Köln
Polizei will Beamten wegen antisemitischer Äußerungen entlassen
Eine per Smartphone verschickte Nachricht mit antisemitischem Inhalt sorgt bei der Kölner Polizei für Wirbel. Ein Beamter soll ein Bild von Adolf Hitler und einen judenfeindlichen Spruch verbreitet haben. Dem Mann droht nun der Rauswurf.
Montag, 26.08.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 27.08.2019, 20:46 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Kölner Polizei will einen Polizisten mit offenbar rechtsextremistischer Gesinnung entlassen. Der Beamte soll ein Bild von Adolf Hitler und einen judenfeindlichen Spruch per Smartphone verbreitet haben, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Köln am Freitag dem „Evangelischen Pressedienst“ sagte. Er bestätigte damit einen Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“. Bislang ist der Mann noch nicht suspendiert, Polizeipräsident Uwe Jacob hat die Freistellung des Bezirksdienstbeamten aber beantragt.
„Als ich davon erfahren habe, habe ich sofort ein förmliches Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entlassung eingeleitet“, sagte Jacob dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Die Verbreitung solcher volksverhetzender Bilder ist für mich völlig inakzeptabel und schädigt den guten Ruf der Polizei Köln.“ Die Polizei Köln dulde keinen Rassismus in ihren Reihen, betonte der Polizeipräsident.
Der Beamte soll dem Bericht zufolge die Nachricht zuvor selbst geschickt bekommen und dann weitergeleitet haben. Die Polizei habe davon im Rahmen anderer Ermittlungen gegen den Mann eher zufällig Kenntnis bekommen. Nähere Einzelheiten zu dem Mann nannte der Polizeisprecher aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht. Aus Gründen der Neutralität übernahm das Polizeipräsidium Bonn die weiteren Ermittlungen, auch die Staatsanwaltschaft Köln wurde eingeschaltet.
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Wie in fast allen vorangegangenen Fällen, wo deutsche Polizeibeamte mit rechtsextremistischem Hintergrund mit fremdenfeindlichen, islamophoben oder antisemitischen Aussagen, Aktionen oder Straftaten aufgefallen waren wird es zu einer relativ kurzzeitigen Suspendierung kommen und höchstwahrscheinlich wieder nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Zumindest haben die Polizeibeamten was das abgeht in den meisten Fällen die Staatsanwälte und Richter „hinter sich“.