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NSU

Zschäpe auf eigenen Wunsch nach Chemnitz verlegt

NSU-Terroristin Beate Zschäpe wurde nach Abstimmung zwischen den Justizministerien in Bayern und Sachsen von München in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz verlegt. Die Verlegung hatte Zschäpe angestrebt.

Dienstag, 05.02.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 07.02.2019, 17:34 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe wurde am Montag von München in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz verlegt. Der Transport nach Sachsen und die Aufnahme in der dortigen Anstalt seien reibungslos verlaufen, hieß es in einer Erklärung der Anstalt, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Das sächsische Justizministerium war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

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Anfang Dezember war bekanntgeworden, dass Zschäpe eine Verlegung in das Gefängnis in der sächsischen Stadt anstrebte. Die Entscheidung zur Verlegung sei nach Abstimmung zwischen den Justizministerien in Bayern und Sachsen getroffen worden, erklärte die JVA Chemnitz.

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Das Oberlandesgericht München hatte Zschäpe im Juli 2018 nach jahrelangem Prozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach Überzeugung des Gerichts bildete Zschäpe zusammen mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Dem auch als „Zwickauer Terrorzelle“ bekanntgewordenen „Trio“ werden bundesweit zehn Morde in den Jahren 2000 bis 2007 an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer Polizistin zugeschrieben.

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JVA Chemnitz zuständig

Böhnhardt und Mundlos hatten sich im November 2011 in Eisenach nach einem Banküberfall selbst getötet. Zschäpe wurde kurze Zeit später festgenommen und saß seither in München in Untersuchungshaft. Da ihre Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist, ist sie weiterhin Untersuchungsgefangene.

Laut JVA Chemnitz können Gefangene in solchen Fällen mit Zustimmung des zuständigen Gerichts bereits während der laufenden Revision in derjenigen JVA untergebracht werden, „die zu diesem Zeitpunkt auch für den Vollzug der rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe zuständig wäre“. Für den Vollzug von Haftstrafen weiblicher Gefangener, die ihren Wohnsitz vor ihrer Inhaftierung in Sachsen hatten, sei die JVA Chemnitz zuständig, hieß es weiter. (epd/mig) Aktuell Panorama

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