Urteil nach sieben Jahren
Ministerium muss Akten zu NSU-Terroristen Mundlos herausgeben
Sieben Jahre lang hat das Bundesverteidigungsministerium 5.000 Seiten über die Radikalisierung des Rechtsterroristen Uwe Mundlos bei der Bundeswehr der Öffentlichkeit vorenthalten. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt: das Informationsinteresse der Presse geht vor.
Montag, 04.03.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 05.03.2019, 17:38 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Bundesverteidigungsministerium muss Akten zur Bundeswehrzeit des verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos herausgegeben. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig in letzter Instanz entschieden. Dem Urteil ging eine Klage des Berliner Verlages Axel Springer voraus. Der Rechtsstreit hatte fast sieben Jahre gedauert. Mit der Entscheidung des BVG wird die Pressefreiheit gestärkt. (AZ: BVerwG 7 C 20.17)
Wie das Gericht mitteilte, muss der Zugang zu Unterlagen gewährt werden, auch wenn Personalakten anderer ehemaliger Soldaten enthalten sind. Personenbezogene Daten der anderen Soldaten sind zu schwärzen. „Die erforderliche Abwägung zwischen dem postmortalen Persönlichkeitsschutz von Uwe Mundlos als Person, der Zeitgeschichte und dem Informationsinteresse der Presse fällt zugunsten der Presse aus“, hieß es.
5.000 Seiten über Mundlos‘ Radikalisierung
Die im Springer-Verlag herausgegebene Tageszeitung „Die Welt“ hatte bereits im Herbst 2012 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz verlangt, im Verteidigungsministerium vorhandene Informationen zur Person Mundlos ausgehändigt zu bekommen. Dabei soll es sich um mehr als 5.000 Seiten handeln, die zeigen, wie sich Mundlos bei der Bundeswehr radikalisiert hatte.
Der Rechtsextremist hatte von April 1994 bis März 1995 seinen Wehrdienst im thüringischen Bad Frankenhausen geleistet. Bereits dort soll er wegen seiner rechtsextremen Einstellung aufgefallen sein. Nach seiner Bundeswehrzeit war Mundlos Anfang 1998 zusammen mit Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt abgetaucht. Dem Trio „Nationalsozialistischer Untergrund“ werden neben Banküberfällen und Sprengstoffattentaten insgesamt zehn Morde angelastet. Mundlos und Böhnhardt begingen 2011 Suizid. Zschäpe wurde 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Erste Instanz wies Klage zurück
Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage des Springer-Verlages zunächst abgewiesen. Die „Welt“ ging in Berufung und erzielte beim Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen einen Teilerfolg, der das Bundesverteidigungsministerium zur Herausgabe von Unterlagen verpflichtete. Dem Leipziger Gericht zufolge handelte es sich dabei um Personalakten und Unterlagen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Munitionsdiebstählen aus Beständen der Bundeswehr und der NVA Anfang der 1990er Jahre.
Hinsichtlich der Herausgabe begehrter Aktenteile, die vom Militärischen Abschirmdienst stammen sowie von Disziplinarakten hatte das Oberverwaltungsgericht die Berufung des Verlagshauses zurückgewiesen. Mit der vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revision strebte das Bundesministerium an, die vollständige Abweisung der Klage wiederherzustellen. (epd/mig) Aktuell Recht
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