Leben "behindert"
Erstmals Schadensersatz für ausländischen Sonderschüler
Elf Jahre lang musste Nenad M. eine Sonderschule für geistig Behinderte besuchen - obwohl er keine Behinderung hat. Jahrelang kämpfte er für seine Versetzung auf eine normale Schule. Vergeblich. Experten sehen einen Zusammenhang mit seiner ausländischen Herkunft. Jetzt hat ihm ein Gericht Schadensersatz zugesprochen.
Von Claudia Rometsch, Ekrem Şenol Donnerstag, 19.07.2018, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 24.07.2018, 17:09 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Nenad M. strahlt über das ganze Gesicht. „Jetzt bin ich frei“, kommentiert der 21-Jährige das Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 5 O 182/16), das ihm am Dienstag Schadensersatz wegen jahrelanger falscher Beschulung auf der Förderschule zusprach. „Es ist ein bisschen das Gefühl wie letzter Schultag.“ Das Wichtigste an der Gerichtsentscheidung sei für ihn die offizielle Bestätigung, dass er nicht geistig behindert ist. „Die Gerechtigkeit hat gesiegt“, stellt seine Rechtsanwältin Anne Quack fest.
Nenad M. besuchte elf Jahre lang gegen seinen Willen Förderschulen für Kinder mit geistiger Behinderung. Kurz vor seinem 18. Geburtstag hatte er mit Unterstützung des Vereins Mittendrin seinen Wechsel auf eine Berufsschule durchgesetzt und dort seinen Hauptschulabschluss nachgeholt. „Gesunder Menschenverstand hätte ausgereicht, um zu sehen, dass er keine geistige Behinderung hat“, sagt Anwältin Quack.
Wie konnte das passieren?
Doch wie konnte das passieren? Wie konnte ein normal begabtes Kind auf eine Schule für geistig Behinderte zugewiesen werden – und dort elf Jahre lang bleiben? Hat keiner der Sonderpädagogen gemerkt, dass der Junge an dieser Schule falsch war? Hat niemand die Diagnose „geistig behindert“ noch einmal überprüft? Nein!
Nach Ansicht des Gerichts hätte der Schule bei der jährlichen Überprüfung des Förderbedarfs auffallen müssen, dass Nenad M. keinen Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung hatte. Der Kläger hätte dann auf eine andere Schule wechseln können, auf der er zeitnah einen Hauptschulabschluss hätte erwerben können, erklärte das Gericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Auf Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können Schüler keinen Hauptschulabschluss machen.
Nenad kein Einzelfall
Nenads Leidensgeschichte fing mit einem nonverbalen Einstufungstest an einer bayerischen Grundschule an. Er fiel durch, weil er damals kein Deutsch verstanden hat, sagt Nenad M. Er habe einfach nicht gewusst, was man von ihm gewollt habe. Die Folge war eine elfjährige Förderschulkarriere.
Der Verein Mittendrin erklärt, Nenads Geschichte sei kein Einzelfall. In der Praxis würden ausländische Kinder häufiger in Sonderschulen geschickt. Untersuchungen belegen dies: Migranten sind auf Förderschulen überrepräsentiert. Nicht selten reichten schon mangelnde Sprachkenntnisse, erklärt Mittendrin-Vorsitzende Eva-Maria Thoms dem MiGAZIN. Es gebe viele solcher Fälle. „Bei Nenad haben die mangelnden Sprachkenntnisse mit Sicherheit eine Rolle gespielt. Dabei habe der Junge lediglich einen Sprachunterricht gebraucht und kein Unterricht für geistig Behinderte“, so die Expertin.
Elternvereine für inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen bestätigen diese Einschätzung. Kinder und Jugendlichen würden aufgrund zweifelhafter Diagnosen mit dem Etikett „behindert“ versehen und in Sonderschulen beschult. Der Fall von Nenad M. sei kein Einzelfall. „Aus unserer Beratungsarbeit kennen wir zahlreiche Fälle, in denen Kinder aufgrund fehlender Sprachkenntnisse als minder begabt eingestuft werden. Auch Kinder aus wirtschaftlich und sozial benachteiligten Verhältnissen sind in der Gefahr, dass ihnen in der allgemeinen Schule eine zusätzliche Förderung verwehrt wird und sie stattdessen mit dem Etikett ‚behindert‘ versehen werden“, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2016.
