Verfassungsrichterin
Staatskirchenrecht muss Islam integrieren
Das Staatskirchenrecht ist auf christliche Kirchen zugeschnitten und kann andere Religionen nicht integrieren. Bundesverfassungsrichterin Langenfeld fordert Änderungen im Hinblick auf den Islam.
Freitag, 22.03.2019, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 26.03.2019, 15:20 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das deutsche Staatskirchenrecht muss nach Einschätzung der Bundesverfassungsrichterin Christine Langenfeld andere Religionsgemeinschaften stärker integrieren. Aktuell sei das Staatskirchenrecht mit seinen Vorschriften auf christliche Kirchen zugeschnitten, sagte Langenfeld am Montagabend auf einer Fachtagung in Mülheim an der Ruhr. Vor dem Hintergrund der Zuwanderung brauche es eine stärkere Integration von anderen Religionsgemeinschaften, vor allem des Islam.
Die Pluralisierung des religiösen Lebens in Deutschland habe zu „gravierenden religionssoziologischen Veränderungen“ geführt, betonte die Richterin des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts bei den „Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche“ in der katholischen Akademie „Die Wolfsburg“. Als Beispiel nannte Langenfeld den islamischen Religionsunterricht, der aus ihrer Sicht in der Krise ist. Hier müsse stärker auf die Bedürfnisse der Muslime zugegangen werden.
Derzeit gilt der Islamunterricht als Provisorium. Nur in neun von 16 Bundesländern wird islamische Religion unterrichtet, wobei jedes Bundesland ein anderes Kooperationsmodell mit unterschiedlichen muslimischen Verbänden verfolgt. Grund dafür ist, dass es keinen bundesweiten Islamverband gibt, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist und dem Staat als übergeordneter Ansprechpartner dienen könnte.
Weitere Herausforderung: Kirchliches Arbeitsrecht
Eine weitere Herausforderung für die Kirchen sieht Langenfeld im kirchlichen Arbeitsrecht, wo die Gerichte zuletzt den Einfluss der kirchlichen Arbeitgeber eingeschränkt haben. So hatte das Bundesarbeitsgericht jüngst entschieden, dass ein katholisches Krankenhaus seinen Chefarzt nicht entlassen darf, weil er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hat. Die Rechtsprechung habe sich damit „aus der Perspektive des Antidiskriminierungsrechts“ über die bisherige Autonomie der Kirche bei Einstellungsfragen gesetzt, sagte die Verfassungsrichterin.
Eine künftige Möglichkeit für kirchliche Arbeitgeber sieht Langenfeld im „Entwurf eines Leitbildes“, auf das sich bestehende und künftige Mitarbeiter verpflichten könnten, ohne dabei selbst Mitglied der entsprechenden Religionsgemeinschaft zu sein. Schließlich könnten schon jetzt viele Arztstellen in katholischen Krankenhäusern kaum besetzt werden. (epd/mig) Aktuell Panorama
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Ergo dann kann künftig Islamunterricht an Schulen von Nichtmuslimen gegeben werden?Wie wäre is mit einer Freistunde für nichtmuslimische Schüler?Haben freikirchliche Mitschüler früher gehabt
„Staatskirchenrecht muss Islam integrieren“ dient mutmaßlich besonders
den Interessen der hiesigen Kirchen. Höchste Zeit, dass dieses ‚Staatskirchenrecht‘ auf den Prüfstand kommt um die Machtfülle (siehe z.B. Arbeitsrecht, Kirchensteuereinzug durch d. Staat…)
des kirchlichen Klerus einzudämmen.