielen Angriffen von anderen religiösen Minderheiten ausgesetzt, so dass auch die Idee, ein Bleiberecht zu entziehen im ersten Moment nachvollziehbar erscheint.
Allerdings gibt es diese Möglichkeit schon im Aufenthaltsgesetz in § 54 Nr. 5 AufenthG, so dass es keiner Gesetzesänderung bedarf, vielmehr muss die Vorschrift restriktiver angewandt werden.
Der folgende gehaltvolle Text des israelischen Historikers Moshe Zuckermann ist es wert, eigens auf MIGAZIN veröffentlicht zu werden:
https://www.globkult.de/gesellschaft/identitaeten/1016-jenseits-deutscher-reflexe-resuemee-ueber-antisemitismus-antizionismus-und-israel-Kritik
Es ist bezeichnend, dass sich Schulen so unendlich schwer tun gegen Mobbing, gegen antisemitische und aber auch antimoslemische, und auch andere Hetze – pädagogisch zu agieren!
Wenn Personen der Schulaufsichtsbehörde in Berlin-Tempelhof das „Händchen-halten“ für das „Gemeinsame“ – oder wie auch immer – für wichtiger halten.
Erstaunlich für mich war, wie ein moslemischer (lernbehinderter) Schüler meiner Schule in Berlin-Tempelhof entsetzt darüber war, wie ekelhaft mich eine Kollegin (Lehrerin) gemobbt hatte. Er fragte mich betroffen, nachdem er eine verbale Entgleisung gegen mich mitbekommen hatte: „wie gehen die mit dir um?“ Reaktion der Schulleitung: NULL, d.h. „Ach, haben Sie doch Verständnis dafür“……..
Die Schüler haben leider damit auch negative Vorbilder!
Das nun die berliner Schulbehörde sich ganz offensichtlich gegen meine vielfach ausgezeichneten Projekte gegen Hass und Ausgrenzung stemmt, ist aber auch ein weiterer Beweis für für diesen unerfreulichen Umstand.
Ich kann aber auch an positiven Reaktionen mancher Schulen zu meinen Workshop-Projekten zeigen, was sie tatsächlich – eben positiv – bewegt haben!