Arbeitsgericht Dortmund
Kündigung wegen Kopftuch
Mit der Kündigung einer muslimischen Arzthelferin, die ihr Kopftuch auch während der Arbeitszeit tragen wollte, beschäftigte sich vergangene Woche das Dortmunder Arbeitsgericht. Einem Bericht der „Haltener Zeitung“ zufolge stützte die Dortmunder Muslimin ihre Klage auf das Antidiskriminierungsgesetz.
Dienstag, 22.12.2009, 8:10 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 16:55 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Arzthelferin war bereits seit neun Jahren bei seinem Arbeitgeber – ein Dortmunder Ärzteteam – tätig. Ihre Entscheidung, das Kopftuch auch während der Arbeit zu tragen, stieß bei ihren Arbeitgebern auf Missfallen. Nach der darauffolgenden Kündigung verklagte die 27-jährige ihre Arbeitgeber auf 1.200 Euro Schadensersatz und stützte die Klage auf das Antidiskriminierungsgesetz.
Als Grund für die Kündigung gab der Anwalt der Ärzte an, dass man mit einem Kopftuch kein ausreichendes Vertrauen zu Patienten aufbauen könne. Die Richterin überzeugte dies allerdings nicht. „Wir müssen uns vielleicht dran gewöhnen, dass es bei uns nicht nur Christen gibt, sondern auch große Gruppen anderer Religionen“, sagte sie Berichten zufolge.
Bei der Güterverhandlung konnte keine Einigung erzielt werden. Daher wurde für Mitte April ein Kammertermin angesetzt.
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