Interview mit Renate Künast
Es wurde nicht richtig ermittelt, Verfahren schnell eingestellt
Die Grünen-Politikerin Renate Künast sieht in den aktuellen NSU-Drohmails an Frauen des öffentlichen Lebens eine weitere Eskalationsstufe. Die Rechtsprechung werde der Brisanz dieser Attacken nicht gerecht, sagte sie im Gespräch und will eine verfassungsrechtliche Klärung.
Von Bettina Markmeyer Montag, 20.07.2020, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.07.2020, 0:35 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Frau Künast, erkennen Sie in den Drohmails an Politikerinnen, Rechtsanwältinnen oder Künstlerinnen ein bestimmtes Muster?
Renate Künast: Ja, es ist zu sehen, dass insbesondere Frauen, die aktiv sind, massiv bedroht werden. Dass diese Frauen sich herausnehmen, nicht zu Hause am Herd zu stehen sondern Teil dieser Gesellschaft zu sein und den Mund aufzumachen, ist für einige in der rechtsextremen Szene, aus der die Mails kommen, eine Zumutung. Rechtsextremismus ist immer frauenverachtend. Wir erleben aktuell, dass sie zur nächsten Stufe übergegangen sind, nämlich Frauen mit dem Tod zu drohen. Was in Hessen passiert, ist eine Steigerung dessen, was es in der Vergangenheit an Hatespeech gegeben hat.
Wir wissen nicht, ob diese Drohungen nur ein Mittel zur Einschüchterung sind. Man muss mit allem rechnen, und das ist erschreckend. Für mich ist die größte Erschütterung, dass das aus einem Polizeikontext heraus unterstützt oder gar bewusst betrieben wird: eine wahnsinnige Gefahr für die Frauen. Die Vorgänge gefährden aber auch eine der Grundfesten unserer Gesellschaft, nämlich dass wir Sicherheitsbehörden haben, die auch wirklich für unsere Sicherheit sorgen und die sich an Recht und Gesetz halten. Wenn aus diesen Institutionen so agiert wird, ist das eine Gefahr für das ganze Land und nicht nur für die betroffenen Personen.
Sie sind rechtlich gegen Hass-Attacken im Netz gegen Sie vorgegangen und haben Teilerfolge errungen. Raten sie anderen Frauen, ebenso vorzugehen?
„Bisher wurde vielfach nicht richtig ermittelt, und es wurden Verfahren schnell eingestellt. Das ist nicht nur für mich frustrierend. Viele Staatsanwaltschaften haben offenbar keine Vorstellung davon, was Politiker und Personen des öffentlichen Lebens oder auch Ehrenamtler und Kommunalbeamte so aushalten müssen.“
Renate Künast: Ich tue das nicht nur für mich. Ich will dass die Justiz aufmerksamer wird, dass es auch zu einer höchstrichterlichen Rechtsprechung kommt, die sich kritisch mit den bisherigen Urteilen auf den unteren Ebenen auseinandersetzt – wie beispielsweise in meinem Fall beim Landgericht Berlin.
Bisher wurde vielfach nicht richtig ermittelt, und es wurden Verfahren schnell eingestellt. Das ist nicht nur für mich frustrierend. Viele Staatsanwaltschaften haben offenbar keine Vorstellung davon, was Politiker und Personen des öffentlichen Lebens oder auch Ehrenamtler und Kommunalbeamte so aushalten müssen.
Im analogen Zeitalter war die Reichweite von solchen Beleidigungen und Drohungen begrenzt, und die Erinnerung verblasste auch irgendwann. Im digitalen Zeitalter verblasst gar nichts. Deshalb brauchen diejenigen, die solchen Bedrohungen ausgesetzt sind, eine andere rechtliche Unterstützung. Ich fordere die verlässliche Finanzierung von Beratungsstellen für solche Fälle und bin froh, dass wir mit Hateaid eine Organisation haben, die verschiedene Modellverfahren auch für Frauen unterstützt.
Sie haben dazu eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Was wollen Sie erreichen?
„Es gibt Studien, die sagen, dass 63 Prozent der Frauen ihre Meinung im Netz gar nicht erst äußern, weil sie die Reaktionen darauf fürchten. Das heißt: Wir haben einen Roll Back im Netz, den wir so massiv im analogen Leben nicht mehr kennen.“
Renate Künast: Die Beschwerde, die ich unterstützt von Hateaid eingereicht habe, liegt nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und muss dort erstmal angenommen werden. Ich habe den Eindruck, dass meine Aussichten ganz gut sind. Es geht mir darum, dass das Persönlichkeitsrecht und die Meinungsfreiheit rechtlich gegeneinander abgewogen werden – immer vor dem Hintergrund der Wirkung von Beleidigungen und Bedrohungen im digitalen Zeitalter. Das war nach meiner Meinung in meinen Verfahren beim Landgericht und Kammergericht in Berlin noch nicht der Fall. Es gibt Anzeichen, dass das Verfassungsgericht da aktuell in ähnlichen Fällen auch schon genauer hinschaut.
Es gibt Studien, die sagen, dass 63 Prozent der Frauen ihre Meinung im Netz gar nicht erst äußern, weil sie die Reaktionen darauf fürchten. Das heißt: Wir haben einen Roll Back im Netz, den wir so massiv im analogen Leben nicht mehr kennen. Wir können aber doch nicht zulassen, dass Frauen sich im Angesicht des digitalen Zeitalters aus der digitalen Kommunikation zurückziehen. Das muss auch in der Rechtsprechung eine Rolle spielen, meine ich. (epd/mig) Aktuell Interview Politik
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