Bundessozialgericht
Keine Alleinerziehenden-Pauschale für Asylbewerber
Asylbewerber haben im Gegensatz zu alleinerziehenden Sozialhilfeempfängern keinen Anspruch auf höhere Asylbewerberleisten. Das hat das Bundessozialgericht im Fall einer Nigerianerin entschieden.
Montag, 29.10.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 30.10.2018, 17:43 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Alleinerziehende Asylbewerber können für die Betreuung ihres Kindes nicht pauschal höhere Asylbewerberleistungen geltend machen. Auch wenn alleinerziehende Sozialhilfebezieher einen pauschalen Mehrbedarf beanspruchen können, ist dies für Asylbewerber nicht vorgesehen, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht in Kassel. Nur wenn im Einzelfall ein höherer Betreuungsbedarf angefallen ist, könnten Asylbewerber hierfür mehr Geld erhalten. (AZ: B 7 AY 1/18 R)
Eine Asylbewerberin aus Nigeria war vor Gericht gezogen. Die Frau hatte nach der Geburt ihrer Tochter einen pauschalen Mehrbedarf für Alleinerziehende beantragt. Ähnlich wie bei der Sozialhilfe müsse solch ein pauschaler Mehrbedarf auch für Asylbewerberleistungen gelten.
Dem widersprach nun das BSG. Begründung: Der Aufenthalt von Asylbewerbern in Deutschland sei nicht auf Dauer und nur kurzfristig angelegt. Daher sei es zulässig, dass alleinerziehende Asylbewerber Leistungen für einen besonderen Betreuungsbedarf – beispielsweise für einen auswärtigen Termin der Mutter – nur nach „konkret erkennbaren Bedarfslagen und dabei im Regelfall als Sachleistung“ verlangen können. Einen pauschalen Mehrbedarf sehe das Asylbewerberleistungsgesetz nicht vor. (epd/mig)
Aktuell RechtWir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- AfD beschließt „Remigration“ Abschiebung von „Personengruppen mit schwach…
- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Spurwechsel ermöglichen Migrationsexperte fordert Bleiberecht für arbeitende…
- Bundesverwaltungsgericht Geflüchtete dürfen nach Italien abgeschoben werden
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln