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Union will mit „kleinen sicheren Herkunftsstaaten“ Bundesrat umgehen

Weil der Bundesrat blockiert, kann die Union die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nicht Ausweiten. Die neue Liste "kleiner sicherer Herkunftsstaat" soll den Bundesrat umgehen. Die Rechtsfolgen - ob "kleiner" oder "großer" sicherer Herkunftsstaat - sollen gleich sein.

Donnerstag, 13.02.2020, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.02.2020, 17:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Wegen der Blockade der von der großen Koalition geplanten Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten im Bundesrat haben sich Unionspolitiker für eine Regelung unterhalb der jetzigen hohen Schwelle ausgesprochen. Das Büro des CDU-Innenpolitikers Thorsten Frei bestätigte am Mittwoch einen Bericht der „Welt“, wonach die Arbeitsgruppe Innen der Fraktion für das neue Rechtsinstitut „kleiner sicherer Herkunftsstaat“ plädiert. Die Einstufung wäre der Idee zufolge dann ohne Zustimmung des Bundesrats möglich. „Wir wollen die Möglichkeiten des europäischen Asylrechts nutzen, um ein neues Konzept der sicheren Herkunftsstaaten zu schaffen“, sagte Frei der Zeitung.

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Grundlage soll dem Papier zufolge, das dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt, die europäische Asylverfahrensrichtlinie sein. In einem ersten Schritt sollen den Plänen zufolge die Länder Algerien, Marokko, Tunesien, Georgien, Armenien, Gambia und die Elfenbeinküste als „kleine sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden. Danach sollen die Mongolei, Liberia und Indien folgen.

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Bei als sicher eingestuften Staaten gehen die Asylbehörden in Deutschland davon aus, dass in der Regel kein Schutzgrund vorliegt. Dadurch soll die Bearbeitungsdauer verringert werden. Unionspolitiker verwiesen in der Vergangenheit auch immer auf eine abschreckende Wirkung der Regelung. So sei die Zahl der Anträge aus den Balkanstaaten nach ihrer Einstufung als sicherer Herkunftsstaaten zurückgegangen, heißt es im Papier der Innenpolitiker.

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Gleiche Rechtsfolgen

Andere Parteien wie die Grünen lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten dagegen ab, weil sie befürchten, dass Schutzbedürftige durchs Raster fallen. Am Widerstand der Grünen scheitert derzeit ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgiens im Bundesrat. Das Grundgesetz verlangt für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat die Zustimmung der Länderkammer, in der von Grünen mitregierte Länder eine Mehrheit haben.

Wegen dieser Blockade hatte es in der Union bereits Überlegungen gegeben, das Vorhaben auf einem anderen Weg umzusetzen, das nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Die Rechtsfolgen sollen nach den Plänen der Innenpolitiker von CDU und CSU bei „kleinen“ und „großen“ sicheren Herkunftsstaat die gleichen sein. Für die geplante Neuregelung per Verfahrensrichtlinie werden dem Papier zufolge sogar weitere Beschränkungen, unter anderem ein unbefristetes Arbeitsverbot, Leistungseinschränkungen und Verkürzung von Rechtsmittelfristen vorgeschlagen. (epd/mig) Aktuell Politik

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