Familiennachzug
Drei Jahre politisch forcierte Familientrennung
Vor drei Jahren trat das ‚Asylpaket II‘ in Kraft. Für zehntausende Geflüchtete, die 2015 und 2016 nach Deutschland geflohen waren, begann an diesem Tag eine quälend lange Zeit der politisch forcierten Familientrennung. Von Sebastian Muy
Von Sebastian Muy Freitag, 15.03.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 20.03.2019, 16:00 Uhr Lesedauer: 6 Minuten |
Am Sonntag vor drei Jahren, am 17. März 2016, trat das ‚Asylpaket II‘ in Kraft. Für zehntausende Geflüchtete, die 2015 und 2016, meist aus Syrien, nach Deutschland geflohen waren, begann an diesem Tag eine quälend lange Zeit der politisch forcierten Familientrennung, die für die meisten von ihnen bis heute andauert. Denn mit dem ‚Asylpaket II‘ wurde der Familiennachzug zu Personen, denen im Asylverfahren der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, für zwei Jahre ausgesetzt. Kurz vor Ablauf dieser zweijährigen Sperrfrist beschloss der Bundestag, die Aussetzung noch einmal für viereinhalb Monate zu verlängern und im Anschluss eine Kontingentregelung einzuführen, mit der der Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte endgültig abgeschafft werden sollte.
Am 1. August 2018 – 26,5 Monate nach Beginn der Aussetzung – trat dann das ‚Familiennachzugsneuregelungsgesetz‘ in Kraft. Seitdem ist ein Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz zwar wieder möglich – aber nur „aus humanitären Gründen“ und beschränkt auf maximal 1.000 Visa pro Monat.
Ein ‚humanitärer Grund‘ liegt nach dem Gesetz dann vor, wenn die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist, wenn ein minderjähriges Kind betroffen ist, oder wenn eine schwerwiegende Krankheit vorliegt oder wenn Leib, Leben oder Freiheit im Aufenthaltsstaat ernsthaft gefährdet sind. Immerhin erkennt das Gesetz also selbst an, dass bei fast allen betroffenen Familien mindestens ein ‚humanitärer Grund‘ vorliegt, meist zwei oder mehr zugleich. Aufgrund der Beschränkung des Familiennachzugs auf maximal 1.000 Personen pro Monat hilft das den meisten Familien aber bisher nichts: Sie bleiben weiterhin getrennt. Ob und wann für sie ein Familiennachzug möglich sein wird, ist für viele Betroffene noch nicht absehbar.
Dauerhafte Trennung
Besonders dramatische Folgen hat das Gesetz in den Fällen, in denen ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling volljährig wird, bevor seine Familie nachziehen kann, oder auch dann, wenn ein Kind im Ausland während der Zeit der Aussetzung des Familiennachzugs volljährig wurde. In diesen Fällen ist das neue Gesetz nicht anwendbar, das heißt: Den Familien droht die dauerhafte Trennung.
So ist es z.B. bei Fteim, einer Mitgründerin der Initiative ‚Familienleben für Alle‘: Am 9. Juni 2018 wurde ihre Tochter, die mit ihrem Vater und ihren Geschwistern im Libanon lebt, seit langem getrennt von ihrer Mutter in Deutschland, 18 Jahre alt. Dass wenige Tage später ein Gerichtsurteil rechtskräftig wurde, das Fteim den Flüchtlingsstatus zuerkannte, half da ebenso wenig wie das Inkrafttreten des ‚Familiennachzugsneuregelungsgesetzes‘ am 1. August 2018. Denn auch das neue Gesetz beschränkt sich auf die sogenannte ‚Kernfamilie‘: Kinder, die 18 werden, gehören nach der Logik des Aufenthaltsgesetzes nicht mehr zur nach Artikel 6 Grundgesetz geschützten familiären Lebensgemeinschaft. Mit familiären Lebensrealitäten hat das selbstverständlich wenig zu tun.
Kompliziertes Verfahren
Das Verfahren nach dem neuen Gesetz, dem § 36a Aufenthaltsgesetz, ist so kompliziert, dass die Behörden in den ersten Monaten mit der Bearbeitung nicht hinterherkamen. Ende Dezember waren, statt der vorgesehenen 5.000, nur 2.612 Visa erteilt worden. Bei der Verabschiedung des Gesetzes hatte das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass nicht-ausgeschöpfte Kontingentplätze nur bis Ende Dezember 2018 in den Folgemonat übertragen werden könnten, danach nicht mehr. Soll heißen: Weil das Verfahren kompliziert ist und die Behörden die Anträge nur langsam bearbeiten, erhalten weniger Familienangehörige ein Visum und für die anderen verlängern sich die Wartezeiten zusätzlich.
