Senat-Gutachten
Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform
Einem Gutachten zufolge ist das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform. Es wurde vom Bildungssenat in Auftrag gegeben. Eine Änderung des Gesetzes sei weder geboten noch empfohlen.
Freitag, 06.09.2019, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 10.09.2019, 17:31 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Berliner Senat hält trotz mehrerer Klagen am Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Schulen fest. Schule solle ein neutraler Lernort bleiben, sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens zur Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes.
Darin heißt es, das Gesetz aus dem Jahr 2005 sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt, eine Änderung sei weder geboten noch zu empfehlen. Das gesetzliche Verbot für Lehrkräfte, an Schulen auffallende religiös geprägte Kleidungsstücke oder deutlich sichtbare weltanschaulich religiöse Symbole zu tragen, verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Auch europäische Normen oder Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes würden nicht verletzt, sagte Rechtsprofessor Wolfgang Bock.
Weiter heißt es in dem 122 Seiten langen Rechtsgutachten, die an allgemeinbildenden Schulen durch muslimische Jungen und junge Männer verbreitete „islamische Religionskultur“ führe etwa wegen entsprechender Kleidungsgebote zu Konflikten und Auseinandersetzungen. Diese behindere das ungehinderte Lernen in der Schule und störe den Schulfrieden.
Erfolgreiche Klagen gegen Gesetz
Das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz untersagt Lehrkräften, Polizisten sowie Justizbediensteten, religiöse Symbole offen sichtbar im Dienst zu tragen. Das gilt für das Kopftuch ebenso wie ein christliches Kreuz oder eine jüdische Kippa. Damit soll die staatliche Neutralität gewährleistet werden.
Anlass, das Gutachten in Auftrag zu geben, war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte sich damals gegen ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen ausgesprochen. In der Folge musste das Land Berlin in mindestens drei Fällen Schadensersatz an abgelehnte Bewerberinnen zahlen, die nicht ohne Kopftuch an allgemeinbildenden Schulen unterrichten wollten. Ein Fall liegt beim Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung vor. (epd/mig) Aktuell Panorama
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Lehrkräfte sind nicht solch unmittelbare Vertreter des Staates wie Polizisten oder Justizbedienstete, weswegen sie ja auch nicht Uniform oder Robe tragen. Da sollten die muslimischen Lehrerinnen doch einmal von ihren Vorgesetzten neutrale Dienstmützen fordern, mit denen sie ihr Haar bedecken können!
Was soll denn dieser merkwürdige Begriff: „islamische Religionskultur“? In Bayern gibt es jetzt ein Gesetz, wonach Kreuze in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden aufgehängt werden sollen, und das ist dann keine „christliche Religionskultur“, sondern nur etwas, was zur bayerischen Kultur gehört? Was man anderen erlaubt, erlaubt man den Muslimen noch lange nicht, auch wenn sie laut Grundgesetz nicht diskriminiert werden dürfen. Dazu denken sich die Vertreter dieses Staates immer neue Maschen aus!
Gerade in der Schule ist es für die Lehrkräfte kaum möglich, ihre Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung zu verbergen, da sie täglich längere Zeit mit den Schülern und bisweilen auch mit deren Eltern in Kontakt kommen. Da weiß man dann, welcher Konfession ein Lehrer angehört oder welche Weltanschauung er vertritt, auch wenn er kein diesbezügliches „Symbol“ trägt. Die in der Schule angeblich zu wahrende Neutralität des Staates ist doch nur ein Vorwand, um den Muslimen etwas verbieten und sie dadurch demütigen zu können!