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Unmögliche Unterlagen

Familiennachzug aus Eritrea wird oft abgelehnt

Anerkannte Flüchtlinge haben in Deutschland ein Recht zum Nachholen ihrer engsten Angehörigen. Für Eritreer scheint es aber immer schwieriger zu sein, das in Anspruch zu nehmen. Fast zwei Drittel der Anträge auf Familiennachzug wurden 2018 abgelehnt.

Freitag, 26.07.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 31.07.2019, 16:06 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Eritreer, die zu ihren Angehörigen nach Deutschland wollen, scheitern in fast zwei Drittel der Fälle mit einem Antrag auf Familienzusammenführung. 2018 wurden nur in 36,5 Prozent der Fälle Visa für den Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen aus Eritrea erteilt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Im ersten Quartal 2019 lag die Quote bei knapp 37 Prozent, wobei das Auswärtige Amt darauf verweist, dass sie wegen der geringen Fallzahlen nicht repräsentativ sei. Betroffene müssen zudem sehr lange warten, bis sie überhaupt eine Chance für ein Visum erhalten.

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2018 wurden den Angaben zufolge in den dafür relevanten deutschen Botschaften in Addis Abeba, Khartum und Nairobi 634 Visa für den Familiennachzug zu Eritreern in Deutschland erteilt. Dem standen 1.120 Ablehnungen gegenüber. Elf Anträge wurden zurückgezogen. Von Januar bis März dieses Jahres wurden 140 Visa erteilt, 238 Anträge abgelehnt und vier zurückgezogen. 2017 wurde noch fast jeder zweite Antrag genehmigt. Die Quote lag damals den Angaben zufolge bei 48,5 Prozent.

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Das Auswärtige Amt begründet die hohe Zahl der Ablehnung mit fehlenden Dokumenten. In einer Vielzahl der Fälle stehe eine Ablehnung „im Zusammenhang mit der Nichtvorlage von anspruchsbegründenden Unterlagen“, heißt es in der Antwort.

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Fehlende Unterlagen als Vorwand

Die Linke schreibt in ihrer Anfrage, dass Eritreer Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Dokumente hätten. In Eritrea verbliebene Angehörige von Flüchtlingen, die inzwischen in Deutschland leben, müssten mit Repressalien, Geldbußen oder sogar Haftstrafen rechnen. Die Hemmschwelle, mit den Behörden Kontakt aufzunehmen, sei daher hoch.

„Indem die deutschen Behörden Dokumente verlangen, die die in Deutschland lebenden Flüchtlinge und ihre Angehörigen beim besten Willen nicht beschaffen können, schaffen sie einen Vorwand, um reihenweise Anträge ablehnen zu können“, kritisierte die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Linke). Es sei ein „Unding, dass von anerkannten eritreischen Flüchtlingen erwartet wird, dass sie sich an ihren Verfolgerstaat wenden, um ihre Ehe nachregistrieren zu lassen oder anderweitige Papiere zu beschaffen“, erklärte Jelpke. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Schutzsuchende haben ein Recht auf das Nachholen ihrer Kernfamilie, also Ehegatten, Eltern oder minderjährige Kinder.

Linke kritisiert lange Wartezeiten

Kritisch sieht die Linke auch die langen Wartezeiten in den Botschaften, bis der Antrag auf Familienzusammenführung überhaupt bearbeitet wird. Nach Angaben der Antwort des Auswärtigen Amts standen im Juni in den drei Botschaften fast 6.000 Personen auf den Terminlisten, die meisten davon in Nairobi (rund 3.400).

Die Wartezeit beträgt demzufolge in Addis Abeba 30 Wochen, in Nairobi mindestens 18 Monate. Die Visastelle im sudanesischen Khartum sei derzeit wegen der Sicherheitslage im Land geschlossen. „Endlose Wartezeiten auf einen Termin, um überhaupt einen Visumsantrag stellen zu können, sind eine zusätzliche Schikane“, kommentierte Jelpke das Ergebnis ihrer Anfrage. Sie forderte, das Botschaftspersonal aufzustocken. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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  1. President Obama sagt:

    Hier bleibt eine wesentliche Ursache außer Betracht. Urkunden über die Eheschließungen liegen oftmals vor bzw. sind ohne sich dem Staat gegenüber offenbaren zu müssen besorgbar. Hierfür gibt es Vertrauensanwälte im Günstigsten Falle auch Verwandte.
    Religiös geschlossene Ehen sind in Eritrea häufig, aber erst wirksam wenn sie ins Zivilregister eingetragen wurden.

