Abschiebung
Schutz für Afghanen: Verwaltungsgerichtshof ruft EuGH an
Hängt der Anspruch auf subsidiären Schutz von Flüchtlingen von den Opferzahlen in der Abschiebe-Region ab? Diese Frage hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dem Europäische Gerichtshof vorgelegt.
Dienstag, 10.12.2019, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 11.12.2019, 16:54 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gewandt zur Klärung der Voraussetzungen für subsidiären Schutz für Flüchtlinge. Dabei gehe es um zwei Fälle von Personen aus Afghanistan, die nicht als Asylbewerber anerkannt worden seien und zurück müssten in die Provinz Nangarhar, wie das Gericht in Mannheim am Montag mitteilte. Dort würden jedoch seit Jahren viele Zivilisten bei unberechenbaren Kampfhandlungen getötet.
Der Verwaltungsgerichtshof möchte vom EuGH nun wissen, unter welchen Bedingungen die Flüchtlinge sogenannten subsidiären Schutz in Anspruch nehmen können. Bislang lege die deutsche Rechtsprechung in solchen Fällen Opferzahlen in den betroffenen Regionen zugrunde, die einen bestimmten Schwellenwert erreicht haben müssten. Dies sei in der Region Nangarhar nicht der Fall.
Unbeachtet blieben dabei andere Umstände wie die Natur des Konflikts, wie verbreitet die Gefahr für Leib und Leben sei oder auch die Zahl der bereits Vertriebenen, erläuterten die Mannheimer Richter den Klärungsbedarf. Nach welchen Kriterien zu entscheiden sei, ob nach den EU-weiten rechtlichen Vorgaben eine relevante Bedrohung der Zivilbevölkerung herrsche, die wiederum subsidiären Schutz rechtfertige, müsse der EuGH festlegen. (epd/mig)
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