Im Januar wurde Bundesinnenminister Seehofer im MiGAZIN mit den Worten zitiert, er sei „nicht ganz verschlossen“ in Bezug auf die Übertragung nicht-erteilter Visa ins neue Jahr – allerdings müsse man schauen, ob man sich an anderer Stelle in der Migrationspolitik ebenfalls verständigen könne. Kurze Zeit später legte das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf für ein ‚Geordnete-Rückkehr-Gesetz‘ vor. Dieser sieht unter anderem vor, Abschiebehaft gegen Personen verhängen zu können, die ihre Identität nicht offenlegen, Handlungen Dritter unter Strafe zu stellen, durch die Abschiebungen behindert werden könnten, wozu explizit auch Beratung und Informationsweitergabe gezählt werden sowie abgelehnten Asylsuchenden, denen die Unmöglichkeit ihrer Abschiebung ‚zuzurechnen‘ sei, künftig nicht einmal mehr eine Duldung zu erteilen und sie von Erwerbstätigkeit, Bildungsmaßnahmen und Integrationsangeboten auszuschließen.
Offenbar will der Innenminister nun also schon die Erfüllung einer gesetzlich beschlossenen Quote an die Zustimmung zu weiteren massiven Gesetzesverschärfungen koppeln. Mittlerweile ist das Verfahren zwar besser in Gang gekommen, so dass in den Monaten Dezember, Januar und Februar jeweils rund 1.000 Visa nach § 36a Aufenthaltsgesetz erteilt wurden. Die im Jahr 2018 rund 2.000 zu wenig erteilten Visa drohen jedoch, zu Lasten der getrennten Familien, verloren zu gehen – oder als Verhandlungsmasse für einen ‚schmutzigen Deal‘ um weitere Verschärfungen instrumentalisiert zu werden. Am 5. März teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Luise Amtsberg mit, die Gespräche innerhalb der Bundesregierung hierzu seien „noch nicht abgeschlossen“.
Folgen alarmistischer Politik
Um die weiteren Beschränkungen des Familiennachzugs zu rechtfertigen, wurde im politischen Diskurs teilweise mit völlig übertriebenen Zahlen ohne fundierte Grundlage hantiert. So warnte Bundesinnenminister Seehofer im November 2017 vor „mehreren hunderttausend Menschen“, die ansonsten zusätzlich nach Deutschland kommen könnten.
Ein Beispiel dafür, wie mit alarmistischen Prognosen Politik gemacht wird. Jetzt, wo das Gesetz verabschiedet ist, kann auch die Bundesregierung einräumen, dass die wirklichen Zahlen weit darunter liegen: Nach Angaben der Bundesregierung lagen den deutschen Auslandsvertretungen bis Ende Januar 2019 ca. 36.000 Terminanfragen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vor.
Für die betroffenen Familien heißt das, dass es trotz vorliegender humanitärer Gründe noch einmal bis zu drei Jahre dauern kann, bis sie an der Reihe sind und eine Möglichkeit des Familiennachzugs erhalten. Welch immense Belastung die unerwartet lange Trennung für die betroffenen Familienmitglieder darstellt, hat Adam Naber schon 2016 in einer Studie dargelegt (siehe MiGAZIN vom 06.09.2017).
Im Oktober 2018 kam auch eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zum Ergebnis, dass sich die fehlende Möglichkeit des Familiennachzugs deutlich negativ auf die Lebenszufriedenheit der Geflüchteten und ihre Integrations- und Teilhabemöglichkeiten in der Aufnahmegesellschaft auswirkt. Diese fatalen Auswirkungen auf die emotionale Lage und psychische Gesundheit werden Menschen, die mit Geflüchteten zu tun haben, die von der politisch forcierten Familientrennung betroffen sind, bestätigen können.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte die Restriktionen des Familiennachzugs durch Aussetzung und Kontingentierung kürzlich kritisierte und der deutschen Bundesregierung empfahl, subsidiär Schutzberechtigten die Familienzusammenführung zu ermöglichen.
Leitartikel Meinung PolitikKritik und Protest
Auf die katastrophalen Folgen der politisch forcierten Familientrennung aufmerksam zu machen – diese Aufgabe hat sich die Initiative Familienleben für Alle auf die Fahnen geschrieben. Die Initiative, die sich im Frühjahr 2018 als ein Zusammenschluss von geflüchteten und nicht-geflüchteten Aktivistinnen und Aktivisten gegründet hat, demonstrierte am 2. Februar 2019 zusammen mit einem breiten Bündnis in Berlin. Auch in Köln, Wiesbaden, Kiel und Osnabrück finden oder fanden kürzlich Aktionen für das Recht auf Familiennachzug statt. Und vom Valentinstag bis zum Frauenkampftag twitterte die Initiative jeden Tag das Foto einer Familie, die durch Aufenthaltsrecht und Visapolitik seit mindestens drei Jahren getrennt voneinander leben muss. Solche und andere Aktivitäten werden leider auch in Zukunft notwendig bleiben, denn angesichts ihrer derzeitigen Asyl- und Migrationspolitik ist nicht zu erwarten, dass die Bundesregierung der Empfehlung des UN-Ausschusses nachkommt und damit ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen endlich Rechnung trägt.
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