Staatliche Parteienfinanzierung
Bundesregierung will NPD Geldhahn zudrehen
Bundesländer, Regierung und Parlament wollen erneut gemeinsam gegen die NPD vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Diesmal geht es nicht um ein Verbot, sondern um den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung.
Donnerstag, 19.04.2018, 6:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 22.04.2018, 15:19 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Bundesregierung und Bundestag wollen gemeinsam mit den Bundesländern dafür sorgen, dass der NPD der Geldhahn zugedreht wird. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett in Berlin, einen Antrag auf Ausschluss der rechtsextremen Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht zu stellen. Der Bundestag soll nach Angaben von Koalitionsvertretern in der kommenden Woche ebenfalls beschließen, einen eigenen Antrag zu stellen. Die Bundesländer haben diesen Beschluss bereits im Februar gefasst. Die drei Verfassungsorgane würden damit gemeinsam in Karlsruhe auftreten.
„Wir können und wollen es nicht hinnehmen, dass eine Partei, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, Leistungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält“, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die Bürger erwarteten, „dass solche Parteien nicht aus Steuergeldern subventioniert werden“, sagte er.
Signal an die jüdische Gemeinde
Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Eva Högl kündigte am Mittwoch einen Antrag des Bundestags an. Es sei wichtig für das Engagement gegen Rechtsextremismus, „dass die NPD nicht weiter von allen Steuerzahlern Geld bekommt“. Unions-Vize Stephan Harbarth (CDU) sicherte Unterstützung vonseiten seiner Fraktion zu. Vor dem Hintergrund eines erneuten antisemitischen Übergriffs in Berlin sagte er: „Wir wollen hier auch ein klares Signal an die jüdische Gemeinde geben. Jeder Cent, den die NPD von staatlicher Seite erhält, ist einer zu viel.“
Die gesetzliche Grundlage für den möglichen Ausschluss von der Finanzierung wurde im vergangenen Jahr gelegt. Der Bundestag beschloss im Sommer ein Gesetz, wonach extremistischen Parteien der Geldhahn zugedreht werden kann. Die Regelung war eine Reaktion auf ein erneut vor dem Karlsruher Gericht gescheitertes NPD-Verbotsverfahren.
Die Richter hatten die Partei in ihrem Urteil im Januar 2017 zwar als verfassungsfeindlich beurteilt, wegen der geringen Bedeutung der NPD ein Verbot aber als unverhältnismäßig eingestuft. Die Verfassungsrichter deuteten dabei aber die Möglichkeit an, extremistische Parteien von der Finanzierung aus Steuermitteln auszuschließen.
850.000 Euro im Jahr 2017
Die NPD ist inzwischen in keinem Landtag mehr vertreten. 2017 erhielt sie noch rund 850.00 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung, die unter anderem auf Grundlage der Wählerstimmen errechnet wird. Hinzu kommen Steuerprivilegien, die bei einem Ausschluss ebenfalls wegfielen.
Den Antrag auf Ausschluss von der Finanzierung können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen. Die Länderkammer beschloss bereits im Februar, ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu starten. Ein Ausschluss von der Finanzierung würde für sechs Jahre gelten und müsste danach erneut gerichtlich geprüft werden.
Beim zuletzt gescheiterten NPD-Verbotsverfahren hatten die Bundesländer allein einen Antrag in Karlsruhe gestellt. Das erste, 2003 gescheiterte Verbotsverfahren gegen die Partei betrieben Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam. (epd/mig) Aktuell Politik
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