Terre des Femmes-Gutachten
Gutachter hält Kinderkopftuchverbot für möglich
Ein von Terre des Femmes beauftragter Rechtsgutachter hält ein Kinderkopftuchverbot für verfassungskonform. Die Frauenrechtsorgansiation Terre des Femmes sieht in dem Tuch eine Sexualisierung von Minderjährigen. Ihre Gegner warnen vor einem "Identitätsdilemma" der Mädchen.
Freitag, 30.08.2019, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 02.09.2019, 17:48 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Ein sogenanntes Kinderkopftuchverbot in Deutschland wäre einem Rechtsgutachten zufolge verfassungskonform. Ein Verbot würde zwar einen Eingriff in das Elternrecht bewirken, sich aber als eine verhältnismäßige Beschränkung darstellen, sagte der Autor und Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim bei der Vorstellung am Donnerstag in Berlin. Auch einen Eingriff in die Religionsfreiheit sieht Nettesheim nicht, der das Gutachten im Auftrag der Frauenrechtsorgansiation Terre des Femmes verfasste. Vorstandsfrau bei Terre des Femmes ist unter anderem Islamkritikerin Necla Kelek.
Selbst wenn davon ausgegangen werde, dass das Tragen religiös oder weltanschaulich konnotierter Bekleidung durch ein Kind unter 14 Jahren eine grundgesetzlich geschützte Handlung wäre, sei ein Verbot des Kinderkopftuchs nach Artikel 7 Grundgesetz zu rechtfertigen, sagte Nettesheim. Gesetzgeberische Erziehungsziele ließen es zu, in der Schule äußere Manifestationen mit religiöser Konnotation durch noch nicht glaubensreife Kinder zu unterbinden. Die sogenannte Religionsmündigkeit gilt in Deutschland ab 14 Jahren.
Bei einer Umfrage unter 252 Lehrern und Erziehern bundesweit sprachen sich laut Terre des Femmes 75 Prozent für ein Kinderkopftuchverbot in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen aus. 83 Prozent sehen eine Beeinträchtigung der persönlichen Entwicklung der jungen Mädchen, 56 Prozent gaben an, ein Verbot würde ihre Arbeit erleichtern. Aus ihrem Berufsalltag berichteten die Pädagogen, dass in 58 Prozent der Fälle kopftuchtragende Mädchen in ihren Klassen nicht am Sport- und Schwimmunterricht sowie an Schulausflügen und Klassenfahrten teilnähmen. In 25 Prozent der Fälle seien sie Opfer von Mobbing.
Petion und Gegenpetition
Unter dem Titel „Den Kopf frei haben!“ hat Terre des Femmes im Mai 2018 eine Petition für ein gesetzliches Verbot des Kinderkopftuches im öffentlichen Bildungseinrichtungen gestartet, die bislang von rund 35.000 Menschen unterzeichnet wurde. Das Kinderkopftuch stehe für eine Diskriminierung und Sexualisierung von Minderjährigen, heißt es zur Begründung. Unterzeichner sind unter anderem die Journalistin und Moderatorin Maria von Welser, die Kabarettistin Lisa Fitz, der Psychologe Ahmad Mansour und der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne).
Eine von islamischen Verbänden und Gruppen gestartete Gegenpetition gegen ein Kopftuchverbot hat mehr als 173.000 Unterstützer. Die Gegner eines Kinderkopftuchverbotes argumentieren in ihrer Petition, ein Verbot sei ein Eingriff in die Persönlichkeitsbildung junger muslimischer Frauen und bringe diese in einen Konflikt mit ihren persönlichen Überzeugungen sowie der erzieherischen Wertevermittlung der Eltern. Damit würden innere Konflikte bei Kindern erzeugt, „welche unweigerlich zu einem Identitätsdilemma führen“. (epd/mig) Aktuell Panorama
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Petition und Gegenpetition lösen diesen Konflikt nicht. Im Gegenteil.
Höchste Zeit, dass sich Gegner*innen, wie Befürworter*innen eines sog.
Kopftuchverbotes an einen Tisch setzen und nach Lösungen streben, die
dem Wohl der Kinder entsprechen.
Von Herrn Palmer war nichts anderes zu erwarten. Gerade er unterschreibt eine Petition gegen Diskriminierung … und was war mit seiner Meinung zur Werbung der Deutschen Bahn???
Richtig ist, daß man Kinder nicht zu etwas zwingen sollte, was ihnen schadet. Aber erreicht man das durch Verbote? Oder wäre es nicht besser, wenn sich wirklich alle an einen Tisch setzen und das ohne Vorurteile besprechen.
Ich kenne viele muslimische Familien und auch Mädchen, die dann ab einem bestimmten Alter ein Kopftuch tragen. Ich hatte bisher nicht den Eindruck, daß sie unglücklich dabei sind.
Wäre es nicht besser, einerseits durch Integration und Aufklärung Änderungen herbeizuführen – andererseits aber auch bei uns einzusehen, daß es Traditionen und Sitten in anderen Religionen gibt, die man zumindest respektieren sollte. Das würde es beiden Seiten einfacher machen und letztlich den Betroffenen nutzen.
Wenn z.B. eine syrische Familie nach Deutschland kommt, dann ist sie ja nicht auf einmal „deutsch“, bloß weil sie eine Grenze passiert hat. Alles danach bedarf eines Lernprozesses und Überzeugungsarbeit … durch uns. Verbote helfen da recht wenig, sie verhärten nur die Fronten.
Auch wir, im christlichen Abendland, mussten lernen, z.B. bei der Religionsfreiheit oder Gleichberechtigung der Frau (und tun das heute noch). Dieser Lernprozess hat lange gedauert. Es müssen ja nicht Jahrhunderte werden wie bei uns. Aber ein wenig Zeit sollte man ihnen schon geben.
