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Opferbeauftragter

Auch ausländische Terroropfer sollen entschädigt werden

Dem neuen Opferbeauftragten der Bundesregierung zufolge sollen in Zukunft auch ausländische Opfer von Terrorangriffen finanziell entschädigt werden. Nach bisheriger Rechtslage können nur deutsche Terroropfer finanzielle Hilfen erhalten.

Donnerstag, 19.04.2018, 6:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 22.04.2018, 15:19 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der neue Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD), hat sich für eine bessere Betreuung und Entschädigung von Terroropfern ausgesprochen. Probleme wie beim Weihnachtsmarkt-Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 dürften sich nicht wiederholen, sagte der Bundesopferbeauftragte am Dienstag in Berlin bei seinem ersten öffentlichen Auftritt. Zwar hoffe er nicht, dass es noch mal einen Terroranschlag gebe. Im Falle eines solchen Angriffs müssten Opfer und Hinterbliebene jedoch schnelle Hilfe bekommen.

Der neue ständige Bundesopferbeauftragte soll dabei als zentraler Ansprechpartner fungieren und unter anderem Hilfen zwischen verschiedenen Institutionen und Behörden koordinieren. Zudem müssten erste finanzielle Entschädigungshilfen rasch – etwa innerhalb von zwei Wochen – aus dem Härtefallfonds gewährleistet werden, betonte Franke. Weitere finanzielle Hilfen von Terroropfern regelten das Opferentschädigungsgesetz sowie die Verkehrsopferleistung.

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Entschädigung künftig auch für Ausländer

Künftig sollen zudem alle Opfer – unabhängig von ihrer Nationalität – finanzielle Entschädigungen gewährt bekommen, kündigte der 58-Jährige an. Nach der bisherigen Rechtslage können nur deutsche Terroropfer entsprechende finanzielle Hilfen von der Bundesregierung erhalten. Franke verwies darauf, dass dies in vielen anderen Ländern, etwa in Frankreich, anders gehandhabt werde: „Auch in Deutschland müssen ausländische Staatsbürger in den Schutz mit einbezogen werden.“

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Der Opferbeauftragte der Bundesregierung ist künftig für alle unter Terrorismus fallenden Angriffe zuständig, hieß es. Dies seien – in Abgrenzung zu anderen Attacken – Taten, bei denen der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernimmt, also „wenn sich der Straftatgegenstand gegen die staatliche, demokratische Grundordnung richtet“. Bei anderen Gewaltattacken wie zuletzt etwa Anfang April in Münster seien die Landesinnenministerien sowie die Landesopferbeauftragten zuständig. Franke sprach sich dabei für die Ernennung von Opferbeauftragten in allen Bundesländern aus. Bislang gibt es nur in Berlin und in Nordrhein-Westfalen solche Ansprechpartner. „Es ist sicherlich sinnvoll, dass für extremistische Taten alle Bundesländer einen Opferbeauftragten haben“, sagte Franke.

Barley: kein absoluter Schutz

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), betonte, dass es „einen absoluten Schutz vor Terroranschlägen in keinem Land der Welt geben wird“. Falls ein Terroranschlag geschehe, sei es „absolut elementar“, dass Opfer und Hinterbliebene schnell einen Ansprechpartner haben. Franke sei mit seiner Biografie und seinen Erfahrungen „genau der Richtige für diese Aufgaben“. Sein Amt ist organisatorisch beim Bundesjustizministerium angesiedelt. Zudem werde er einen eigenen Mitarbeiterstab erhalten, kündigte die Ministerin an.

Das Bundeskabinett hatte in der vergangenen Woche Franke zum Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland ernannt. Neben der zentralen Betreuung von Terroropfern wird der Jurist auch die Betreuung der Opfer des Anschlags vom Breitscheidplatz in Berlin fortsetzen.

Der Bundestagsabgeordnete ist Mitglied des Gesundheitsausschusses im Bundestag und war Gründungsrektor der Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung in Bad Hersfeld. Franke war von 1999 bis 2009 Bürgermeister im nordhessischen Gudensberg. Seit 2009 ist er Bundestagsabgeordneter. (epd/mig) Aktuell Politik

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