Verdienstausfallschaden und Schmerzensgeld
Verklagt hatte Nenad M. das Land Nordrhein-Westfalen auf einen Verdienstausfallschaden von fast 40.000 Euro und ein Schmerzensgeld wegen der erlittenen psychischen Schäden in Höhe von 20.000 Euro. Seine Anwältin argumentierte, dass Nenad M. beim Besuch einer allgemeinen Schule mit 16 Jahren einen Schulabschluss abgelegt hätte. Das sei ihm durch die dramatisch unterfordernde Beschulung an einer Förderschule für Schüler mit geistiger Behinderung verwehrt worden, mit entsprechenden Folgen für seine berufliche Perspektive.
Video-Tipp: Sehen Sie die WDR-Doku „Für dumm erklärt – Nenads zweite Chance“ aus März 2017 in der WDR-Mediathek.
Das Landgericht will die Höhe des Schadenersatzes erst ermitteln, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Quack sagte jedoch, sie rechne damit, dass das Land in die Berufung gehe. Das nordrhein-westfälische Schulministerium kündigte an, die Urteilsbegründung sorgfältig auszuwerten.
Experten fordern Prüfung von Förderschulen
Mittendrin-Vorsitzende Thoms forderte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) dazu auf, die Förderschulen auf weitere Fälle zu überprüfen. Der Fall Nenad M. stelle die gesamte sonderpädagogische Diagnostik auf den Prüfstand. Offenbar sei nicht gewährleistet, dass Fehl-Gutachten erkannt und fehlerhafte Einstufungen von Schülern korrigiert würden. Mittendrin fordert schon seit Jahren eine „Soko-Sonderschule“, bei der alle Sonderschüler überprüft werden sollen, ob sie tatsächlich eine Behinderung haben.
Die schulpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Sigrid Beer, wertete das Gerichtsurteil als Signal an Schulministerin Gebauer. „Das Ministerium muss sicherstellen, dass es keine weiteren Fälle in den Förderschulen gibt, denen eine solche diagnostische Fehleinschätzung zugrunde liegt“, forderte sie.
Hauptschulabschluss mit Bestnoten
Nenad M. sagte, er habe immer wieder vergeblich versucht, seine Lehrer davon zu überzeugen, dass er keine Behinderung hat und eine Regelschule besuchen könne. Erst ein von seiner Rechtsanwältin veranlasster Intelligenztest ergab, dass er „normal“ begabt ist. Seinen Hauptschulabschluss holte er nach Angaben des Vereins mit Bestnoten nach.
„Als ich dort Arbeitsblätter vorgelegt bekommen habe, war das für mich völlig neu“, erinnert sich der junge Mann. „Aber ich habe mich da reingefunden. Das Lernen hat mir großen Spaß gemacht.“ Immer noch leidet Nenad M. allerdings unter den Folgen der jahrelangen falschen Beschulung. „Es verfolgt mich manchmal in meinen Träumen“, sagt er. Und er habe teilweise immer noch große Angst, tatsächlich geistig behindert zu sein. Wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung ist Nenad M. in psychotherapeutischer Behandlung. „Das hat mir auch schon geholfen“, sagt er.
Essen Vorbereiten, Tische Abwischen
„Was ich erlebt habe, das wünsche ich keinem“, sagt der junge Mann. Er habe auf der Förderschule nichts gelernt. Es sei nur darum gegangen, tägliche Abläufe wie Essen Vorbereiten oder Tische Abwischen zu erlernen. „Irgendwann bin ich dann nicht mehr hingegangen.“ Dass er ständig die Schule schwänzte, sei dann auch als Ausdruck seiner vermeintlichen Behinderung ausgelegt worden. „Ich habe mich dann irgendwann nicht mehr gekümmert“, berichtet Nenad M.
