Niedersachsen

Oberverwaltungsgericht lehnt Flüchtlingsstatus für Syrer ab

Syrische Schutzsuchende haben einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zufolge keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge. Ihnen drohe keine Verfolgung aus individuellen Gründen.

Mittwoch, 12.12.2018, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 13.12.2018, 18:06 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg lehnt weiterhin den Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber ab. Nach der aktuellen Lage in Syrien hätten Schutzsuchende keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge, weil ihnen keine Verfolgung aus individuellen Gründen drohe, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Ein subsidiärer Schutz und ein daraus folgendes Bleiberecht könne den geflohenen Syrern jedoch nach wie vor gewährt werden. Sie müssten also nicht in ihr Heimatland zurückkehren. Konkret bezog sich das Gericht auf vier Beschlüsse aus dem Dezember, mit denen es seine bisherige Rechtssprechung bestätigt habe (Az: 2 LB 570/18 u.a.).

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Bei ihrer Einschätzung beriefen sich die Richter auch auf einen Bericht des Auswärtigen Amtes vom 13. November über die Situation in dem Bürgerkriegsland. Die meisten übrigen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte hätten ebenso entschieden, hieß es. Mit dem subsidiären Schutz ist es für Flüchtlinge schwieriger, Familienangehörige nachzuholen. Seit dem 1. August dürfen pro Monat maximal 1.000 Menschen per Familiennachzug nach Deutschland einreisen. (epd/mig)

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  1. panther sagt:

    Da sage noch einer, diese Gerichte seien politisch unabhängig. Der Zweck ihrer Entscheidungen ist zu offensichtlich: den Familiennachzug faktisch unmöglich zu machen und damit die Unsicherheit und Perspektivlosigkeit der Betroffenen zu verlängern. Das Recht einer Familie zusammenzuleben ist eigentlich ein Grund- und Menschenrecht.

  2. FrankUnderwood sagt:

    @Panther

    Die Aussage, dass das Gericht nicht unabhängig sein soll, finde ich „interessant“. Wie genau kann man denn bei einem durchschnittlichen Bürgerkriegsflüchtling begründen, dass eine individuelle Bedrohung vorhanden sein soll, die einen Asylstatus rechtfertigt? Und wäre das Gericht erst dann politisch unabhängig wenn der oben genannte Fall positiv (also zugunsten des Flüchtlings) entschieden worden wäre?

    Wenn wir die Sache mit dem Familiennachzug mal andersherum betrachten, würde mich interessieren, wie Sie dazu stehen, dass erwachsene Männer ihre Frauen und Kinder ohne Schutz in einem Kriegsgebiet zurücklassen können? Das kann man doch nicht ernsthaft als verantwortungsvolles Handeln bezeichnen.

    Wer die Familie ungeschützt in einem Kriegsgebiet zurücklässt und dann im sicheren Europa vor laufenden Kameras von der Angst um die eigene Familie berichtet, darf sich wirklich nicht wundern, wenn man ihn als Feigling bezeichnet.