EU-Politik
Erneut harren Flüchtlinge auf Rettungsschiffen
Es ist ein Trauerspiel. Vor der Küste Maltas harren 49 Flüchtlinge seit zwei Wochen auf Rettungsschiffen aus. Sie dürfen nicht an Land gehen. Kein EU-Land erklärt sich zur Aufnahme bereit – auch Deutschland nicht.
Dienstag, 08.01.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.01.2019, 13:26 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Bei einem Besuch auf dem Rettungsschiff „Sea-Watch 3“ vor der Küste Maltas haben Politiker von Grünen, Linken und der SPD die EU-Staaten zur sofortigen Aufnahme der 32 Flüchtlinge an Bord aufgefordert. Es sei „völlig unmenschlich, dass hier Leute zwei Wochen lang alleine gelassen werden“, sagte die Grünen-Europaabgeordnete Ska Keller am Freitag telefonisch dem „Evangelischen Pressedienst“. Wenn die anderen EU-Staaten dazu nicht bereit seien, solle Deutschland allein die Menschen aufnehmen. „32 auf 80 Millionen Einwohner“ sei keine unmögliche Aufgabe.
Die „Sea-Watch 3“ des Berliner Vereins „Sea-Watch“ hatte am 22. Dezember 32 Migranten aufgenommen. Seitdem sucht das Schiff, das unter niederländischer Flagge fährt, einen Hafen. Ähnlich ergeht es der „Professor Albrecht Penck“, auch bekannt als „Sea Eye 2“. Nach Angaben der Regensburger Organisation „Sea-Eye“ vom Montag warten 17 Gerettete zusammen mit 18 Besatzungsmitgliedern des unter deutscher Flagge fahrenden Schiffes auf die Einfahrt in einen Hafen. Malta erklärte sich laut Presseberichten am Mittwoch zwar bereit, beide Schiffe in seine Gewässer zu lassen. Anlegen durften sie in dem EU-Staat demnach aber nicht.
„Unter absurden Bedingungen gefangen“
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe, der sich am Freitag ebenfalls auf der „Sea-Watch“ aufhielt, erklärte auf Twitter, die Menschen dort und auf der „Professor Albrecht Penck“ seien „unter absurden Bedingungen gefangen“. Deutschland, die EU und Malta müssten für eine sofortige humanitäre Lösung sorgen. Zuvor hatte die Europäische Kommission die EU-Länder aufgefordert, die Menschen aufzunehmen. „Es wird mehr Solidarität aller Mitgliedstaaten gebraucht“, sagte eine Sprecherin in Brüssel.
Der Linken-Politiker Tobias Pflüger betonte an Bord der „Sea-Watch 3“, die Flüchtlinge bräuchten „endlich einen sicheren Hafen, der sie aufnimmt“. Verschiedene europäische Städte wollen die Flüchtlinge aufnehmen, darunter auch Berlin, Bremen, Hamburg, Marburg und Heidelberg, erklärte der Bundestagsabgeordnete via Facebook. Die Regierungen stellten sich jedoch gegen die Zivilgesellschaft und gegen das Seerecht und versuchen dies zu verhindern.
Deutschland verhandelt
Auch eine Vertreterin des Bundes evangelischer Kirchen in Italien hielt sich vorübergehend an Bord auf. Die Flüchtlinge litten unter der Situation, sagte Christiane Groeben, Vizepräsidentin des Kirchenbundes, telefonisch dem „Evangelischen Pressedienst“. „Sie haben inzwischen Lagerkoller.“ Zudem habe die Crew gewechselt. „Die Flüchtlinge hatten sich an die alte Crew gewöhnt, jetzt gibt es viele neue Gesichter auf dem Schiff“, sagte sie. Inzwischen hat auch Papst Franziskus die EU zur Aufnahme der Bootsflüchtlinge aufgefordert.
Soll Deutschland Flüchtlinge auf Rettungsschiffen aufnehmen?Ja (59%) Nein (32%) Nur wenn andere EU-Länder mit aufnehmen (8%)Wird geladen ...
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag in Berlin, die Bundesregierung habe sehr früh ihre Bereitschaft erklärt, im Rahmen einer europäischen Lösung einen Teil der Menschen auf beiden Schiffen aufzunehmen. Im EU-Ausschuss der ständigen Vertreter in Brüssel sollte seinen Angaben nach im Laufe des Tages über das Thema gesprochen werden. Seibert fügte hinzu, nötig sei eine dauerhafte, europäische, solidarische Lösung. Nicht mit jedem neuen Schiff, das in einem der Mittelmeerhäfen anlegen wolle, sollten neue Verhandlungen beginnen.
Malta weigert sich
Der maltesische Premierminister Joseph Muscat wiederum begründete seine Weigerung, die beiden deutschen Schiffe „Sea-Watch 3“ und „Professor Albrecht Penck“ in einen Hafen einlaufen zu lassen, mit dem Argument, die Insel dürfe nicht zum Zentrum für von NGOs gerettete Flüchtlinge werden.
Im vergangenen Jahr hatten immer wieder Schiffe mit zahlreichen Geretteten an Bord im Mittelmeer ausharren müssen, bis sich die EU-Staaten auf eine Verteilung einigten. Auch Deutschland nahm dabei einen Teil der Menschen auf. Die Sprecherin der EU-Kommission erklärte am Donnerstag, die gegenwärtige Situation zeige erneut, dass „vorhersehbare und nachhaltige Lösungen“ dringend gebraucht würden. (epd/mig) Leitartikel Panorama
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Es gibt seit Jahren keine „europäische Lösung“. Und die aktuelle europäische Lösung heißt: sich humanitären Menschenrechtsprinzipien zu verweigern. Wer schickt diese menschenverachtenden Innenminister samt der sie stützenden Parteien in die Wüste ?, am besten in die Sahara, damit sie die Fluchtbedingungen, die sich die Menschen auf den Schiffen ja nicht ausgesucht haben, am eigenen Leib erfahren .
Und weshalb können sich die aufnahmebereiten Städte nicht durchsetzen, indem sie Delegationen und Fahrzeuge hinschicken, um die Geflüchteten abzuholen ? Es wäre ein Akt der humanitären Notwehr.
Europas Werte versinken im Mittelmehr. Das Mittelmehr ist zum Massengrab von Kindern, Frauen und Männern geworden.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union besagt:
„In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns…Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen…Jede Person hat das Recht auf Leben…“
http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf
Das wichtigste Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 Grundgesetz hat besagt:
„(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122