Seinen größten Wunsch, eine Ausbildung als Automobilkaufmann zu machen, kann er vorerst nicht verwirklichen. „Dafür hätte ich einen Realschulabschluss gebraucht.“ Sein Ziel ist nun, einen Ausbildungsplatz als Einzelhandelskaufmann zu bekommen. Derzeit arbeitet er als Aushilfe in einem Supermarkt und hofft, dort in eine Ausbildung übernommen zu werden. Die Arbeit helfe ihm, sagt Nenad M. „Ich lerne jetzt langsam, die Vergangenheit ruhen zu lassen.“ (epd/cr/es) Leitartikel Recht
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Ich kann das, was dieser junge Mann erlebt hatte aus meiner Erfahrung bestätigen!
Ich war sogen. „Heilpädagogische Lehrkraft“ (Erzieherin mit Zusatzausbildung) und so wurde auch ich (mit anderen) KollegInnen gedemütigt und gnadenlos gemobbt, von LehrerInnen (und GewerkschafterInnen), bis ich krank wurde und dann ausgeschieden bin!
Ein Schüler, Kind türkischer Einwanderer sagte zu mir einmal ganz traurig : „Wie gehen die mit Dir um?“
Ihm hatte meine extrem mobbende Kollegin die Möglichkeit schreiben und lesen zu lernen, verweigert und verhindert.
Nun wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Man tut so als hätte der Kläger keinerlei Auffälligkeiten gehabt. Er war nun zuletzt nachgewiesen nicht geistig behindert, mit einer Diagnose PTBS jedoch mit Sicherheit auffällig. Ich gehe mal von der Richtigkeit dieser Diagnose aus. Diese wird nur nach Kriterien aus dem dem ICD 10 erstellt und muss eine bestimmte minimale Anzahl an Symptomen aufweisen wie z.B. flash backs…..
Inwieweit das Sonderpädagogische Personal mit seinem Testequipment eine PTBS Diagnose von sonstigen psychischen Auffälligkeiten unterscheiden kann, ist zu prüfen.
Eine Sonderschule ist ja nicht nur für geistige Lernbehinderte sondern auch für sozial und psychisch Auffällige die ansonsten in einer Regelschule mit erhebliche Schwierigkeiten zu tun hätten, bzw. deren Lehrer.
F62.0Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung
https://www.praxis-wiesbaden.de/icd10-gm-diagnosen/block-f60-f69.php
sei ihm das Geld vergönnt, spielt eh keine Rolle……
@Wagner
Ich denke mal, dass psychisch Kranke nun wirklich nicht auf eine GB- Schule gehören!
Selbst wenn er verhaltensauffällig gewesen wäre, hätte es auch andere Möglichkeiten gegeben.
So bekam ich Kinder in meine sogenannte „Schwerstmehrfachbehindertenklasse“, die entweder in ihrem Vokabular stark mit Kraftausdrücken kommunizierten, oder eben nur unmotiviert waren. Meine Kolleginnen wollten einfach diesem Problem aus dem Weg gehen.
Das in einer Zeit, wo viel Wind um „Integrationsklassen“ gemacht wurde.
@Wagner
Den Kontext in einem Text zu erfassen haben Sie wohl nicht gelernt?
„…und ein Schmerzensgeld wegen der erlittenen psychischen Schäden in Höhe von 20.000 Euro.“
„Immer noch leidet Nenad M. allerdings unter den Folgen der jahrelangen falschen Beschulung. „Es verfolgt mich manchmal in meinen Träumen“, sagt er. Und er habe teilweise immer noch große Angst, tatsächlich geistig behindert zu sein. Wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung ist Nenad M. in psychotherapeutischer Behandlung. „Das hat mir auch schon geholfen“, sagt er.“
Offensichtlich hat er durch diese schulische Erfahrung seine PTBS, Ihre Argumentation ist also sinnfrei.