    Was soll also eine Botschaft machen, wenn eine Ehe nicht rechtsgültig geschlossen wurde? Dann liegen nun mal die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung nicht vor.

    Komplizierter wird es bei den Kindern. Wenn diese nicht ins Geburtenregister eingetragen worden sind, dann bleibt in vielen Fällen nur ein Abstammungstest. Den der Antragssteller zu bezahlen hat. Dieser kann sich das oft nicht leisten oder muss erst sparen.

    Hinzu kommt dann noch, dass manche – aus nachvollziehbaren Gründen – neben den eigenen Kinder noch ein Nachbarskind bzw. andere Verwandte Kinder mitbringen wollen und sozusagen als die eigenen Kinder ausgeben.

    Statt hier von Schikane der Bundesregierung auszugehen, könnte sich Frau Ullala Jelpke mal konstruktive Gedanken machen. Mehr Personal in den Visastellen wäre zwar wünschenswert (woher nehmen?) würde das Problem aber auch nicht lösen.

  2. Gerrit sagt:

    Frau Jelpke hat vollkommen RECHT. Hier werden Menschen mürbe gemacht bis zur Aufgabe.

    Das deutsche Personenstandsrecht ist in Ordnung … für uns Deutsche. Aber es gibt Länder, wie Eritrea, wo eben die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Da muss man dann für Sonderfälle Sonderregelungen finden und das nicht „stur deutsch“ durchziehen.

    Konkreter Fall:

    Junger Mann aus Eritrea, der anerkannte Flüchtlingeigenschaften hat. Er arbeitet und könnte für sich und seine Familie selber sorgen. Lt. Auskunft der örtlichen Ausländerbehörde gibt es von der Seite keine Einwände. Er würde jetzt gern seine Frau und seine beiden Töchter nachholen.

    Seine Frau ist in’s Nachbarland Äthopien geflüchtet. Wäre sie in Asmara in die deutsche Botschaft gegangen zwecks Visum, hätte es unmittelbar eine Verhaftung zur Folge gehabt.

    Also Addis Abeba. Monatelanges Warten auf einen Termin. U.a. weil, so die Botschaft, Probleme in der Terminvergabe via Computer vorliegen (was für Computer benutzen die). Dann nach ca. 1,5 Jahren endlich ein Termin, Antragstellung und … Ablehnung, weil angeblich irgendwelche Dokumente nicht in Ordnung waren (lächerlich).

    Obwohl die staatliche Registrierung der Ehe nachträglich vorgelegt wurde, kam man in der Deutschen Botschaft zu dem Ergebnis:

    „Die Eheregistrierung der Stadtverwaltung Asmara wurde vom DOKUMENTENPRÜFER der Bundespolizei im Haus geprüft und als Totalfälschung identifiziert (u.a. zu sehen am Staatswappen im Formularkopf). Eine wirksame Eheschließung wurde somit nicht nachgewiesen“ (Zitat aus dem Ablehnungsschreiben der Deutschen Botschaft in Addis Abeba)“

    Auf der Urkunde im FORMULARKOPF ist aber kein Staatswappen von Eritrea. Also wo hat man eine Fälschung gesehen. Dort ist nur das Wappen der STADT Asmara aufgedruckt… und das ist richtig Hätte jeder leicht rausfinden können, dafür reicht Wikipedia. Das Staatswappen von Eritrea ist in zwei Stempeln unten auf dem Formular enthalten, wo ich keine Fälschung erkennen kann.

