Asylpolitik
Deutschland und Italien einig über Flüchtlingsabkommen
Innenminister Seehofer hat sich mit Italien auf eine Flüchtlingsvereinbarung verständigt. Viele Details sind aber noch offen und die Absprache zeitlich eng befristet - bis 11. November.
Freitag, 14.09.2018, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 17.09.2018, 17:07 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Deutschland und Italien haben sich auf die Inhalte des angestrebten Flüchtlingsabkommens geeinigt. Das Rückführungsabkommen sei abgeschlossen, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Donnerstag im Bundestag. Es fehlten nur noch die Unterschriften von ihm und seinem italienischen Amtskollegen. Das Ministerium teilte mit, dass die technischen Details zu der politischen Rahmenvereinbarung allerdings noch umgesetzt werden müssen.<
Die Absprache sieht den Angaben zufolge wie geplant vor, dass Italien Flüchtlinge zurücknimmt, die bereits in Italien Asyl beantragt haben und nach Deutschland einreisen wollen. Im Gegenzug will sich Deutschland verpflichten, für jeden direkt von der Grenze zurückgeschickten Asylbewerber einen aus Seenot geretteten und in Italien angekommenen Flüchtling aufzunehmen.
Seehofer will Dublin-Anwendung
Rückführungsabkommen dieser Art wurden bereits mit Spanien und Griechenland abgeschlossen. Zudem unterzeichnete Seehofer in dieser Woche eine Verwaltungsvereinbarung mit Portugal, mit deren Hilfe Dublin-Rückführungen aus Deutschland effizienter umgesetzt werden sollen. Die Dublin-Regel besagt, dass ein Flüchtling dort Asyl beantragen und bleiben muss, wo er zuerst den Boden der EU betritt. Über eine Reform des Systems, insbesondere über eine gerechtere Verteilung der Asylsuchenden in ganz Europa, wird auf EU-Ebene heftig gestritten. Seehofer will mit bilateralen Abkommen erreichen, dass die jetzige Dublin-Regel wieder angewandt wird, nachdem in den vergangenen Jahren viele Flüchtlinge nach Deutschland weiterwanderten.
Wie das Ministerium weiter mitteilte, ist die zwischen Deutschland und Italien erfolgte Rahmenabsprache allerdings zeitlich begrenzt. Sie gilt für die Dauer der Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze bis zum 11. November.
Jelpke kritisiert Abkommen
Die bilateralen Abkommen waren nach dem unionsinternen Streit über Zurückweisungen Asylsuchender an der deutschen Grenze der Kompromiss zwischen Seehofer und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Innerhalb von 48 Stunden soll demnach im Grenzbereich geklärt werden, dass ein bereits anderswo registrierter Flüchtling zurückgeschickt wird.
Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke kritisierte, die Abkommen seien letztlich nichts anderes als die von Seehofer geforderten Zurückweisungen. Nach der EU-Grundrechte-Charta und den Bestimmungen der Dublin-Verordnung wären die Anhörung der Asylsuchenden und eine effektive Rechtsschutzmöglichkeit zu gewährleisten. Das sei in 48 Stunden nicht möglich, sagte sie. Die EU-Kommission müsse dazu Stellung beziehen, forderte Jelpke. (epd/mig) Aktuell Politik
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