Schwarz-rote Einigung
Entwurf für Einwanderungsgesetz steht
Union und SPD haben sich auf ein Einwanderungsgesetz geeinigt. Ein Referentenentwurf sieht Lockerungen für die Einreise von Nicht-EU-Ausländern vor: Wegfall der Vorrangprüfung für EU-Bürger und vereinfachte Anerkennung von ausländischen Qualifikationen. Kritik kommt von den Grünen.
Mittwoch, 21.11.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 25.11.2018, 21:12 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Union und SPD haben sich einem Zeitungsbericht zufolge darauf geeinigt, wie die Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland in Zukunft gesteuert werden soll. Ein Referentenentwurf sieht eine Lockerung der Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vor, die in Deutschland arbeiten wollen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete.
Das Bundesinnenministerium habe den Entwurf am Montag in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben, hieß es in dem Bericht. Zuvor hätten sich die drei hauptsächlich mit dem Thema befassten Ministerien für Inneres, Arbeit und Wirtschaft untereinander abgestimmt.
Aus für Vorrangprüfung
Dem Entwurf zufolge darf in Zukunft jeder in Deutschland arbeiten, der einen Arbeitsvertrag „und eine anerkannte Qualifikation“ vorweisen kann, wie es hieß. Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob nicht ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage kämen, falle weg, ebenso die Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe.
Menschen mit einer Berufsausbildung dürften zudem für eine befristete Zeit einreisen, um sich eine Stelle zu suchen. Diese Regelung soll laut Entwurf zunächst fünf Jahre lang probeweise gelten. Möglich wird ebenfalls ein Aufenthalt, um sich weiter zu qualifizieren.
Anerkennung der Berufsausbildung
Es soll zudem „eine begrenzte Möglichkeit“ geschaffen werden, „unter bestimmten Voraussetzungen“ eine im Ausland erworbene Berufsausbildung erst nach der Einreise in Deutschland anerkennen zu lassen, wie es weiter hieß.
Gelockert werden auch die Regeln für die sogenannte Ausbildungsduldung, wonach Azubis während ihrer Lehre nicht abgeschoben werden und nach dem Abschluss noch zwei Jahre in Deutschland arbeiten dürfen. Künftig gilt die Ausbildungsduldung auch für anerkannte Helferausbildungen. Das Kabinett will den Entwurf dem Bericht zufolge bereits am 19. Dezember beschließen.
Grüne Kritisieren Entwurf
Kritik erntet der Entwurf von Filiz Polat, Grünen-Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik. Mit dem Gesetz würden „Einwanderungswege gezeichnet, die allerdings so verbaut und unbegehbar gemacht werden, dass kaum jemand darüber kommen kann“.
Polat weiter: „Einerseits solle ein ‚Spurwechsel‚ kommen, andererseits soll am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration festgehalten werden. Geduldete in Ausbildung und Arbeit sollen schnell Rechtssicherheit bekommen, aber erst nachdem sie nun mindestens 6 oder sogar 12 Monate in die Unsicherheit und Untätigkeit gezwungen werden. Die Vorrangprüfung soll abgeschafft werden, weiterhin soll sie aber eine Option bleiben. Die Einschränkung auf bestimmte Berufe soll aufgehoben werden, gleichzeitig soll sie aber auf Akademiker und Fachkräfte beschränkt bleiben.“ (epd/mig) Aktuell Politik
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen