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Debatte

Streit über Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz

Längst überfällig und nötig, nur Symbolpolitik oder gar juristisch nachteilig? In der Debatte über eine Streichung des "Rasse"-Begriffs aus dem Grundgesetz gehen die Einschätzungen auseinander.

Montag, 15.06.2020, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.06.2020, 21:51 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Gegen Vorstöße zur Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz formiert sich Widerstand in der Union. So etwas sei „eher Symbolpolitik und bringt uns in der Sache keinen Schritt weiter“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), stellte sich hingegen hinter den neuen Vorstoß aus Reihen der Grünen, den Begriff zu streichen. Auch aus der Gesellschaft kam Zuspruch für den Vorschlag.

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„Ich bin dafür, dass der Begriff ‚Rasse‘ aus dem Grundgesetz durch eine andere Formulierung ersetzt wird“, sagte Kofler der „Rheinischen Post“. Hierzu sollte der Rat von Verfassungsrechtlern, Wissenschaftlern und anderen Experten eingeholt und ihre Vorschläge für eine Neuformulierung im Bundestag und Bundesrat diskutiert werden, sagte Kofler. „Wichtig ist es, eine diskriminierungsfreie Sprache zu finden, die unmissverständlich klarmacht, dass unsere Verfassung auch vor Rassismus schützt.“

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CSU-Politikerin beklagt Scheindebatte

Die Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), erklärte laut „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“, sie halte den aktuellen Streit für „eine eher hilflose Scheindebatte“. Eine Streichung des Begriffs könne zudem die Rechtsprechung erschweren. „Ohne einen entsprechenden Rechtsbegriff, der auch völkerrechtlich verankert ist, könnte Rassismus juristisch noch schwieriger zu greifen sein.“ Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Thorsten Frei sagte, das Grundgesetz sei „sprachlich nicht so formuliert, wie wir das heute tun würden, weil unsere Verfassung ein historisches Dokument ist“. Das Verbot einer „rassistischen Ungleichbehandlung von Menschen“ sei aber „im Jahr 2020 genauso aktuell wie 1949“.

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Der Begriff „Rasse“ findet sich in Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ In der aktuellen Debatte über Rassismus infolge des gewaltsamen Todes des Afroamerikaners George Floyd in den USA haben die Grünen-Politiker Robert Habeck und Aminata Touré lange bestehende Forderungen aufgegriffen, den Begriff zu streichen.

Wissenschaftler für Streichung

Kritiker des Begriffs verweisen darauf, dass „Rasse“ eine rein biologische Bedeutung hat und wegen der willkürlichen Auswahl von Eigenschaften als überholt gilt. Andere betonen, dass der Begriff „Rasse“ im Grundgesetz sich gerade gegen konstruierte oder abwegige Vorstellungen richtet, wonach Menschen nach vermeintlich vererbbaren Merkmalen unterschieden werden könnten. Die Streichung des Begriffs würde ihrer Einschätzung nach den absoluten Diskriminierungsschutz des Artikels 3 sogar vermindern.

Die Wissenschaftsforscherin Veronika Lipphardt hingegen wirbt dafür, ganz auf den Begriff „Rasse“ zu verzichten. „Es gibt keine menschlichen Rassen. Was es beim Menschen wie bei allen Spezies gibt, ist genetische Vielfalt“, sagte die Professorin der Universität Freiburg im Breisgau. Die Direktorin des Göttinger „Centers for Global Migration Studies“, Sabine Hess, sagte: „Seit mehr als 100 Jahren ist es wissenschaftlich erwiesen, dass es unter den Menschen keine unterschiedlichen Rassen gibt.“ Rasse sei vielmehr das zentrale Vokabular des Rassismus. (epd/mig) Aktuell Politik

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