Sechseinhalb Jahre
Haftstrafen für Brandanschlag auf Flüchtlingsheim in Jüterbog
Zu sechseinhalb und drei Jahren Haft wurden zwei Männer wegen eines Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft verurteilt. In dem Flüchtlingsheim lebten zur Zeit des Anschlags 20 junge Flüchtlinge.
Dienstag, 10.07.2018, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 10.07.2018, 16:43 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Wegen eines Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft in Jüterbog im Oktober 2016 hat das Landgericht Potsdam einen 44-jährigen Mann zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein 20-jähriger Mittäter müsse für drei Jahre ins Gefängnis, sagte ein Sprecher des Landgerichts Potsdam im Anschluss an die Urteilsverkündung am Montag dem „Evangelischen Pressedienst“. Beide Männer wurden wegen versuchten Mordes, versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft für den 44-Jährigen und viereinhalb Jahre Haft für den Mittäter gefordert. (Az.: 21 KLs 33/17)
In einem vorangegangenen Verfahren war im November 2017 bereits der eigentliche Brandstifter, der 21-jährige Sohn des 44-Jährigen, zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Jugendstrafe wegen versuchten Mordes, versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung wurde auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Idee zu dem Anschlag sei vom rechtsextremistschen Vater des Brandstifters gekommen, der auch die beiden Molotow-Cocktails für den Anschlag angefertigt habe, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Beweggründe für die Tat des Sohnes seien „dumpfer Ausländerhass“ und der Wunsch gewesen, den Vater zu beeindrucken. (AZ: 22 KLs 16/17)
„Fanal gegen Ausländer“
Bei dem Anschlag auf eine Unterkunft alleinreisender minderjähriger Flüchtlinge entstand ein Schaden in Höhe von rund 1.500 Euro, Menschen kamen nicht zu Schaden. In dem Flüchtlingsheim lebten zur Zeit des Anschlags 20 junge Flüchtlinge.
In der Begründung des Urteils gegen den 44-Jährigen vom Montag hieß es, das Landgericht sei überzeugt, dass er der „Vater und Organisator des Brandanschlags“ gewesen sei und damit ein „Fanal gegen Ausländer“ habe setzen wollen. Er sei nur deshalb nicht vor Ort gewesen und habe keinen Brandsatz geworfen, weil den drei Tätern bewusst gewesen sei, dass ihm im Fall der Entdeckung eine Freiheitsstrafe droht und er dann seine Vaterpflichten gegenüber seiner kleinen Tochter nicht mehr hätte wahrnehmen können. (epd/mig) Aktuell Recht
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