Islam-Experte Uçar
Staat muss Finanzhilfe leisten für Imame in Deutschland
Wenn Imame nicht länger vom Ausland abhängig sein sollen, muss der Staat Finanzhilfe leisten. Das fordert der Osnabrücker Islam-Experte Bülent Uçar. Der Ball liege nicht bei den islamischen Religionsgemeinschaften, sondern bei der Politik. Von Martina Schwager
Von Martina Schwager Donnerstag, 16.08.2018, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 19.08.2018, 16:53 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Osnabrücker Islam-Experte Bülent Uçar hat die Politik aufgefordert, die Initiative zu ergreifen und mit den Islamverbänden zu Vereinbarungen über die zweite Phase der Imam-Ausbildung in Deutschland zu kommen. Er wies die Auffassung der niedersächsischen Landesregierung zurück, der Ball liege jetzt bei den Verbänden. Die Politik müsse vielmehr selbst aktiv werden und auch Finanzhilfe leisten, wenn sie wolle, dass die Imame nicht länger vom Ausland und insbesondere der Türkei abhängig seien, forderte Uçar in einem Gespräch mit dem „Evangelischen Pressedienst“.
Zu 80 bis 90 Prozent arbeiteten noch immer Imame in Deutschland, die aus dem Ausland geschickt und bezahlt würden, erläuterte der Direktor des Instituts für Islamische Theologie der Universität Osnabrück. Das sei nicht nur beim türkischen Verband Ditib der Fall. „Die meisten Verbände sehen diesbezüglich auch gar keinen Handlungsbedarf. Die Beibehaltung des Status quo ist nämlich finanziell sehr angenehm. Aber das ist doch wohl kaum im Sinne der muslimischen Community und der Allgemeinheit.“
Politik sieht Verbände in Zugzwang
Das Wissenschaftsministerium in Hannover hatte kürzlich die Ansicht geäußert, die islamischen Verbände sollten das Gespräch mit der Landesregierung suchen, falls sie eine zweite Phase der Ausbildung für nötig hielten. Der Masterstudiengang Islamische Theologie, wie er in Osnabrück seit Jahren betrieben werde, sei zunächst ausreichend.
Uçar betonte hingegen, die Absolventen, die danach in die Moscheegemeinden wollten, müssten dringend eine zweite, praktische Ausbildungsphase durchlaufen. Sie bräuchten Unterricht in Gemeindepädagogik, Liturgie, Predigtlehre und Seelsorge. Er forderte analog zu den Priester-, Prediger- und Rabbinerseminaren ein Imam-Seminar. Erst dann könnten in Deutschland ausgebildete Theologen als Imame in den Moscheegemeinden arbeiten. Das würde zur Integration der Muslime einen wesentlichen Beitrag leisten.
Uçar: Verbände müssen Seminar mittragen
Ein solches Imam-Seminar müsse von den Verbänden mitverantwortet werden, erläuterte der Theologe. Er schlug die Gründung eines unabhängigen Trägers vor, der vom Staat finanzielle Hilfen erhalte. „Auch die Kirchen erhalten Millionenbeträge durch Quersubventionierungen vom Staat.“ Uçar regte an, gezielt die Moscheegemeinden und Verbände politisch, administrativ und finanziell zu unterstützen, die sich an den Bedürfnissen der Muslime in Deutschland orientieren und sich tatsächlich von Zahlungen aus dem Ausland unabhängig machen wollten.
Das bundesweit erste Imam-Seminar könnte nach Auffassung des Professors in Osnabrück entstehen. Sein Institut könnte mit Expertise zur Seite stehen. Es habe als einziges in Deutschland bereits Erfahrung mit dem gerade beendeten Projekt der Imam-Weiterbildung. In einer zwei- bis dreijährigen Ausbildung könnten pro Jahr etwa 20 angehende Imame ausgebildet werden. Langfristig könnten bundesweit etwa zwei bis drei weitere Seminare hinzukommen. (epd/mig) Aktuell Politik
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Da es im Islam keine den christlichen Kirchen ähnliche Institution gibt und die Muslime weder bereit noch imstande sind, sich so zu organisieren, daß ihre Organisation als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wird, hat der deutsche Staat im Zuge der Integration ( = unversehrte Aufnahme eines neuen Teils in ein bestehendes Ganzes) über seinen eigenen Schatten zu springen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Muslime ihre Dienstleistungen ohne Unterstützung aus dem Ausland finanzieren können. Dies könnte z. B. über religiöse Stiftungen geschehen, doch müßten dazu die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.
Die Ahmadiyya ist bereits Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Wenn die das können, können das andere muslimische Strömungen auch.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ahmadiyya-gemeinde-in-hessen-ist-koerperschaft-oeffentlichen-rechts-a-905593.html
Der Staat muss grundsätzlich keine Glaubensgemeinschaften finanzieren. Dass die beiden sogenannten Amtskirchen staatliche Zuwendungen bekommen, wurde als Ausgleich für die Verstaatlichung von Kichengütern durch die Säkularisierung vereinbart. Freikirchen z.B. erhalten auch keine staatlichen Zuwendungen.