Keine Fremdenfeindlichkeit
Generalbundesanwalt weist Anzeige im Fall Oury Jalloh zurück
Der Generalbundesanwalt hat eine Zuständigkeit im Fall Oury Jalloh erneut abgelehnt. Begründung: Eine fremdenfeindliche Straftat sei nicht erkennbar. Oury-Jalloh-Gedenkinitiative wirft der Bundesanwaltschaft ein bedenklich interessensgeleitetes Verständnis von Aufklärung vor.
Dienstag, 24.04.2018, 6:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 24.04.2018, 17:26 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Oury-Jalloh-Gedenkinitiative ist mit einer Strafanzeige wegen Mordes an dem Asylbewerber bei der Generalbundesanwaltschaft erneut gescheitert. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnte die Zuständigkeit in dem Fall am 4. April erneut ab und verwies an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, wie die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Montag in Berlin mitteilte. Die Gruppe hatte dort Strafanzeige wegen Mordes an Jalloh gegen einen damaligen Polizeibeamten gestellt. Von der Ablehnung erfuhr sie nach eigenen Angaben erst vor wenigen Tagen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg prüft seit etwa drei Monaten die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle. Sollte die Beschwerde begründet sein, würden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Die Prüfung kann noch einige Zeit in Anspruch nehmen, wie ein Sprecher dem „Evangelischen Pressedienst“ bestätigte.
Die Gedenkinitiative kritisierte die Reaktion des Generalbundesanwalts. Bundesanwalt Lohse argumentiert in seinem Schreiben an die Initiative (liegt dem MiGAZIN vor), dass im Fall Oury Jalloh eine fremdenfeindliche Straftat nicht erkennbar sei. Es handele sich um einen Einzelfall, der nicht geeignet sei, „das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Staates, ernsthaft“ zu beeinträchtigen.
Initiative kritisiert Bundesanwaltschaft
Die Argumentationslinien der Bundesanwaltschaft offenbaren laut Initiative „selbst ein bedenklich interessensgeleitetes Verständnis von Aufklärung“. Gerade das „unbegründete blinde Vertrauen“ der Bundesanwaltschaft in die sachsen-anhaltischen Ermittlungsbehörden werde „das tatsächliche Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates nachhaltig beeinträchtigen“.
Generalbundesanwalt lehnt Zuständigkeit im Fall #OuryJalloh erneut ab. Begründung: Fall beeinträchtige das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Staates nicht. Was meint Ihr?
— MiGAZIN (@MiGAZIN) 23. April 2018
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will zwei unabhängige Sonderermittler einsetzen, die den Fall im Rechsausschuss des Landtags prüfen und bewerten sollen. Der aus Sierra Leone stammende Jalloh starb am 7. Januar 2005 wenige Stunden nach seiner Inhaftierung bei einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle. Er war an eine Matratze gefesselt. Der Fall konnte bislang nicht aufgeklärt werden. Jalloh soll die Matratze mit einem Feuerzeug selbst angezündet haben. Mehrere Brandgutachter zweifeln das an. (epd/mig) Aktuell Panorama
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Ihre Aussage: „Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg prüft seit etwa drei Monaten die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle.“
Richtig ist, dass die Generalstaatsanwaltschaft bereits seit Beschwerde der Anwältinnen der Familie Anfang November 2017 – also seit über 5(!) Monaten – für die Prüfung zuständig ist. Vgl. hierzu https://www1.wdr.de/daserste/monitor/extras/pressemeldung-oury-jalloh-100.html.
Darüber hinaus ist die Generalstaatsanwaltschaft spätestens seit 07.12.2017 – also seit weit über 4(!) Monaten – ganz offiziell für weitere Ermittlungen im Fall zuständig (…falls sie denn die Beschwerde der Familie als „begründet“ empfinden sollte?!). Vgl. hierzu https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/landespolitik/neustart-im-fall-jalloh-ministerin-keding-macht-weg-frei-fuer-neue-untersuchung-29255356.
Faktisch wird unter/seit Eingreifen der Generalstaatsanwaltschaft nach der Einleitung eines Mordermittlungsverfahrens gegen konkrete Polizeibeamte durch LOStA Bittmann in Dessau am 04.04.2017 GAR NICHT mehr ermittelt, sondern nur noch „geprüft“: https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2018/04/06/erster-jahrestag-der-pruefungen-zur-verhinderung-von-mordermittlungen-im-fall-oury-jalloh/
Im Februar teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft dem Spiegel mit: „Vielleicht kann ich an Ostern mehr dazu sagen“ – http://www.spiegel.de/panorama/justiz/oury-jalloh-tod-in-der-polizeizelle-so-geht-s-nun-weiter-a-1193230.html
Zu Ostern sagt dann der gleiche OStA Tewes auf die gleiche Frage wiederum zur Junge(n) Welt: »Das kann länger dauern« – https://www.jungewelt.de/artikel/329920.misshandelt-und-verbrannt.html
Verschleppung ist eine allgegenwärtige Vertuschungstaktik der Ermittlungsbehörden in Sachsen-Anhalt – insofern sollten kritische Medien präzise berichten und sich nicht auf „verkürzende“ Zeitangaben der Behörden selbst verlassen!