Bürgerasyl
Wenn Flüchtlinge versteckt werden
Mit dem "Bürgerasyl" wollen Aktivisten Flüchtlinge vor ihrer drohenden Abschiebung bewahren. Sie berufen sich dabei auf zivilen Ungehorsam. Ihr Vorgehen gilt als rechtlich umstritten. Von Sebastian Stoll
Von Sebastian Stoll Dienstag, 15.05.2018, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 21.05.2018, 22:49 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Sechs Kinder hatte die Frau, alle gesundheitlich angeschlagen, und sie war als Angehörige der Roma-Minderheit vor Diskriminierung in Serbien geflüchtet. Zurück sollte sie trotzdem, einen Termin für die Abschiebung gab es schon. Also wurde sie versteckt, von mehreren Unterstützern in Freiburg, und das wochenlang. Die Behörden sollten sie nicht finden. Es gibt Menschen, die sagen: Das ist illegal. Andere sagen: Ja ist es, es ist aber auch notwendig – und nennen es „Bürgerasyl“.
„Das Asylrecht ist ausgehöhlt und bietet keinen Schutz mehr. Das müssen nun Bürgerinnen und Bürger übernehmen“, sagt Michaela Baetz, Sprecherin der Initiative Bürgerasyl Nürnberg-Fürth. Rund ein Dutzend solcher Gruppen gibt es mittlerweile in Deutschland, neben der in Nürnberg und Fürth etwa in Freiburg, Hanau, Stuttgart und Göttingen.
Ziviler Ungehorsam
Hier engagieren sich Menschen, die finden, dass deutsche Behörden zu oft und zu schnell abschieben – und die etwas dagegen unternehmen wollen, indem sie Flüchtlinge verstecken, denen die Ausweisung droht. Wie oft das bislang geschehen ist, darüber gibt es keine Zahlen – denn das, was die Befürworter Bürgerasyl nennen, ist für andere eine Straftat, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann: „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“.
Das ist auch der Grund, warum es schwer ist, jemanden zu finden, der von seinen Erfahrungen mit der Unterbringung eines Flüchtlings erzählt. Die Gruppe Nürnberg-Fürth ist noch relativ jung. Ihre Sprecherin Michaela Baetz erklärt, wie das Bürgerasyl vor Ort funktioniert: Sie konzentriert sich auf Menschen aus Afghanistan. „Afghanen sind an sich nicht schutzwürdiger als andere Flüchtlinge, aber die Situation in ihrem Land ist ganz offensichtlich so, dass sie eigentlich nicht zurückgeschickt werden können.“
Rund 60 Unterstützer hat die Gruppe. Wie viele tatsächlich bereit sind, einen Geflüchteten aufzunehmen, kann Baetz nicht sagen. Aber klar ist, dass es immer losgeht, sobald eine Abschiebung bevorsteht oder sie vermutet wird: Dann wird der bedrohte Flüchtling beherbergt – reihum, von verschiedenen Menschen, solange, bis die Gefahr vorüber ist. Baetz sagt aber auch: „Wir wollen öffentlich machen, dass wir die gegenwärtige Abschiebepraxis nicht hinnehmen.“ Es gehe um zivilen Ungehorsam.
Bürgerasyl umstritten
Das Bürgerasyl ist umstritten. So hält es der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) für illegal, wie er in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP klarstellte: „Personen, die dazu aufrufen, solche Straftaten zu begehen, können sich wegen Anstiftung beziehungsweise wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten strafbar machen“, heißt es dort.
Das wiederum bezweifelt Albert Scherr, Soziologe an der Pädagogischen Hochschule Freiburg: „Die Frage ist doch: Liest man Bürgerasyl als politische Meinungsäußerung, als zivilen Ungehorsam oder als Unterstützung einer strafwürdigen Aktion?“ Letzteres sei zwar denkbar und für den Straftatbestand „Beihilfe zum illegalen Aufenthalt“ kämen sogar Gefängnisstrafen infrage. Allerdings sei es unwahrscheinlich, dass Gerichte so urteilen würden: „Damit sind ja eigentlich Schlepper gemeint.“ Da es zum Bürgerasyl noch keine Rechtspraxis gebe, sei aber alles, was man darüber sagen könne, spekulativ, sagt Scherr.
Auch Organisationen der Flüchtlingshilfe stehen dem Bürgerasyl skeptisch gegenüber – gerade im Vergleich mit dem Kirchenasyl. So sagt etwa Bernd Mesovic, Sprecher von Pro Asyl: „Dem Kirchenasyl liegt ja eher die Idee einer Denkpause zugrunde, mit der man eine Abschiebung kurzfristig erst mal aufhalten will. Es handelt sich aber hier um keinen zivilen Ungehorsam, sondern eine Anerkennung des Rechtsstaats.“ Den Kirchen spricht er eine „moralische Sonderrolle“ zu, beim Bürgerasyl vermisst er „eine weitergehende Handlungsperspektive“. (epd/mig) Leitartikel Panorama
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„Ziviler Ungehorsam“ ist nichts anderes als die Ablehnung des Rechtsstaates. Er unterstellt dem Rechtsstaat, dass er keiner ist. Wer so handelt, dem gehören sämtliche bürgerlichen Ehrenrechte entzogen. Unser Asylsystem wird dermaßen missbraucht, dass die Bevölkerung sehr viel ausländerfeindlicher geworden ist. Will man das jetzt auf die Spitze treiben?
Herr Scherr irrt sich. Mit der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ist der Straftatbestand des § 27 StGB i.V.m. § 95 AufenthG gemeint. Dieser Vorschrift zielt nicht auf „Schlepper“ ab. Schlepper können nach den §§ 96 und 97 AufenthG bestraft werden.
Ich halte es für verantwortungslos, die strafbare Handlung herunterzuspielen. Wer sich der Beihilfe schuldig macht, muss mit Verurteilung rechnen. Sich dabei auf die Meinungsfreiheit zu berufen schützt vor Strafe nicht. Diese Argumentation kann nur einen politischen Hintergrund haben, haltbar ist sie keinesfalls.
Im Übrigen halte ich es für sehr fragwürdig, Personen, denen der Rechtsweg offensteht, aber die nicht obsiegt haben, den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen. Hiermit wird sehr deutlich der Rechtsstaat nicht akzeptiert – juristisch gesehen ist dies vergleichbar mit der Haltung der Reichsbürger, die den Rechtsstaat ebenfalls nicht akzeptieren und dementsprechend strafbar handeln.
1. Bürgerasyl: Bitte Verpflichtungserklärung verfassen, um für den Unterhalt dieser Personen selbst zu sorgen.
2. Kirchenasyl: siehe 1, und bitte endlich die Alimentierung der Kirchen und Kirchensteuer abschaffen.
1+2: Wieso meint eigentlich eine Minderheit unserem Gemeinwesen die Kosten für ihre Handlungen übertragen zu können? Selbstverantwortung Fehlanzeige?!