Innenministerium
Zahl der Flüchtlinge bleibt 2018 unter der Obergrenze
Die Obergrenze für Flüchtlinge wird nicht erreicht. Bis Ende 2018 wird es voraussichtlich 166.000 Asylanträge geben. Im Koalitionsvertrag ist eine Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 vereinbart.
Dienstag, 18.12.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 19.12.2018, 23:20 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Obergrenze für Flüchtlinge wird im zu Ende gehenden Jahr offenbar nicht erreicht. Bis Ende dieses Jahres wird es voraussichtlich 166.000 Asylanträge geben, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin bekanntgab. Darunter sind auch 30.000 in Deutschland geborene Kinder unter einem Jahr, die wie ihre Eltern als Asylantragsteller registriert werden.
In der Gesamtrechnung über Antragsteller, nachziehende Familienmitglieder, Abschiebungen und freiwillige Rückkehrer rechnet die Regierung mit rund 164.000 Flüchtlingen in diesem Jahr. Die Gesamtzahl bliebe damit unter der im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarten Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 Menschen.
26.500 Abschiebungen
Zu den 166.000 Asylantragstellern kommen 35.000 Familienangehörige, die zu anerkannten Flüchtlingen nachziehen dürfen, sowie 3.500, die zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in diesem Jahr nach Deutschland kommen. Weitere 4.600 Menschen kommen im Rahmen sogenannter Resettlement-Programme, die es Flüchtlingen ermöglichen, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen.
Den Zuzügen stehen laut Innenministerium 26.500 Abschiebungen inklusive der Rücküberstellungen an andere Länder nach dem Dublin-Verfahren gegenüber sowie 18.500 Menschen, die in diesem Jahr freiwillig in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind. Daraus ergibt sich die Zahl von rund 164.000 Flüchtlingen, die am Ende des Jahres voraussichtlich nach Deutschland gekommen sein werden. Aktuell Politik
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Voßkuhle: Obergrenze unzulässig
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bringt sich in die Diskussion um eine Obergrenze für Flüchtlinge ein. Asylrecht gilt aus seiner Sicht für jeden und kann daher auch nicht beschränkt werden.
http://www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/fluechtlingsdebatte-vosskuhle-obergrenze-unzulaessig-a-389826
Wenn ein Flüchling in Folge der Regelung zur Obergrenze abgewiesen werden sollte, kann er dagegen klagen. Sein Recht würde er vor dem Bundesverfassungsgericht bekommen. Das Problem liegt u.a. darin, dass eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erst dann eingereicht werden kann, wenn das nationale Rechtsweg ausgeschöpft wurde.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/Merkblatt/Merkblatt_node.html