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"Oldschool Society"

Angeklagter bestätigt ausländerfeindliche Chats

Im Dresdner "Oldschool Society"-Prozess hat einer der beiden Angeklagten seine Mitgliedschaft bestätigt. Von geplanten Anschlägen will er nichts gewusst haben. Dabei hat er eigenen Aussagen zufolge zum inneren Kreis gehört.

Mittwoch, 13.02.2019, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.02.2019, 16:47 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Im Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der „Oldschool Society (OSS)“ hat am Dienstag einer der Angeklagten vor dem Dresdner Oberlandesgericht seine Mitgliedschaft bestätigt. Er sei „als Vertrauensperson für die Sorgen und Nöte der Mitglieder verantwortlich gewesen“, sagte der 30-jährige Marcel L. in seiner Aussage vor Gericht. Von konkreten Anschlagsplänen der Gruppe auf Gebäude oder Personen habe er aber nichts gewusst.

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Der Prozess hatte vergangene Woche vor dem Oberlandesgericht Dresden begonnen. Den beiden 30 und 43 Jahre alten Männern wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Sie sollen Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte geplant haben. Die Männer sollen zur „obersten Führung“ der „OSS“ gehört haben, die sich „Geheimrat“ nannte und in einer eigenen Chatgruppe kommuniziert haben soll. Der zweite Angeklagte will bisher nicht vor Gericht aussagen.

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„Bewaffneter Kampf gegen Salafisten“

Marcel L. sagte weiter, er habe die Vereinigung durch Facebook kennengelernt und sei im September 2014 „da reingekommen“, nachdem ihn ein Mitglied in den sozialen Netzwerken angeschrieben habe. Bei einem ersten Treffen der „OSS“ nahe Borna (Sachsen) sei er dabei gewesen. Laut Anklage sollen dort der „bewaffnete Kampf gegen Salafisten“ und die Herstellung von Sprengstoff erörtert worden sein. Auch sei es um die Frage gegangen, „wer bereit wäre, auch in den Knast zu gehen für irgendwelche Taten“.

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Der Angeklagte Marcel L. bestätigte ein für den 8. bis 10. Mai 2015 geplantes weiteres Treffen der „OSS“. Laut Anklage sollten dort die Anschlagsplanungen umgesetzt werden. Wegen der bundesweiten Durchsuchungen am 6. Mai 2015 und den Festnahmen von vier Mitgliedern der „OSS“ kam es nicht mehr zu einem Treffen.

„Scheiß Ausländer“

In den Chats habe sich die Gruppe „gegenseitig hochgepuscht“, sagte Marcel L. vor dem Oberlandesgericht Dresden. Es sei um Asylthemen und Politik gegangen. Er bestätigte auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters, dass Aussagen wie „Scheiß Ausländer“ und „Müssten wir alle verbrennen“ in den Chats geschrieben wurden.

Auch habe es Bilder von Böllern gegeben sowie von führenden Vertretern des Nationalsozialismus. Laut Satzung seien in den Chats Hakenkreuzbilder und andere NS-Symbole aber untersagt gewesen. Es hätten jedoch einzelne Mitglieder dagegen verstoßen. Zu einer Bestrafung sei es nicht gekommen.

Geheimrat

Er selbst habe zudem zum sogenannten „Geheimrat“ gehört, einem inneren Kreis der „OSS“, bestätigte der Angeklagte, der seit 2007 der NPD angehört und nach eigenen Aussagen 2014 für den Kreistag in Meerane (Landkreis Zwickau) kandidierte. Er sei in der NPD nicht mehr aktiv. Auch gehe er nicht mehr auf rechte Demonstrationen oder Konzerte und habe keine Verbindung zu ehemaligen Mitgliedern der „OSS“.

Bei der bundesweiten Hausdurchsuchung im Mai 2015 waren in der Wohnung von Marcel L. in Wilhelmsburg (Mecklenburg-Vorpommern) ein Schlagring und ein Butterflymesser gefunden worden. Dem Angeklagten zufolge habe es sich bei der „OSS“ um einen Zusammenschluss von mehreren Leuten gehandelt, die Deutschen helfen wollten. Zweck des Zusammenschlusses sei es gewesen, „deutsche Soldatengräber in Deutschland“ zu pflegen, sagte er.

Hierarchische Struktur

Zugleich bestätigte er eine hierarchische Struktur der „OSS“. Es habe einen Präsidenten, Vizepräsidenten sowie weitere Ämter gegeben. Jeder habe für eine Mitgliedschaft einer Art Regelwerk zustimmen müssen. Auch habe die Gruppe ein Logo und einen eigenen Song gehabt. Eine Werbevideo der „OSS“, das Gewalt verherrlicht, wurde ins Netz gestellt. An dessen Produktion sei er nicht beteiligt gewesen.

Die Verteidigung von Marcel L. strebt mit der Einlassung vor Gericht ein Strafmaß auf Bewährung an. Bis Ende Mai sind in Dresden knapp 20 Verhandlungstermine geplant. Ob der Prozess am Mittwoch fortgesetzt werden sollte, war am Dienstagnachmittag noch nicht klar. Das Oberlandesgericht München hatte 2017 drei Männer und eine Frau der „Oldschool Society“ wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen von drei bis fünf Jahren verurteilt. (epd/mig) Aktuell Panorama

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