    Man hat also einen Teil der Ablehnung regelrecht „konstruiert“. Auf Rückfrage, ob man denn mit der Registrierungsnummer der Urkunde mal nachgefragt hat in Asmara, ob diese Urkunde dort tatsächlich existiert … keine Antwort mehr.

    Fazit: Kein Familiennachzug. Und irgendwann werden die Betroffenen entnervt aufgeben.

    Kirchliche Urkunden für die Eheschließung und die Töchter liegen vor. Auf meine Nachfrage, warum z.B. bei einer Urkunde der Teil in Landessprache ausgefüllt ist, der englische aber nicht, die Antwort: Der Priester konnte kein englisch. Das gibt es, das aknn auch bei uns nicht jeder Priester!

    Und man muss wissen, daß der Staat Eritrea von seinen Bürgern im Ausland eine sogenannte 2%tige Aufbausteuer verlangt, auch auf Transferleistungen. Früher wurde das offiziell über die eritreischen Botschaften eingetrieben. Irgendwann (2012?) hat dann die Deutsche Regierung, der das bekannt war, nach negativer Berichterstattung in der seriösen Presse gesagt, daß das nicht erwünscht sei. Der damalige Botschafter Eritreas hat in einem Interview sinngemäß gesagt:“ Ok, lassen wir das …offiziell … aber wir kommen schon dran an unser Geld.“

    Und zwar spätesten dann wenn Eritreer im Ausland eine Urkunde aus ihrem Herkunftsland benötigen oder eine Beglaubigung. Dann müssen sie zahlen, AUCH nachzahlen.

    Wir zwingen also indirekt Menschen über unser Personenstandsrecht, die vor einem Unrechtsregime geflohen sind und die wir als Flüchtlinge anerkannt haben, eben dieses Regime dann finanziell auch noch zu unterstützen. Das ist PERVERS.

    Ich gehe davon aus, daß die Eintreibung dieser 2% nach wie vor aktuell ist. Menschen aus Eritreer bestätigen mir das. Offiziell schriftlich bestätigt wurde es auch noch vor rd. zwei Jahren von der DEUTSCHEN Botschaft in Asmara. Und da natürlich Flüchtlinge aus Eritrea nicht bezahlen (verständlich) müssten sie dann nachzahlen, weil wir, weil unser Personenstandsrecht das so will.

    Gerade bei den orthodoxen Christen (ca. 50%) in Eritrea hat sich viel auf kirchlicher Ebene abgespielt. Auch bei uns waren z.B. früher Tauf- und Eheregister in der Kirche. Erst gegen Ende des 19ten Jahrhunderts wurden vom Staat eingesetzte Standesbeamte eingeführt. In Österreich haben sogar bis ca. 1939 die Religionsgemeinschaften diese Aufgaben übernommen.

    Also warum soll man das nicht anerkennen, wenn es bei uns früher nicht anders war?

    Bei den Kindern kann man im Zweifelsfall einen DNA-Test machen, wenn berechtige Zweifel bestehen. Aber auch hier liegen die kirchlichen Taufurkunden vor. Halt alles einfacher als wir gewöhnt sind, aber der Landessitte entsprechend.

    Nein, hier wird m.E. bewußt blockiert. Menschen werden verunsichert, zu Menschen 2ten und 3ten Grades degradiert und mit „Taschenspielertricks“ ein Nachzug verhindert.

  3. Ruby Stein sagt:

    Ich schließe mich dem ersten Kommentar an.

    Darüber hinaus, wird von der Autorin Stimmung gemacht. Mit der Argumentation, dass deutsche Behörden den Familiennachzug verhindern wollten.

    Die Gesetze sind einzuhalten. Man kann sich nicht über Gesetze hinwegsetzen, bloß weil sie einem persönlich nicht passen.

    Wenn es heißt, Familiennachzug, dann muss auch nachgewiesen werden, dass es sich um Familie handelt.

    Sollten Einige der Meinung sein, dass diese Gesetze nicht in Ordnung sind, müssen Sie sich entsprechend für eine Gesetzesänderung eintreten.

