Bamf miserabel
Bamf-Präsident kritisiert Flüchtlingshelfer und erntet selbst Kritik
Bamf-Präsident Sommer hat scharfe Kritik an Flüchtlingshelfern geäußert. Denen gehe es nur darum, Abschiebungen zu bekämpfen. Der bayerische Flüchtlingsrat kontert, Sommer lenke vom eigenen Versagen ab.
Montag, 25.03.2019, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 26.03.2019, 17:32 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, hat scharfe Kritik an Flüchtlingshelfern geäußert. „Es ist ganz offensichtlich, dass einige Organisationen das Interesse verfolgen, Abschiebungen generell zu bekämpfen – ich denke vor allem an selbst ernannte Flüchtlingsräte“, sagte Sommer der „Welt am Sonntag“. Wenn solche Organisationen geplante Abschiebungstermine öffentlich machten, versuchten sie, „den Staat bei Abschiebungen zu behindern“. Der bayerische Flüchtlingsrat wies die Kritik zurück und erklärte, Warnungen vor Abschiebeterminen seien dringend notwendig.
Der Bamf-Chef sagte, Flüchtlingsräte seien der Meinung, „dass sich jeder das Land seines Aufenthalts selbst aussuchen soll“. Ihr Vorgehen gegen Abschiebungen solle „mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden soll“. So etwas dürfe der Staat nicht hinnehmen.
Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern sieht vor, dass künftig derjenige bestraft werden kann, der Betroffene unmittelbar vor einer bevorstehenden Rückführungsmaßnahme warnt. Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl haben dies bereits kritisiert.
Flüchtlingsrat verteidigt Praxis
Der bayerische Flüchtlingsrat verteidigte die Praxis von Warnhinweisen vor Abschiebeterminen. Denn das bayerische Innenministerium etwa schrecke nicht davor zurück, „Familien auseinanderzureißen, Menschen aus der Ausbildung abzuschieben und Kranke in ein Land ohne medizinische Versorgungsmöglichkeiten zu schicken“. Sprecher Stephan Dünnwald sagte am Sonntag, Sommer wolle mit seiner Kritik lediglich vom Versagen seiner Behörde ablenken.
„Nach wie vor ist die Qualität der Bamf Entscheidungen miserabel, noch immer rangiert Beschleunigung vor Qualität“, erklärte Dünnwald. Das seien unnötige Härten, die dem Bundesamt nicht gut zu Gesicht stünden. Sommer habe es nicht geschafft, die Behörde aus dem politisch verschuldeten Krisenmodus herauszuführen. „Wäre die Entscheidungspraxis des Bundesamts besser, dann hätten wir nicht die derzeitige Überlastung der Verwaltungsgerichte, die zu überlangen Verfahren führt“, so Dünnwald.
Die 16 Flüchtlingsräte der Bundesländer vertreten die vielen lokalen Flüchtlingsräte und Migrantenorganisationen ihrer jeweiligen Länder und sind Mitglieder von Pro Asyl, dem wichtigsten Interessenverband für Flüchtlinge und abgelehnte Asylbewerber. Viele Flüchtlingsräte verbreiten im Internet und auf Flugblättern Abschiebungstermine und empfehlen Betroffenen, sich an diesen Tagen nicht an ihrer Meldeadresse aufzuhalten.
Sommer: Zu viele Asylanträge
Sommer bezeichnete ferner die aktuelle Zahl der Asylanträge in Deutschland als „zu hoch“. Im vergangenen Jahr seien 162.000 Asylerstanträge registriert worden, sagte Sommer der Zeitung: „Das ist vergleichbar mit einer Großstadt, die jährlich zu uns kommt.“ Lediglich 35 Prozent der Antragsteller erhielten aber einen Schutzstatus.
„Wir sehen also ganz deutlich, dass viele Menschen hierher kommen, ohne einen Asylgrund zu haben“, sagte der Bamf-Chef. Obwohl er „Grenzen der Belastbarkeit eines Staates“ ausmache, sprach Sommer sich gegen eine Zielmarke für Asylanträge aus. „Wenn jemand mit einem berechtigten Asylgrund herkommt, dann müssen wir diesen auch anerkennen und können nicht statistisch vorgehen“, betonte er. (epd/mig) Aktuell Panorama
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“ Ein Behördenleiter befindet im Öffentlich-Rechtlichen Fernsehen darüber, dass die Zahl der Asylnträge zu hoch, und die Flüchtlingsräte mit den Mitteln des Strafrechts zu verfolgen sind. Behördenleiter Sommer hat damit seine Kompetenz in dem Rahmen überschritten, in dem er in der Öffentlichkeit Stellung beziehen darf.“ (Anmerkung eines Lesers der Nachdenkseiten)
https://www.nachdenkseiten.de/?p=50411#h15
Sommers Kritik an der Verhinderung von Abschiebungen ist nachvollziehbar.
Jeder Antrag auf Asyl wird individuell geprüft und die Antragsteller dürfen sogar auf Kosten des Steuerzahlers klagen wenn der Antrag abgelehnt wird. Wer Abschiebungen verhindert, leistet Widerstand gegen die Staatsgewalt und muss dann eben mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Das was einige Mitglieder der Flüchtlingsräte tun stellt für mich eine klare Missachtung des Rechtsstaats dar.
Wer anderen zu einem unerlaubten Aufenthalt verhilft, macht sich strafbar. Abgeschoben werden vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer. Der vollziehbar bedeutet, dass der zu Grunde liegende Bescheid rechtskräftig ist.
Der Rechtsweg steht jedem offen, selbst am Tage der Abschiebung noch. In der Regel sind diese Menschen den Weg aber schon gegangen. Eine kleine, meist linke Minderheit mit einer Lautstärke als spräche sie für die weit überwiegende Bevölkerung, mag Abschiebungen verwerflich finden. Aber die eigene Meinung darf ich dazu führen, dass hier in einer Vielzahl von Fällen die rechtmäßige Ausübung der Staatsgewalt gehindert wird.
Die Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft ist in Deutschland größer als vermutet, allerdings wird diese Aufnahmebereit m.E. eher sinken, wenn Ausreisepflichtige mithilfe von Flüchtlingsräten zum illegalen Verbleib im Bundesgebiet auch noch animiert werden.
Sollte sich der Trend zur Abschiebungsverhinderung weiter verschärfen, bin ich mir sicher, dass der Gesetzgeber dem entgegenwirkt und das Abschiebehaftrecht verschärft.