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Familienzusammenführung

Nachzug von Ehepartnern scheitert oft am Deutsch-Test

Jeder dritte Ehepartner im Ausland scheitert am Sprachtest für die Familienzusammenführung. Das teilt die Bundesregierung mit. Die Linke kritisiert die Sprachanforderungen als "völlig unrealistisch". Integrationsbeauftragte Annette Widmann-Mauz verteidigt die Sprachtests.

Montag, 29.04.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.05.2019, 11:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Nachzug von Ehepartnern aus dem Ausland nach Deutschland scheitert in einem Drittel der Fälle am Sprachtest im Heimatland. Von 48.130 Ehegatten, die im vergangenen Jahr beim Goethe-Institut die sogenannte „Deutsch-1-Prüfung“ absolvierten, fielen 16.198 durch, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem MiGAZIN vorliegt. Nur wenn ein Ausländer diesen Sprachtest besteht, darf er zum Ehepartner in Deutschland nachreisen. Die Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ hatten zuerst über dieses Thema berichtet.

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Am schlechtesten schnitten den Angaben zufolge Prüflinge aus dem Irak ab: Von rund 1.600 bestanden nur 722 den Sprachtest. Von den gut 2.500 nachzugwilligen Ehepartnern aus Russland waren dagegen über 80 Prozent erfolgreich. Auch bei den knapp 2.700 Ehegatten aus Thailand lag die Erfolgsquote mit gut 75 Prozent deutlich höher als im Durchschnitt. Türkische Ehepartner stellten mit fast 8.500 Personen die größte Gruppe der Prüfungsteilnehmer und schnitten mit knapp 62 Prozent bestandenen Tests etwas schlechter ab als der Schnitt.

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Durchfallquote konstant bei einem Drittel

Die Zahl der Prüfungen steigt dem Bericht zufolge seit Jahren, die Durchfallquote liegt konstant bei einem Drittel. 2016 absolvierten noch 37.840 ausländische Ehegatten die „Deutsch 1“-Prüfung, 2017 waren es mehr als 42.000.

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In dem Test müssen Ehegatten nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge „einfache Sprachkenntnisse“ nachweisen. Das heißt, dass sie simple Sätze im Alltag verstehen, sich etwa vorstellen, nach dem Weg fragen und Formulare für Behörden ausfüllen können.

Zwangsverheiratung oder Einwanderungspolitik?

Ausgenommen von dem Test sind neben bestimmten Ländern wie USA und Israel auch EU-Bürger, Hochqualifizierte und Selbstständige. Ehepartner von anerkannten Flüchtlingen müssen die Prüfung ebenfalls nicht absolvieren, zudem gibt es Ausnahmen für Härtefälle. Kurios: Ehegatten von deutschen Staatsbürgern müssen den Sprachtest ebenfalls bestehen, wenn sie die Staatsbürgerschaft eines nicht privilegierten Drittstaates haben.

Die Sprachtests waren 2007 offiziell mit dem Ziel eingeführt worden, Zwangsheiraten zu verhindern. Ob dieses Ziel erreicht wurde, und wie viele Betroffene es gibt, ist auch zwölf Jahre nach Inkrafttreten der Regelung offen. Kritiker werfen der Regierung vor, mit diesem Gesetz unerwünschte Einwanderung auf Kosten von Familien zu begrenzen.

Integrationsbeauftragte verteidigt Sprachtests

Die Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut kritisierte die Anforderungen an einreisewillige Ehegatten als „völlig unrealistisch“. Die Sprachtests führten dazu, dass „Familien immer noch jahrelang voneinander getrennt bleiben“, sagte Akbulut den Funke-Zeitungen. Zudem belege die hohe Durchfallquote von Irakern, dass der Erfolg beim Deutschtest umso geringer sei, je schwieriger die Bedingungen im Herkunftsland seien. „In Deutschland die Sprache zu lernen, wäre viel leichter, günstiger und weniger belastend für die Betroffenen“, sagte Akbulut.

Die Sprachtests verteidigte dagegen die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU). Es sei richtig, dass Ausländer vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse mitbringen müssten, sagte sie den Funke-Blättern. „Nur so können sie sich hier von Anfang an zurechtfinden und in der Gesellschaft Fuß fassen.“ (epd/mig) Leitartikel Panorama

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