Bundesregierung
Seit 2017 mehr als 50 Sprengstoffdelikte von Neonazis
Deutsche Ermittlungsbehörden haben seit 2017 in der Neonazi-Szene über 50 Sprengstoffdelikte registriert – in zehn Fällen bei Angriffen auf Asylbewerber. Das teilt die Bundesregierung auf Anfrage der Linkspartei mit.
Freitag, 04.10.2019, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 07.10.2019, 17:01 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ermittlungsbehörden haben einem Medienbericht zufolge seit Anfang 2017 in der deutschen Neonazi-Szene 51 Mal Sprengstoff sichergestellt oder Straftaten registriert, in denen Sprengstoff zum Einsatz kam. Das berichtet der SWR unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Bei den Sprengstoffen handelt es sich demnach überwiegend um illegale Pyrotechnik, aber auch um sogenannte Polenböller, Bengalos und Nebelhandgranaten.
Dem Bericht zufolge stellten die Behörden in mehr als der Hälfte der Fälle (36) Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz fest oder ermittelten wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. In den weiteren Fällen wurden die Stoffe bei anderen Straftaten eingesetzt oder von den Ermittlern sichergestellt. In 10 Fällen spielte Sprengstoff bei Angriffen auf Asylbewerber oder auf Asylbewerberunterkünfte eine Rolle.
Renner fordert Prüfung politischer Hintergründe
2017 war der Einsatz von Sprengstoff in der rechten Szene demnach besonders häufig. Die Behörden registrierten insgesamt 24 Fälle. In diesem Jahr seien es bislang bereits 16 Fälle. Das Bundesinnenministerium erkläre diese recht hohe Zahl jedoch mit statistischen Effekten: Durch den Anfang 2019 eingeführten bundeseinheitlichen Tatmittelkatalog seien zusätzliche Fälle recherchierbar gewesen.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner kritisierte im SWR, insgesamt bleibe das Bild verschwommen. Dem Bericht zufolge wird eine Zuordnung zu politisch motivierter Kriminalität nur vorgenommen, wenn die Polizeidienststellen das ausdrücklich vermerken. Da Neonazis immer wieder Spreng- und Brandsätze einsetzten, müsse „die Prüfung eines politischen Hintergrunds Standard sein“, sagte Renner. (epd/mig) Aktuell Panorama
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