@Gerrit
Viele verwechseln Integration (die unversehrte Aufnahme eines neuen Teils in ein bestehendes Ganzes) mit Assimilation (Angleichung unter Aufgabe wesentlicher Eigenheiten), nur daß Sie diese Assimilation nicht durch gesetzliche Verbote, sondern auf sanfte und langwierige Weise „durch Überzeugungsarbeit“ erreichen wollen. „Die Aufklärung“ ist eine historische Entwicklung speziell des christlichen Abendlands, die sich daraus ergab, daß die katholische Kirche die naturwissenschaftliche Forschung zu unterdrücken versuchte. Diese Aufklärung ist jedoch nicht auf andere Religionen und deren Kulturen übertragbar, da es z. B. im Islam keine der Kirche vergleichbare Institution gibt und neue wissenschaftliche Erkenntnisse nicht als der Religion und dem Glauben entgegenstehend angesehen werden. An zahlreichen Stellen fordert der Koran dazu auf, seinen Verstand zu gebrauchen und nicht blind den Glaubenslehren und Gewohnheiten der Vorväter zu folgen. Das Tragen des Kopftuchs z. B. beruht also nicht auf einer unbegründeten Tradition, sondern auf einer aus dem Koran hergeleiteten religiösen Vorschrift. Um die muslimischen Frauen davon zu überzeugen, daß sie das Kopftuch ablegen sollen, müßte man erst das Gebäude der islamischen Religion als solcher zum Einsturz bringen, was jedoch nicht gelingen wird, da das Christentum abgewirtschaftet und die nachchristliche materialistische Gesellschaft keine wirklichen Werte vorzuweisen hat, die denjenigen des Islams Konkurrenz machen könnten.
„Höchste Zeit, daß sich Gegner, wie Befürworter eines sog. Kopftuchverbotes an einen Tisch setzen und nach Lösungen suchen, die dem Wohl der Kinder entsprechen.“
Was aber, wenn es zumindest einer Seite gar nicht um das Wohl des Kindes geht, sondern sie das nur als Vorwand nimmt, um der anderen Seite ihre „Werte“ aufzuzwingen? Dann bleiben die Gespräche fruchtlos.
Das ist ähnlich wie mit den Kopftuchverboten für Lehrerinnen, die in vielen Bundesländern über zehn Jahre lang galten, da war die vorgebliche Neutralität des Staates nur ein Vorwand, mit der man die öffentliche Meinung zugunsten des Verbots beeinflussen konnte. Damals wurde in NRW einer muslimischen Lehrerin von einem Gericht das Tragen selbst einer neutralen Baskenmütze verboten. Offensichtlich ging es dem Gericht nicht darum, die Neutralität des Staates zu wahren, sondern die Muslime zu demütigen. Wie führende österreichische Juristen bereits vor einiger Zeit feststellten, sind Lehrer an staatlichen Schulen nicht solch direkte Vertreter des Staates wie Polizisten und Richter – weswegen sie ja auch nicht Uniform oder Robe tragen – oder hätte die muslimische Lehrerin von ihrem Arbeitgeber eine Dienstmütze verlangen sollen, um ihr Haar darunter zu verbergen?
Und jetzt ist das „Kindeswohl“ der Vorwand, mit dem man ein Verbot durchsetzen zu können glaubt und damit die Mehrheit der getäuschten Öffentlichkeit hinter sich hat. Wenn es nicht um kopftuchtragende muslimische Schülerinnen und die Beschneidung muslimischer Knaben geht, interessiert die Politiker das Kindeswohl nicht – oder nur sehr wenig!
Die Gefährdung des Kindeswohls halte ich überhaupt nicht für ein vorgeschobenes Argument. Und sollte es so kommen, dann ist es scheinbar verfassungsgemäß (wobei ich zur Qualität des Gutachtens nichts sagen kann).
So sich eine Mehrheit im Bundestag und Bundesrat dafür findet, was ich glaube, dann soll dies angegangen werden. Mir gefällt es nicht, wenn 12 Jährige Mädchen ein Kopftuch tragen. Sind sie14 steht es Ihnen dann ja frei. Natürlich ernte ich dafür einen Shitstorm sondergleichen. Am Ende wäre diese Regelung mehrheitsfähig und verfassungsgemäß, also höchst demokratisch.
Soso.. die „nachchristliche materialistische Gesellschaft“ ohne Werte. Spannende Aussage.
Wissen sie – wenn ich dei Erklärung der allgemeinen Menschenrechte mal als „grundlegende Werte“ annehmen darf vertraue ich doch lieber derere der Vereinten Nationen als derer der Organisation der islamischen Konferenz (Kairoere Erklärung) die Männern und Frauen keine Gleichberechtigung garantiert oder sogar die freie Wahl der Religion (oder den Verzicht, den WEchsel…)
Solche „Werte“ brauchen wir hier nicht – und eigentlich nirgends auf der Welt.
„Höchste Zeit, daß sich Gegner, wie Befürworter eines sog. Kopftuchverbotes an einen Tisch setzen und nach Lösungen suchen, die dem Wohl der Kinder entsprechen.“
Was aber, wenn es zumindest einer Seite gar nicht um das Wohl des Kindes geht, sondern sie das nur als Vorwand nimmt, um der anderen Seite ihre „Werte“ aufzuzwingen? Dann bleiben die Gespräche fruchtlos.“
– Stimmt , wenn es den ismalischen Vertretern nur darum geht den hier frei lebenden Menschen ihre „Werte“ aufzuzwingen und alles mit Religionsfreiheit beschreien was ihnen nicht gefällt brauchen wir nicht reden.