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43.000 Fälle überprüft

Nur wenige Flüchtlinge haben Bleiberecht erschlichen

Dem Bundesamt für Migration wird vorgeworfen, viele Asylanträge zu Unrecht bewilligt zu haben. Die Prüfung Zehntausender Fälle ergab nun: Mehr als 99 Prozent der Migranten suchten demnach zu Recht Schutz in Deutschland.

Dienstag, 21.08.2018, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 26.08.2018, 17:23 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nur wenige Flüchtlinge erhalten ihren Schutzstatus in Deutschland zu Unrecht: Von mehr als 43.000 abgeschlossenen Prüfverfahren endeten im ersten Halbjahr 2018 nur 307 (0,7 Prozent) damit, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den bereits zugestellten Schutzbescheid widerrief. 99,3 Prozent der überprüften Migranten suchten demnach zu Recht Schutz in Deutschland. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke hervor, die dem MiGAZIN vorliegt. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.

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Die hohe Zahl an Prüfungen ist eine Konsequenz aus Affären innerhalb des Bundesamts, die Zweifel an der Richtigkeit positiver Asylbescheide hatten aufkommen lassen. Im Fall Franco A. hatte ein deutscher Bundeswehrsoldat als angeblicher syrischer Flüchtling Asyl bekommen. In der Bremer BAMF-Außenstelle steht die damalige Leiterin im Verdacht, mehreren Hundert Menschen zu positiven Entscheiden verholfen zu haben. Allein in der ersten Jahreshälfte 2018 leitete das BAMF mehr als 100.000 Prüfverfahren ein, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete.

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Nur 1,2 Prozent widerrufen

In der Bremer Außenstelle wurden 18.000 Fälle seit 2000 neu aufgerollt. Wie viele der Bescheide widerrufen wurden, teilte das Ministerium nicht mit. Die Prüfung sei zwar abgeschlossen, aktuell erfolge aber die finale Auswertung.

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Von den nach der Affäre um Franco A. initiierten Prüfungen sind laut Innenministerium mehr als 11.000 Verfahren abgeschlossen. Nur bei 1,2 Prozent davon habe es einen Widerruf gegeben. Warum die geprüften Bescheide zurückgezogen werden, gibt das Innenministerium nicht an. Die Gründe würden statistisch nicht erfasst. Bisher erfolgten die Entscheidungen demnach „insbesondere, aber nicht ausschließlich“, aufgrund von Straftaten, längerfristigen Aufenthalten im Herkunftsland sowie Täuschungen hinsichtlich der Identität oder den Fluchtgründen. Das Bundesinnenministerium lobte die niedrige Widerrufsquote als „ein Indiz für die Qualität und Richtigkeit“ der BAMF-Entscheidungen.

Jelpke: Problem sind nicht Anerkennungen, sondern Ablehnungen

Die Abgeordnete Jelpke sagte, es werde „von politisch interessierter Seite“ immer wieder der Eindruck erweckt, es gebe erhebliche Sicherheitsmängel im BAMF: „Nichts davon ist wahr.“ Das Problem seien nicht die Anerkennungen, sondern die „hohe Zahl fehlerhafter Ablehnungen„, die von den Gerichten korrigiert werden müssten.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums wollte die Angaben zunächst „weder bestätigen noch dementieren“. Soweit sie wisse, gehe es bei den in den Medien genannten Zahlen um ganz normale Überprüfungsverfahren, die nach drei Jahren stattfinden müssten, nicht aber um die im Zusammenhang mit dem BAMF-Skandal genannten Bremer Fälle, sagte sie am Montag in Berlin. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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