Feuertod in JVA Kleve
NRW-Justizminister schließt Mordversuch aus
Der Feuertod eines syrischen Flüchtlings in der Justizvollzugsanstalt Kleve wirft auch nach einem Brandgutachten Fragen auf. Laut NRW-Justizminister ist ein Mordversuch ausgeschlossen, die Vorwürfe gegen Beamte vom Tisch.
Mittwoch, 07.11.2018, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.11.2018, 15:58 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nach dem dubiosen Tod eines unschuldig in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kleve inhaftierten syrischen Flüchtlings hat der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) einen Mordversuch ausgeschlossen. Damit seien auch entsprechende Vorwürfe gegen JVA-Bedienstete nach den vorliegenden Erkenntnissen vom Tisch, erklärte Biesenbach am Montag in Düsseldorf bei der Vorstellung eines 63-seitigen Berichts zu dem Todesfall. „Das Motiv für die Legung des Brandes ist immer noch ein Rätsel“, sagte der Minister.
Der 26-jährige Syrer war Ende September in einem Krankenhaus an den Folgen eines in seiner Zelle ausgebrochenen Feuers gestorben. Der Mann hatte wochenlang unschuldig in der JVA Kleve eingesessen, weil er Opfer einer Namensverwechslung der Ermittler geworden war.
„Vermutlich mit suizidaler Absicht“
Laut einem Brandgutachter, der die Zelle besichtigt und untersucht hatte, gibt es „keine vernünftigen Rechtszweifel“ daran, dass der Mann das Feuer selbst gelegt hat. „Vermutlich mit suizidaler Absicht“, heißt es in dem Dokument des Ministeriums, mit dem sich am Mittwoch der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags befassen wird. Der Gutachter habe zudem keine Anhaltspunkte für den Einsatz eines Brandbeschleunigers gefunden.
Das Feuer wurde nach der Bewertung des Sachverständigen wenige Minuten nach 19 Uhr entzündet. Der syrische Häftling meldete sich um 19.19 Uhr per Gegensprechanlage bei einem JVA-Beamten, der Aufsicht hatte. Nach Biesenbachs Worten hatte der Mann 15 Minuten Zeit, den Kontaktknopf zu drücken. Das habe er aber nicht getan. Zum Zeitpunkt der Betätigung der Gegensprechanlage muss er Biesenbach zufolge bereits „erheblich verletzt“ gewesen sein. 20 Sekunden später soll dann der Beamte reagiert haben.
Parallelen zum Fall Jalloh
Die Identität des Häftlings, der als „Amed A.“ in die JVA eingeliefert worden war, ist noch immer ungeklärt. „Nach wie vor ein Rätsel ist zudem die Frage, ob er psychisch krank war und wenn ja, wie schwer diese Erkrankung war“, sagte der Justizminister. Zu den auch rund sieben Wochen nach dem Zellenbrand ungeklärten Fragen zählt laut Biesenbach auch, warum sich der 26-Jährige nicht gegen die Haft gewehrt hat. Der Mann habe auch keinen Kontakt zu einem Anwalt gehabt.
Der Fall erinnert an den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle. Auch dort hieß es von offizieller Seite, der Asylbewerber haben sich selbst angezündet. Erst durch die Intervention privater Initiativen und zahlreichen Nachuntersuchungen erwies sich die offizielle Selbstmordthese als unhaltbar. Die Ermittlungsbehörden stehen im Verdacht, die Aufklärung des Feuertodes durch Aktenschwärzungen, Manipulation des Tatortes sowie Missachtung polizeilicher Vorschriften vertuscht zu haben. Der Fall soll neu aufgerollt werden. (epd/mig) Aktuell Panorama
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