FDP
Einstellung der verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen ist richtig
Die FDP zeigt sich erfreut über die Einstellung der verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen in Niedersachsen (wir berichteten). Solche Kontrollen vorstoßen nach Ansicht der FDP gegen den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit.
Donnerstag, 04.02.2010, 8:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.08.2010, 8:27 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Anlässlich der Einstellung verdachtsunabhängiger Kontrollen im Umfeld von Moscheen in Niedersachsen zeigen sich der integrationspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Serkan Tören, und der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen, Jan-Christoph Oetjen erfreut.
„Wir freuen uns, dass der Niedersächsische Innenminister Schünemann unserer Forderung nach Einstellung der verdachtsunabhängigen Kontrollen im Umfeld von Moscheen nachgekommen ist“, so die beiden FDP-Politiker.
Eine verdachtsunabhängige Kontrolle vorstoße nach Ansicht der FDP gegen den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit und sei damit rechtswidrig. Die Religionsausübung von Muslimen dürfe nicht gestört werden. Eine Kontrolle dürfe daher nur in besonders begründeten Verdachtsmomenten erfolgen.
„Als FDP in Niedersachsen stehen wir im engen Kontakt mit den islamischen Gemeinden und Verbänden und werden diesen konstruktiven und wichtigen Dialog aktiv fortführen.“ Politik
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