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Fraktions-Rausschmiss

Schmutzige AfD-Wäsche am Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsschutz hat auch in Rheinland-Pfalz die AfD ins Visier genommen. Dass beim Verhältnis zwischen Partei und rechtsextremen Kräften weiter Klärungsbedarf besteht, zeigt auch die Gerichtsverhandlung im Fall des Abgeordneten Jens Ahnemüller.

Von Karsten Packeiser Mittwoch, 30.01.2019, 5:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 04.02.2019, 17:12 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Einen solchen Fall, sagt der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof, hat es in der Landesgeschichte noch nicht gegeben: Der rheinland-pfälzische AfD-Politiker Jens Ahnemüller versucht, vier Monate nach seinem Rauswurf aus der Mainzer Landtagsfraktion seine Wiederaufnahme einzuklagen. Während die Fraktion darauf pocht, der Ausschluss sei wegen Ahnemüllers Verbindungen ins rechtsextreme Milieu unvermeidlich gewesen, weist der Politiker aus Konz an der Mosel alle Vorwürfe zurück. Er sieht sich als ein Opfer einer Intrige, und sein Anwalt findet, andere Fraktionskollegen bewegten sich in einem Umfeld, das viel problematischer sei.

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„Wir wollen keine Kontakte zur NPD, schon gar keine Zusammenarbeit“, erklärt der AfD-Landeschef und Landtagsfraktionsvorsitzende Uwe Junge vor Beginn der Gerichtsverhandlung. Mit der Begründung, Ahnemüller habe sich auf Verbindungen zum rheinland-pfälzischen NPD-Funktionär Sascha Wagner eingelassen, war sein früherer Fraktionskollege im September aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Zweimal sei Ahnemüller vor dem Schritt abgemahnt worden. Der Versuch, dem früheren verkehrspolitischen Sprecher eine „Brücke zu bauen“, sei gescheitert: „Er ließ sich davon nicht abhalten.“

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Keine Toleranz gegenüber Extremisten – das ist die Linie, mit der der rheinland-pfälzische AfD-Landesverband versucht, sich als bürgerlich-konservative Kraft darzustellen. Nicht nur politische Gegner der Partei zweifeln daran, dass dieses Bekenntnis aufrichtig ist. In dem unlängst öffentlich gewordenen Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD nimmt der rheinland-pfälzische Landesverband keine zentrale Rolle ein, aber Verbindungen zu rechtsextremen Kräften wie der Identitären Bewegung oder eben zur NPD werden auch aus Rheinland-Pfalz dokumentiert. Zu Ahnemüller heißt es dort unter anderem, er habe einen Bericht der NPD-Parteizeitung „Deutsche Stimme“ bei Facebook mit seinen Freunden geteilt.

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Ging es um Machterhalt?

In der ursprünglich 14-köpfigen Mainzer Landtagsfraktion spielte Ahnemüller bislang keine hervorgehobene Rolle, im Gegensatz zu manchen Abgeordneten seiner Partei ist er auch kein herausragender Redner. Bei der mündlichen Verhandlung in Koblenz überlässt er das Wort meist seinem Anwalt Dubravko Mandic. Junge sei es bei dem Fraktionsausschluss nur um den eigenen Machterhalt gegangen, erklärt der. Der Fraktionsvorsitzende habe sich mit Leuten umgeben, die alle eine angreifbare Vergangenheit hätten. Es hänge allein an der „Willkür des Vorsitzenden, wen er über das Messer springen lässt“.

Die Teilnahme von Anhängern der Identitären Bewegung an einer von Ahnemüller mitinitiierten Demonstration könne kein Grund für einen Ausschluss sein, denn der Abgeordnete habe von deren Engagement nichts gewusst. Dass der NPD-Funktionär Wagner in der selben Chatgruppe wie sein Mandant mitdiskutiert habe, sei Ahnemüller ebenfalls nicht bewusst gewesen. Als er sich von Wagner zu einer Veranstaltung über Dieselfahrverbote einladen ließ, habe er dessen Rolle in der rechtsextremen Szene noch nicht gekannt. Ahnemüller versichert, er halte sich von Extremisten fern, egal, ob sie links oder rechts stünden.

Mitglied einer stramm rechten Burschenschaft

Junge hingegen sei selbst bei einer Kundgebung neben dem „Pegida“-Aktivisten Lutz Bachmann durch Chemnitz marschiert, erklärt Mandic. Sein Stellvertreter Joachim Paul sei Mitglied einer stramm rechten Burschenschaft, ohne dass dies von der Fraktion zum Problem gemacht werde. „Es kann nicht sein, dass Weggefährten, die absolute Loyalität schwören, protegiert werden, und über anderen ein Scherbengericht stattfindet“, sagte der Anwalt, der Presseinterviews nach Verhandlungsende auch für die Aussage nutzt, er halte den AfD-Rechtsaußen Björn Höcke für einen der fähigsten Politiker Deutschlands.

Bei der Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs geht es aber weniger darum, welche AfD-Abgeordneten durch extremere Verbindungen auffallen, sondern mehr um Formalien. Außer Fragen zum Ablauf des Ausschlussverfahrens könnte entscheidend werden, wie viel Freiheit die Richter den Fraktionen bei ihren politischen Beschlüssen zusprechen. Offen ist, ob eine Klage grundsätzlich Erfolg haben kann, wenn die Fraktion mehrheitlich beschließt, das Vertrauensverhältnis zu einem ihrer Mitglieder sei zerrüttet. Eine Entscheidung werden die Richter in den kommenden Wochen treffen. (epd/mig) Leitartikel Politik

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