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Aufnahme zugesagt

Gerettete Bootsflüchtlinge dürfen an Land

Das Warten für die 450 im Mittelmeer geretteten Bootsflüchtlinge hat ein Ende. Sie dürfen in Italien an Land, nachdem Deutschland und vier weitere EU-Staaten Aufnahme zugesagt haben. Die EU-Kommission begrüßte die Entwicklung, fordert aber nachhaltige statt Ad-hoc-Lösungen.

Dienstag, 17.07.2018, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 19.07.2018, 17:59 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Für die fast 450 im südlichen Mittelmeer geretteten Flüchtlinge ist eine Lösung gefunden: Nach Zusagen von fünf EU-Ländern, die Menschen aufzunehmen, durften sie inzwischen auf Sizilien an Land gehen, wie der italienische Rundfunk RAI am Montag berichtete. Der italienische Innenminister Matteo Salvini hatte zuvor die Genehmigung dafür verweigert und an die übrigen EU-Länder appelliert, die Flüchtlinge zu übernehmen. Nach Deutschland, Frankreich und Malta erklärten sich auch Portugal und Spanien bereit, je 50 Migranten aufzunehmen. Auch Italien selbst will einen Teil der Flüchtlinge aufnehmen.

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Salvini sprach nach den Zusagen der EU-Länder von einem „politischen Sieg“. Ein italienisches und ein britisches Schiff hatten die Flüchtlinge am Wochenende von einem Holzboot gerettet. Frauen, Minderjährige und Kranke waren bereits am Sonntag im Hafen von Pozzallo in Sizilien an Land gelassen worden.

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EU-Kommission: EU-Lösung statt Ad-hoc

Die EU-Kommission begrüßte die Entwicklung. Sie sei möglich geworden dank der sechs EU-Mitgliedstaaten, „die zugesagt haben, einen Teil der 445 Migranten an Bord zu übernehmen“, erklärte ein Sprecher in Brüssel. Italien rufe seit längerem zu regionaler Kooperation bei der Anlandung von Migranten auf „und hat damit recht“, fügte der EU-Sprecher hinzu. Allerdings könnten „Ad-hoc-Lösungen wie diese nicht langfristig nachhaltig“ sein, erklärte er. Deshalb müsse es europäische Lösungen auf Basis dessen geben, was die Staats- und Regierungschefs Ende Juni bei ihrem Gipfel in Brüssel vereinbart hatten.

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Die Details der Aufnahme von 50 Bootsflüchtlingen in Deutschland sind noch offen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in Berlin, Deutschland habe seine entsprechende Bereitschaft erklärt. Alle damit zusammenhängenden Fragen würden nun im Einvernehmen mit Italien und gegebenenfalls internationalen Organisationen geklärt.

Anlege- und Auslaufverbote für Rettungsschiffe

Bei den Schiffen, die die Flüchtlinge retteten, handelt es sich laut EU-Kommission um die italienische „Monte Sperone“ und die britische „Protector“. Die „Protector“ sei ein britisches Schiff und kein Schiff der EU-Küstenwache Frontex, stellte eine Sprecherin klar. Zwar agiere es in einem ähnlichen Rahmen wie die Frontex-Schiffe im Mittelmeer, sein Einsatz beruhe aber auf einem britisch-italienischen Abkommen.

In den vergangenen Wochen konnten mehrere Rettungsschiffe im Mittelmeer nicht im nächstgelegenen Häfen anlegen. Italien verwehrte die Einfahrt, zudem dürfen in Malta Schiffe der Seenotretter nicht mehr auslaufen.

Lifeline-Kapitän fordert Seehofers Rücktritt

Der in Malta angeklagte deutsche Kapitän der Seenotretter von „Mission Lifeline“, Claus-Peter Reisch, kritisierte unterdessen die EU und forderte den Rücktritt von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Dieser wolle „Menschen auf dem Mittelmeer ertrinken lassen und Rettungskräfte vor Gericht stellen, er ist ein Täter, er gehört vor Gericht, er muss zurücktreten“, erklärte Reisch am Montag nach Angaben des Vereins der Seenotretter bei seiner Ankunft am Münchner Flughafen. Das Gericht in Malta hatte dem Kapitän aus dem bayerischen Landsberg vom 16. bis 29. Juli aus familiären Gründen eine Ausreise gewährt.

„Es ist beschämend, dass die EU mehr dafür tut, Seenotrettung zu verhindern, als gegen das Sterben im Mittelmeer“, erklärte Reisch: „Hätten wir die Leute einfach ertrinken lassen, würde ich jetzt wohl nicht vor Gericht stehen, das ist schäbig und eine Gefahr für die Demokratie.“ Mindestens 277 Menschen sind Reisch zufolge im Mittelmeer ertrunken, seit die Rettungsschiffe auf Malta festgesetzt sind. (epd/mig) Leitartikel Politik

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