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Urteil gegen Seenotretter

„Lifeline“-Kapitän Reisch zu Geldstrafe verurteilt

Seit Juli 2018 stand Claus-Peter Reisch in Malta vor Gericht, nun fiel das Urteil: Der Kapitän des Flüchtlingsrettungsschiffs "Lifeline" soll 10.000 Euro zahlen. Die Helfer wollen das Urteil anfechten - und bald wieder Flüchtlinge aus Seenot retten.

Mittwoch, 15.05.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.05.2019, 17:50 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Nach fast einjährigem Prozess ist der Kapitän des Flüchtlingsrettungsschiffs „Lifeline“, Claus-Peter Reisch, in Malta zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Schiff der Dresdner Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ fehlerhaft registriert wurde, wie die Organisation am Dienstag in Maltas Hauptstadt Valletta erklärte. Das Urteil sei desaströs, schrieb „Mission Lifeline“ auf Twitter, und fügte hinzu: „Wir gehen in Berufung.“

Die „Lifeline“ hatte im Sommer 2018 erst nach tagelanger Irrfahrt mit 233 Flüchtlingen an Bord die Erlaubnis erhalten, in Valletta anzulegen. Das in den Niederlanden registrierte Schiff wurde beschlagnahmt. Es im Hafen einsatzbereit zu halten, kostete den spendenfinanzierten Verein seither nach eigenen Angaben rund 500 Euro am Tag. Der 58 Jahre alte Bayer Reisch stand seit Anfang Juli 2018 vor Gericht. Der Prozess hatte sich immer wieder verzögert, es gab acht Verhandlungstage. Als Höchststrafe drohte Reisch bis zu ein Jahr Haft.

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„Das war ein politisches Urteil“, sagte „Mission Lifeline“-Sprecher Axel Steier dem „Evangelischen Pressedienst“ in Valletta: „Seenotrettung soll bestraft werden.“ Die Geldstrafe sei wegen der angeblich falschen Registrierung des Schiffes verhängt worden. Dass die niederländischen Behörden noch im September 2018 ein Dokument mit der Registrierung vorgelegt hätten, habe das Gericht ignoriert, erklärte Steier und betonte: „Wir werden nicht zahlen. Wir fahren im Juni wieder raus.“

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Rettungsschiff bleibt beschlagnahmt

Um bei der nächsthöheren Instanz in Malta Berufung gegen das Urteil einzulegen, hat die Organisation laut Steier eine Woche Zeit. Das Gericht müsse dann binnen eines Jahres eine Entscheidung treffen. Bis dahin bleibe die „Lifeline“ beschlagnahmt, erklärte der Sprecher. Die Hilfsorganisation wolle daher ab kommendem Monat mit einem neuen, spendenfinanzierten Schiff seine Rettungseinsätze im Mittelmeer wieder aufnehmen.

Dass das Gericht Reischs Handeln als humanitären Akt anerkannt und festgestellt habe, die Rettung von Flüchtlingen aus Seenot sei keine Geschäftstätigkeit, bezeichnete Steier als unglaubwürdig: „Dann hätte der Richter Reisch freisprechen müssen“, sagte er dem „Evangelischen Pressedienst“. In Wirklichkeit gehe es darum, Seenotrettung zu kriminalisieren.

Linke: Urteil „hanebüchen“

Ähnlich äußerten sich nach dem Urteil Vertreter aus Politik und Gesellschaft in Deutschland. Die Linkspartei bezeichnete das Urteil auf Twitter als „hanebüchen“. Private Seenotretter sollten weiter eingeschüchtert werden. „Unsere Solidarität geht an @ClausReisch“, schrieb die Linke.

Die Berliner Hilfsorganisation Sea-Watch twitterte, Reischs Verurteilung zeige, dass Seenotrettung kein Verbrechen sei. „Dass Registrierungsfragen über die Rettung von Menschenleben entscheiden ist zynisch, die Todesrate ist hoch wie nie“, erklärte der Verein.

Rinderspacher: Seenotrettung ist „praktizierte Humanität“

Der Vizepräsident des bayerischen Landtags, Markus Rinderspacher (SPD), schrieb auf Twitter, Seenotrettung sei „praktizierte Humanität“. „Die grundlegendste Form, die Menschenwürde zu achten, ist es, Menschenleben zu retten“, erklärte der Politiker.

Der Berliner Grünen-Politiker und Kandidat für die Europawahl, Erik Marquardt, beklagte, das Urteil versenke europäische Werte im Mittelmeer. Es gehe nicht um eine Schiffsregistrierung, sondern darum, „dass mit allen Mitteln versucht wird, das Retten zu bestrafen und das Sterbenlassen zu normalisieren“, schrieb er auf Twitter. (epd/mig) Aktuell Recht

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