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Verfahren in Malta

„Lifeline“-Kapitän unter Auflagen auf freiem Fuß

Seenotretter sind ausgebremst. Während vor der libyschen Küste Flüchtlinge ertrinken, liegen Rettungsschiffe im Hafen fest und der Kapitän der "Lifeline" steht vor Gericht. Derweil geht das Sterben im Mittelmeer weiter - mehr als 200 Flüchtlinge allein in den vergangenen Tagen.

Dienstag, 03.07.2018, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 04.07.2018, 16:38 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der Kapitän des deutschen Rettungsschiffs „Lifeline“ muss sich seit Montag in Malta vor Gericht verantworten. In der Anklageschrift werde den Helfern um Claus-Peter Reisch vorgeworfen, dass das Schiff in den Niederlanden falsch registriert sei, sagte der Sprecher der zivilen Seenotretter, Ruben Neugebauer, dem epd in Dresden. Das Gericht in Valletta müsse nun beurteilen, ob die Registrierung gültig ist. Rettungsorganisationen beklagten, an ihren Einsätzen gehindert zu werden, während Menschen im Meer ertrinken. Allein in den vergangenen Tagen kamen nach UN-Angaben mehr als 200 Flüchtlinge vor der Küste Libyens ums Leben.

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Bei der Anhörung vor Gericht in Malta warf die Staatsanwaltschaft dem Kapitän nach Berichten der Tageszeitung „Malta Today“ am Montag überdies vor, sein Patent gelte nur für die Küstenschifffahrt bis zu 30 Seemeilen von der Küste entfernt, nicht jedoch in internationalen Gewässern. Reisch wurde nach der Anhörung gegen eine Kaution von 10.000 Euro mit der Auflage, Malta nicht zu verlassen, auf freien Fuß gesetzt. Das Rettungsschiff bleibt vorerst beschlagnahmt.

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„Gründe vorgeschoben“

Neugebauer warf den Behörden vor, die Gründe der Anklage seien vorgeschoben, um private Seenotretter an ihrer Arbeit zu hindern: „Ganz offensichtlich handelt es sich um eine politische Kampagne.“ Nach sechs Tagen Odyssee im Mittelmeer war die „Lifeline“ am Mittwochabend in den Hafen von Maltas Hauptstadt Valletta eingelaufen.

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Auch die drei anderen großen privaten Seenotrettungsschiffe im Mittelmeer waren weiter für den Einsatz blockiert. Die „Aquarius“, die zuletzt nach einem Anlegeverbot Italiens und Maltas eine Odyssee nach Spanien hinter sich hatte, lag am Montag noch in Marseille. Das von SOS Méditerranée und „Ärzte ohne Grenzen“ betriebene Schiff hatte zum Mannschaftswechsel bis an die französische Küste fahren müssen, weil näher am Rettungsgebiet liegende Länder ihr erneut die Einfahrt verwehrt hatten. In Malta lagen neben der „Lifeline“ die „Seefuchs“ und die „Sea-Watch 3“ im Hafen.

Mehr Tote im Mittelmeer

Die maltesische Regierung hatte vergangene Woche angekündigt, bis zum Abschluss der „Lifeline“-Ermittlungen die Aktivitäten von Seenotrettungsorganisationen zu unterbinden. Die Retter der „Sea-Watch 3“ wurden nach eigenen Angaben am Montag davon unterrichtet, dass ihr Schiff in Malta festgehalten wird. Eine rechtliche Begründung sei ihnen von den Behörden nicht geliefert worden, teilte die Organisation mit.

Seit die zivilen Rettungskräfte an ihrer Arbeit gehindert würden, habe die Zahl der Toten im Mittelmeer deutlich zugenommen, sagte Neugebauer. In den vergangenen zwei Wochen seien dort 400 Menschen ums Leben gekommen. Bei dem schlimmsten Unglück hätten am Freitag 103 Menschen ihr Leben verloren, darunter drei Babys, sagte UNHCR-Sprecher Charlie Yaxley dem epd. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat meldete am Montag rund 60 Vermisste nach einem neuerlichen Unglück.

Scharfe Kritik

Die italienische Küstenwache lotet derweil nach Informationen der Bundesregierung den Aufbau einer libyschen Seenotrettungsstelle aus. Bei dem von der EU finanzierten Projekt „Aurora“ handele es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um eine Machbarkeitsstudie, die den „Aufbau von Seenotrettungsfähigkeiten in Libyen“ zum Gegenstand habe, heißt es in einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion, die dem epd vorlag und über die zuerst die „Passauer Neue Presse“ berichtete.

Scharfe Kritik kam vom Linken-Abgeordneten Andrej Hunko. „Ich halte die EU-Gelder zum Aufbau der libyschen Küstenwache, zu der bewiesenermaßen auch Schleuser und Waffenschmuggler gehören, für eine üble Zweckentfremdung“, erklärte er. Er halte es für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, wenn italienische Behörden oder die EU-Kommission die Rückführung aufgegriffener Bootsflüchtlinge in ein als unsicher eingestuftes Land begünstigen, initiieren oder sogar unterstützen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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