Keinen Krankenwagen gerufen
Nach Kindstod: Strafanzeige gegen Wachdienst von Flüchtlingsheim
Frau H. war im 9. Monat schwanger, als sie in der Nacht plötzlich starke Blutungen bekam. Die Security in einem AWO-Flüchtlingsheim weigerte sich, ärztliche Hilfe zu rufen. Das ungeborene Kind starb. Jetzt wurde Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt.
Mittwoch, 24.07.2019, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 25.07.2019, 16:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nach dem Tod eines ungeborenen Babys ist gegen zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter eines Berliner Flüchtlingsheims Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt worden. Es könnte sich auch um fahrlässige Tötung handeln, sagte der auf Medizinrecht spezialisierte Jurist Tobias Kiwitt am Dienstag dem „Evangelischen Pressedienst“ in Berlin. Er vertritt die betroffene Familie aus Armenien anwaltlich.
Die Familie lebte in einem Flüchtlingsheim der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Berlin. Die 21-jährige Frau war Kiwitt zufolge Ende Juni im neunten Monat schwanger. Als sie in der Nacht zum 23. Juni starke Schmerzen und Blutungen erlitt, habe ihr Mann die zwei Mitarbeiter des Wachdienstes gebeten, einen Rettungswagen zu rufen. Diese hätten sich jedoch geweigert, sagte Kiwitt. Stattdessen hätten sie dem Ehepaar eine Wegbeschreibung zum Krankenhaus gegeben.
Nachdem die hochschwangere Frau und ihr Mann die Klinik nach einem längeren Fußmarsch erreicht hatten, habe sie ihr Kind nur noch tot entbunden. Nach Aussage der Ärztin, die dem Ehepaar H. den Obduktionsbericht erläuterte, sei es sei nicht auszuschließen, dass bei einem früheren Eintreffen im Krankenhaus das Baby möglicherweise hätte gerettet werden können. Die Eheleute müssen nun die Bestattung ihres toten Babys organisieren. Sie sind von der Situation schwer traumatisiert und emotional komplett überfordert.
AWO: Bestimmungen ausreichend
Der Vorsitzende des zuständigen AWO-Verbandes, Manfred Nowak, äußerte sein Bedauern über den „außerordentlich tragischen“ Vorfall. Unzureichende Bestimmungen für den Umgang in sensiblen Situationen in Flüchtlingsheimen sieht Nowak nicht.
Das sieht der Berliner Flüchtlingsrat anders. Er hatte nach Bekanntwerden des Falls höhere Qualitätsrichtlinien für Flüchtlingsheime gefordert. „Es kann nicht sein, dass Geflüchtete, die sich in einer akuten gesundheitlichen Notlage und möglicherweise sogar in Lebensgefahr befinden, hilflos der Entscheidung von Security oder anderen nicht medizinisch qualifizierten Mitarbeitenden ausgeliefert sind, ob ein Rettungsdienst zu rufen ist“, erklärte Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin. Diese hätten weder die Aufgabe noch die medizinische Kompetenz, solche Entscheidungen zu treffen.
Kein Einzelfall
Dass der Wachschutz in Flüchtlingsunterkünften sich weigert, die Feuerwehr oder Rettungsdienste zu rufen und Geflüchtete deshalb schwerste Gesundheitsschäden oder sogar den Tod erleiden, ist kein Einzelfall. Anfang 2014 führte der Flüchtlingsrat Berlin aus Anlass eines solchen Todesfalles im sächsischen Plauen eine Umfrage in Berlin durch. Dabei wurden eine Reihe von Fällen dokumentiert, in denen der Wachschutz sich weigerte, den Rettungsdienst zu rufen.
Hierüber wurde die Senatsverwaltung für Soziales um Klarstellung gebeten, dass Mitarbeiter und Security in Sammelunterkünften in keinem Fall die Hilfe bei der Benachrichtigung von Rettungsdiensten ablehnen dürfen. „Leider enthalten die Qualitätsrichtlinien des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten LAF für die Security in Sammelunterkünften insoweit jedoch bis heute keine klaren Vorgaben“, so der Flüchtlingsrat. (epd/mig) Aktuell Panorama
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