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Türkische Presse Europa

10.02.2010 – EU-Beitritt Türkei, Türkischunterricht, Diskriminierung, Hartz IV

Die Europaausgaben der türkischen Zeitungen berichten unter anderem über die zunehmende Diskriminierung türkischer Stellenbewerber in deutschen Unternehmen, die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu den Hartz IV-Regelsätzen und die Integrationsratswahlen. Der deutsche Botschafter spricht mit der ZAMAN ferner über den EU-Beitritt der Türkei, die Islamfeindlichkeit in Deutschland und die Integrationspolitik. Weitere Themen sind Visaregelungen, Türkischunterricht u.v.m.

Donnerstag, 11.02.2010, 8:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 24.08.2010, 23:50 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Deutschland unterstützt EU-Beitritt der Türkei
Die ZAMAN veröffentlicht ein längeres Interview mit dem deutschen Botschafter Dr. Eckart Cuntz. Der Botschafter habe erklärt, dass die deutsche Regierung den EU-Beitritt der Türkei unterstütze. Eine privilegierte Partnerschaft sei nicht auf der Tagesordnung. Deutschland sei sich der Bedeutung der Türkei bewusst. Die Beziehungen zwischen den beiden Ländern seien derzeit außerordentlich gut. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel werde die Türkei voraussichtlich im Frühjar besuchen.

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Hinsichtlich der wachsenden Islamfeindlichkeit in Europa sagte Cuntz, dass die Dialogbemühungen gestärkt werden müssen. Ursache der Islamfeindlichkeit sei die fehlende Kenntnis der Bevölkerung über den Islam. Deshalb sei es unter anderem auch wichtig, die Imame in Deutschland auszubilden. Die in Deutschland lebenden Türken bezeichnete Cuntz als Teil der deutschen Gesellschaft. Die Türkei müsse das so hinnehmen, sagte Cuntz.

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Studie belegt Nachteile für Bewerber mit türkischen Namen
Auch in den Mittwoch-Ausgaben der türkischen Zeitungen in Europa wird die Diskriminierung aufgrund eines ausländischen Namens in deutschen Unternehmen kontrovers diskutiert. Einer Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn ging hervor, dass trotz Antidiskriminierungsgesetz und allgemein wachsender Integrationsbereitschaft Stellenbewerber mit türkischen Namen auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch immer eklatant benachteiligt werden (wir berichteten). Vorstandsmitglied des Kölner Antidiskriminierungsverein, Faik Salgar, sagte der ZAMAN, dass Diskriminierungen ohnehin oft schwer zu beweisen sind. Die Unternehmen weisen die Vorwürfe stets zurück, so Salgar. Die SABAH berichtet indes von einem türkischstämmigen Akademiker, der wegen seinem türkischen Namen bei einer deutschen Firma abgelehnt worden sei – eine Bewerbung mit deutschem Absendernamen habe jedoch Erfolg gehabt. Ein Sprecher des IZA sagte der SABAH, die Studie zeige auch, dass in den Personalabteilungen deutscher Unternehmen ein Umdenkungsprozess nötig sei.

Ein Umdenken fordern angesichts solcher Studienergebnisse auch Volker Beck und Memet Kilic (beide Grüne) auf Seiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. „Auf dem deutschen Arbeitsmarkt gibt es vielfältige rassistische Diskriminierungen und Benachteiligung von Migrantinnen und Migranten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss deshalb endlich aktiv werden und Vorschläge erarbeiten“, so die beiden Grünen-Politiker. Viele Studien belegten, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz effektiver gestaltet werden müsse, berichtet die TÜRKIYE.

Laschet bedauert geringe Wahlbeteiligung
Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU) habe die geringe Wahlbeteiligung bei den Integrationsratswahlen bedauert, berichtet die ZAMAN. Hätten türkische Staatsangehörige ein Kommunalwahlrecht, wie es von Migrantenselbstorganisationen seit geraumer Zeit gefordert wird, würden sie auch dann nicht wählen gehen, so Laschets Kritik am Wahlverhalten türkischer Ausländer. Anstatt die Wahlgesetze zu reformieren, müssten deshalb die jungen Migranten, die in die Räte gewählt worden sind, unterstützt werden. HÜRRIYET-Kolumnist Suat Türker kritisiert hingegen die Bedeutungslosigkeit der Integrationsräte. Eine andere Wahlbeteiligung sei deshalb gar nicht zu erwarten gewesen.

Visaskandal: Türkischer Sänger wird diskriminiert
Der türkische Sänger Faruk K. wurde mehrere Stunden am Flughafen festgehalten, obwohl er ein Visum vorweisen konnte, berichtet die HÜRRIYET. Erst als nachdem der Konzertveranstalter das Werbeplakat vorgezeigt hat, sei er wieder freigelassen worden. Dabei hätte er auch ohne Visum einreisen können, so der Rechtsanwalt Ali Ayman. Deutsche Behörden halten sich jedoch seit geraumer Zeit nicht an die zwischenstaatlichen Abkommen. Auch das Soysal-Urteil (Rechtssache C-228/06) des EuGH werde nicht beachtet. Türkische Presse Europa

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