500 freiwillige Rückkehrer
Auswärtiges Amt warnt vor Abschiebungen nach Syrien
Die Innenminister wollen kommende Woche beraten, ob sie beim generellen Abschiebestopp für Syrien bleiben. Zur Debatte steht, ob Straftäter und Gefährder in das Bürgerkriegsland zurückgeschickt werden sollen. Das Auswärtige Amt warnt davor.
Mittwoch, 21.11.2018, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 26.11.2018, 23:58 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Das Auswärtige Amt warnt laut einem Medienbericht vor Abschiebungen nach Syrien. Abgeschobenen Flüchtlingen drohe in dem Bürgerkriegsland Gefahr für Leib und Leben, heißt es in einem Lagebericht des Ministeriums, aus dem „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR (Dienstag) zitierten. „In keinem Teil Syriens besteht ein umfassender, langfristiger und verlässlicher Schutz für verfolgte Personen“, heißt es demzufolge in dem Papier, das auf den 13. November 2018 datiert ist. Der Bericht soll Grundlage für die Entscheidung über eine Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien sein, über den in der kommenden Woche die Innenministerkonferenz in Magdeburg berät.
In dem 28-seitigen Bericht heißt es, männliche Rückkehrer im wehrpflichtigen Alter zwischen 18 und 42 Jahren würden nach ihrer Rückkehr in der Regel zum Militär eingezogen, vorher jedoch oft noch für mehrere Monate wegen Desertion inhaftiert. Auch wenn einzelne Rückkehrer in jüngerer Zeit wieder in ihrer syrischen Heimat hätten Fuß fassen können, bleibe das Risiko hoch.
Debatte über Abschiebungen nach Syrien
„Innerhalb der besonders regimenahen Sicherheitsbehörden, aber auch in Teilen der vom Konflikt und der extremen Polarisierung geprägten Bevölkerung gelten Rückkehrer als Feiglinge und Fahnenflüchtige, schlimmstenfalls sogar als Verräter beziehungsweise Anhänger von Terroristen“, heißt es. Schon die Herkunft aus einer als oppositionsnah geltenden Ortschaft könne zu Gewalt oder anderer staatlicher Repression führen. Es seien Fälle bekannt, in denen Rückkehr dauerhaft „verschwunden“ seien.
Unter Verweis auf freiwillige Rückkehrer hatten in der vergangenen Woche einige Politiker gefordert, auch über Abschiebungen nach Syrien nachzudenken. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte, dass Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern geprüft würden. In diesem Jahr sind nach Angaben seines Ministeriums bislang 429 Syrer freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt. Verglichen mit der Zahl der Asylanträge von Menschen aus dem Land ist diese Zahl gering. Allein im Oktober beantragten laut Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mehr als 3.300 Syrer in Deutschland Asyl. In den Vormonaten lag die Zahl der Anträge auf einem ähnlichen Niveau.
Genereller Abschiebestopp nach Syrien
Für Syrien gilt derzeit ein genereller Abschiebestopp. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, forderte, daran festzuhalten. Mützenich sagte dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Dienstag): „Angesichts der anhaltenden Kampfhandlungen und terroristischen Bedrohungen, der in großen Teilen katastrophalen Versorgungslage sowie der weitgehenden Rechtlosigkeit in Syrien kann nicht ernsthaft und verantwortbar über Abschiebungen nach Syrien gesprochen werden.“ Niemand könne verlangen, dass mit einem Willkürregime Verhandlungen über Rückführungen aufgenommen würden.
Den Bericht über die Lage in Syrien hat das Auswärtige Amt auf Bitten der Bundesländer für die Beratungen in der kommenden Woche erstellt. Das Ministerium selbst gibt keine Details aus dem Bericht bekannt, der als Verschlusssache eingestuft ist. Ein Sprecher sagte in der vergangenen Woche, die Lage in Syrien sei weiterhin schwierig, sowohl in den vom Regime als auch in den von oppositionellen Kräften kontrollierten Gebieten. Allein die Zusammenstellung des Berichts sei schwierig gewesen, hieß es. Deutschland hat momentan keine eigene Botschaft in Syrien. (epd/mig) Leitartikel Politik
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Was Seehofer unter „Freiwilliger Rückkehr2 versteht, sieht man an seinen widerlichen Ausreise-Plakaten, die er von Steuergeldern finanziert.
Dem ist dagegen zu steuern!
NICHT IN MEINEM NAMEN !!!