Innenministerkonferenz
Nichts rechtfertigt Abschiebungen nach Syrien
Auf der bevorstehenden Innenministerkonferenz wird wieder über Abschiebungen nach Syrien beraten. Dabei ist die menschenrechtliche und humanitäre Lage in Syrien nach wie vor äußerst volatil.
Von Lisa Pollmann Montag, 15.06.2020, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.06.2020, 23:28 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Vom 17. bis 19. Juni findet die nächste Innenministerkonferenz in Erfurt statt. Die Länderminister werden unter anderem über den Abschiebungsstopp nach Syrien beraten, der ohne eine weitere Verlängerung am 30.06.20 auslaufen würde. Bereits bei der letzten Konferenz der Innenminister im Dezember 2019 drohte der Abschiebungsschutz aufgeweicht zu werden. Zwar einigte man sich final auf eine erneute sechsmonatige Verlängerung des uneingeschränkten Abschiebungsverbots nach Syrien, zuvor waren jedoch Forderungen von CDU und SPD-Länderministern nach Abschiebungsmöglichkeiten für straffällig gewordene Syrer publik geworden.
Diese Diskussion und der Vergleich Syriens mit Afghanistan durch den damaligen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz Hans-Joachim Grote, versetzte diverse flüchtlingspolitische Organisationen in Alarmbereitschaft. Denn: Deutschland schiebt seit 2016 Geflüchtete nach Afghanistan, laut Global Peace Index das unsicherste Land der Welt, ab und zwar mittlerweile ungeachtet der Tatsache, ob es sich um Straftäter handelt oder nicht. Pro Asyl kritisierte den Vorstoß der Innenminister als eine Diskussion, die angesichts der syrischen Sicherheitslage nicht geführt werden dürfe.
Abschiebungen können nicht ohne Kooperation mit den Sicherheitsbehörden des syrischen Regimes durchgeführt werden. Folglich stellt sich die Frage nach der aktuellen menschenrechtlichen und humanitären Lage in Syrien. Ein kurzer Faktencheck:
Humanitäre und menschenrechtliche Lage in Syrien
Mehr als 14.000 Syrer sind seit Beginn der Revolution im Frühjahr 2011 durch Staatsfolter ums Leben gekommen. Knapp 84.000 Personen werden, Stand August 2019, seit ihrer Festnahme durch das Regime „vermisst“, sind also entweder ebenfalls an den Folgen von Folter verstorben oder werden weiterhin unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Am 23. April hat der weltweit erste Prozess gegen syrische Staatsfolter, der sogenannte Al-Khatib Trial, in Koblenz begonnen. Angeklagt sind zwei ehemalige Geheimdienstmitarbeiter; dem Hauptangeklagten allein wird in mindestens 58 Fällen Folter mit Todesfolge vorgeworfen. Derzeit machen syrische Familien um die Aktivistin Wafa Mustafa vor dem Koblenzer Oberlandesgericht auf das Schicksal von Angehörigen, die durch das Assad Regime festgenommen und seitdem „vermisst“ werden, aufmerksam. Die Bilder der „vermissten“ Personen stehen dabei stellvertretend für die zahlreichen in den Foltergefängnissen des Regimes „verschwundenen“ Syrer.
Knapp 200.000 der über 226.000 durch Kampfhandlungen getöteten syrischen Zivilisten sind, laut Statistik des Syrian Network for Human Rights, der syrischen Regierung zum Opfer gefallen. Erst am 8. April hat die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) in einem Untersuchungsbericht bestätigt, dass der Einsatz von Sarin und Chlorgas im syrischen Ltamenah im März 2017 nach aktuellem Kenntnisstand dem Assad Regime zuzurechnen ist. Amnesty International dokumentierte allein in diesem Jahr bereits mindestens 18 rechtswidrige Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser in Nordwest-Syrien durch das syrische Regime und seinen russischen Verbündeten.
Wirtschaftlich steht Syrien kurz vor dem Zusammenbruch, mit verheerenden Auswirkungen für die Zivilbevölkerung. Die syrische Währung verliert rasant an Wert, ein US-Dollar ist mittlerweile, abhängig von Tageskurs und Region, um die 2.500 Syrische Pfund (SYP) wert. Circa 80 Prozent der Syrer leben derzeit in Armut, der Erwerb von Grundnahrungsmitteln wie Brot wird für den Großteil der Bevölkerung immer schwieriger. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage und der voranschreitenden Armut kritisieren mittlerweile auch nicht-oppositionelle Bevölkerungsgruppen öffentlich die Assad Regierung. Prominentes Beispiel hierfür sind die erst kürzlich stattgefundenen, mehrere Tage andauernden Proteste der überwiegend drusischen Bevölkerung in Suweidah.
Syrien ist nicht sicher
Offiziell stützen sich die Innenminister bei der Bewertung von Abschiebungsverboten auf die Lageberichte des Auswärtigen Amts. Das Refoulementverbot, in diversen völker- und asylrechtlich relevanten Dokumenten, wie der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert, schützt Geflüchtete vor Abschiebungen in Länder in denen ihnen unmenschliche Bedingungen und/oder Folter drohen. Eigentlich, denn angesichts der aktuellen humanitären und menschenrechtlichen Lage in Syrien ist es nicht nachvollziehbar, wie über eine Kooperation mit dem Assad Regime zur Durchführung von Abschiebungsmaßnahmen auch nur ernsthaft nachgedacht werden kann.
Innenminister, die vor diesem Hintergrund über eine Aussetzung oder Aufweichung des Abschiebungsverbotes diskutieren, lassen sich wohl eher von innenpolitischen Überlegungen, statt von der tatsächlichen Lage vor Ort leiten. Zahlreiche Organisationen appellieren derzeit mit Kampagnen und Petitionen wie #SyriaNotSafe an die Innenminister und fordern eine Verlängerung des uneingeschränkten Abschiebungsverbots nach Syrien. Meinung
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