„Black man, go home“
Polizist darf trotz rassistischer Attacke auf Flüchtling wohl Job behalten
Alkoholisierter Polizisten haben in Augsburg einen Geflüchteten aus Somalia beleidigt und verletzt. Sie wurden zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt – und dürfen wohl weiter als Polizisten arbeiten.
Freitag, 29.03.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 02.04.2019, 17:55 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Es ist der 21. September 2016. Adem Said*, ein Geflüchteter aus Somalia, sitzt in einem McDonalds-Restaurant in Augsburg. Eine Gruppe von fünf Männern und Frauen setzen sich ungefragt zu ihm. Sie sind laut und sichtlich alkoholisiert.
Einem Bericht der „Augsburger Allgemeine“ zufolge drückt einer aus der Gruppe Said einen angebissenen Hamburger ins Gesicht und ruft „Black man, go home“. Es kommt zu weiteren verbalen und körperlichen Attacken gegen Said. Er wird dabei verletzt.
Als die Polizei eintrifft, stellt sich heraus, dass die alkoholisierte Gruppe Kollegen der Polizisten sind.
Gegen zwei Beamte wird ein Strafverfahren eingeleitet. Gegen den Haupttäter, ein Polizeioberkommissar, wird wegen Beleidigung und Körperverletzung eine Gefängnisstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verhängt. Ein weiterer Polizist aus der Gruppe wird wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt.
Gegen das Urteil legen die beiden Polizisten Berufung ein. In der Neuauflage des Gerichts zeigt sich der Polizeioberkommissar laut „Augsburger Allgemeine“ geständig und reumütig. Er habe kein Problem mit Asylbewerbern. Im ersten Prozess war bekannt geworden, dass er auf „Facebook“ ein AfD-Plakat geteilt hatte, das sich gegen die Bundeskanzlerin und gegen Flüchtlinge richtet.
Das Landgericht fällt diesmal ein deutlich milderes Urteil: elf Monate auf Bewährung. Die Strafe liegt nun knapp unter der Grenze von zwölf Monaten, ab der ein Beamter automatisch seinen Job verliert. Der Polizeioberkommissar nimmt das mildere Urteil mit sichtlicher Erleichterung auf. Der zweite Polizist muss nur noch 9.000 Euro Strafe zahlen. Er ist unzufrieden mit dem Richterspruch. Die Geldstrafe sei zu hoch. (mig) Aktuell Recht
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