  4. Gerrit sagt:

    @Ruby Stein

    Lesen Sie bitte meinen Beitrag richtig und vor allem kpl. Dann werden Sie lesen, daß der Nachweis der Familie vorlag … nach bestehenden Möglichkeiten, nämlich eritreischen.

    Weitere Möglichkeiten gibt es nicht, weil das Herkunfstland sie verweigert oder die 2%tige-Aufbausteuer als Hürde setzt (Auch so ein Gesetz auf dessen Einhaltung Sie dann pochen würden??).

    Niemand erwartet, daß geltendes Recht , was nicht immer automatisch auch richtig ist, gebrochen wird. Wäre es eine deutsche Familie, wäre es auch sehr einfach, beglaubigte Urkunden beizubringen.
    Ich empfehle Ihnen, lesen Sie sich doch bitte mal ein im Netz, über diese Aufbausteuer. Und dann urteilen Sie, ob alles so rechtens ist.

    „Natürlich“ hat man als geflüchteter Auslandseritrea super Möglichkeiten, Gesetze in Eritrea zu ändern.

    Mal abgesehen davon, daß die Gründe, so wie sie momentan vorliegen, für die Ablehnung einfach nicht stimmen. Es müsste ein leichtes sein für die Deutsche Botschaft in A. Abeba über die Deutsche Botschaft in Asmara abzufragen, ob es „die Urkunde“ mit fortlaufender Nummer wirklich gibt. Hat man aber scheinbar nicht. Gefragt haben wir, Antwort keine!

    Auf allen Ebenen, bis hin zum Deutschen Bundestag, wurden Abgeordnete auf diese Problematik angesprochen. I.d.R. war die Antwort, daß man um dieses Problem weiss – seit Jahren. Geändert hat sich nichts!!!

    Soweit zu Ihren Gesetzen!

  5. Peter König sagt:

    Da in rund 37% der Anträge Visa erteilt werden, kann man nicht ernsthaft behaupten, die Urkunden aus Eritrea würden systematisch unter vorgeschobenen Grünen abgelehnt. Fehlentscheidungen kommen aber gelegentlich vor, auch bei Behörden. Dafür haben wir Gerichte.

    Sie scheinen ja den jungen Mann aus Eritrea gut zu kennen, womit ihm die Unterstützung zahlreicher einschlägiger, oftmals aus Steuergeldern subventionierter Vereine zur Verfügung stehen. Das dürfte mehr bringen als sich hier über diesen Fall öffentlich zu beklagen.

  6. President Obama sagt:

    Aufgrund eines speziellen Einzelfalls auf die Gesamtsituation zu schließen macht keinen Sinn. Der Betroffene möge Rechtsmittel einlegen, wenn er sich in seinem Recht verletzt sieht. Sofern strittige Urkunden vorliegen, kann die Eintragung in das Eritreische Zivilregister erfolgen, notfalls durch Rechtsanwälte. Das dauert zwar bis zu acht Wochen und kostet sicherlich auch Geld, ist aber hinnehmbar.

    Dieses böswillige Vermuten von Schikanen deutscher Auslandsvertretungen nervt. Kolossal. In Nairobi und Khartum werden weiterhin mehr Familiennachzugsvisa genehmigt als abgelehnt. Für Adis Abeba gilt dies nicht, das hat sicherlich spezifische Gründe. Vom generellen boshaften Versagen des Systems kann nicht gesprochen werden.

    Ich mache es mal plakativ:

    Der in Deutschland lebende Flüchtling soll einen Vertrauensanwalt im Heimatland beauftragen, bezahlen und die Ehe wird registriert. Sofern ein Letter of Regret erforderlich ist, soll er den auch unterschreiben und wenn die 2%ige Aufbausteuer verlangt wird ist auch das zumutbar. Vergleichbare Regelungen gibt es bei vielen anderen Nationen auf der Welt, die haben aber das Pech, keinen Fürsprecher bei den Linken zu haben.

    Wenn Ihnen die Wartezeiten zu lang sind lieber Gerrit, dann bieten Sie sich dem Auswärtigen Amt doch als Sachbearbeiter in der Visastelle an!