Rheinland-Pfalz
Ministerin Spiegel untersagt Abschiebungen aus Kliniken
Stationär aufgenommene Patienten dürfen in Rheinland-Pfalz künftig nicht mehr aus Krankenhäusern abgeschoben werden. Das hat das Integrationsministerium den Ausländerbehörden angeordnet.
Mittwoch, 24.04.2019, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 28.04.2019, 16:11 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Abgelehnte Asylbewerber, die stationär im Krankenhaus behandelt werden, dürfen in Rheinland-Pfalz nicht mehr abgeschoben werden. Das geht aus einem jetzt bekanntgewordenen Rundschreiben des Integrationsministeriums an die Ausländerbehörden des Landes hervor, das Anfang April in Mainz veröffentlicht wurde. Damit reagiert das Ministerium auf entsprechende Vorfälle vom vergangenen Herbst und vom Januar dieses Jahres.
Dem Rundschreiben zufolge dürfen abgelehnte Asylbewerber, die stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, erst dann abgeschoben werden, wenn die Klinik die Behandlung beendet hat. Die Ausländerbehörden seien angehalten, eine entsprechende Entscheidung der fachlich zuständigen Mediziner einzuholen. Zudem müsse der Dialog mit der Klinik von der betroffenen Ausländerbehörde in der entsprechenden Ausländerakte dokumentiert werden.
„Mit diesem Rundschreiben werden Patientinnen und Patienten, die sich in stationärer Behandlung befinden, konsequent vor einer Abschiebung geschützt. Zudem gibt es mehr Rechtssicherheit bei Ausländerbehörden und Kliniken“, erklärte Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne).
Rundschreiben sind verbindlich
Die Ausländerbehörden sind durch das Rundschreiben angehalten, auch nach einem stationären Krankenhausaufenthalt besonderes Augenmerk auf den Gesundheitszustand der jeweiligen Patientin oder des jeweiligen Patienten zu legen. Die Prüfung der Reise- und Transportfähigkeit solle möglichst einem Facharzt übertragen werden.
Ministerielle Rundschreiben haben einen verbindlichen Charakter. Sie enthalten Handlungsanweisungen für die Ausländerbehörden. (epd/mig) Aktuell Politik
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