Von Krise und „Normalfall“
Binationale Paare und Familien in Zeiten von Corona
Im März schloss Deutschland die Grenzen. Seitdem herrscht für Menschen, deren Partner oder Familienangehörige nicht in Deutschland leben, Ausnahmezustand. Ein Überblick über die Krise und ihren „Normalfall“.
Von Regina Prade Freitag, 31.07.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 30.07.2020, 12:29 Uhr Lesedauer: 11 Minuten |
Die Bewegung um die Hashtags LoveIsNotTourism und LoveIsEssential sowie die gleichnamigen Petitionen erzielen derzeit große Aufmerksamkeit. Presse, Radio und Fernsehen berichten, interviewen und kommentieren. Das Thema: Die Trennung binationaler Paare durch die Reisebeschränkungen der Corona-Krise.
Mitte März schloss Deutschland die Grenzen für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder langfristige Aufenthaltsberechtigung. Menschen deren Partner:innen oder Familienangehörige nicht in Deutschland leben wurden plötzlich von diesen getrennt. Während „zwingende familiäre Gründe“ die Einreise theoretisch erlaubten, war es für die meisten de facto unmöglich zusammen zu kommen.
Die Einreisebeschränkungen betreffen auch binationale Paare, die sich sonst problemlos regelmäßig sehen können, weil sie die „richtigen“ Pässe haben. Auch für sie wurden gegenseitige Besuche oder ein Zusammenziehen plötzlich unmöglich. Unter den Umständen der Pandemie auf unabsehbare Zeit von den engsten Bezugspersonen getrennt zu sein, führt bei vielen Betroffenen zu Einsamkeit, Angst und Depression. Gemeinsame Pläne und Träume werden durcheinandergewirbelt, hart erkämpfte Visa verfallen, Heiratstermine platzen und Kinder kommen zur Welt, ohne dass beide Elternteile dabei sein können.
Erst am 2. Juli hob die Bundesrepublik die Einreisebeschränkungen für Familienmitglieder auch aus Drittstaaten auf. Diese Regelung greift aber längst nicht für alle Familien und Paare. Zum einen gilt die Grenzöffnung nur für Mitglieder der Kernfamilie,1 was unverheiratete Paare und alle anderen Familienkonstellationen ausschließt. Zum anderen müssen Familienmitglieder aus nicht privilegierten Drittstaaten über ein gültiges Visum verfügen.
Die Chancen auf ein Visum hängen grundsätzlich davon ab, in welchem Land der Antrag gestellt wird. Wer ein Visum zum Familiennachzug nach Deutschland möchte wartet zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren. Kurzzeitige Besuchsvisa nach Europa werden diesen Antragsteller:innen in aller Regel verwehrt.2 Erklären lässt sich dies nur durch den ständigen Konflikt zwischen einer Migrationspolitik der selektiven Einwanderungskontrolle und dem Recht auf Familie, Grundgesetz, Artikel 6. Ordnungspolitik und „Gefahrenabwehr“ sticht Familienpolitik.
Während die Arbeit in den deutschen Auslandsvertretungen nach Monaten des Stillstands nun wieder anläuft, geschieht dies nicht reibungslos. Corona-bedingte Einschränkungen treffen nun auf die von jeher komplexen Anforderungen des Familiennachzugsverfahrens. Viele Faktoren können so bedingen, dass Visums-Prozesse sich auf unabsehbare Dauer verzögern oder ganz zum Erliegen kommen.
Visakodex der Gemeinschaft: „Die Antragsteller sollten unter gebührender Berücksichtigung der Menschenwürde behandelt werden. Die Bearbeitung der Visumanträge sollte auf professionelle und respektvolle Weise erfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen.
Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass der Öffentlichkeit eine Dienstleistung von hoher Qualität unter Beachtung bewährter Verwaltungsverfahren angeboten wird. Zur weitestgehenden Vereinfachung der Visumbeantragung sollten sie eine angemessene Zahl geschulter Mitarbeiter und hinlängliche Mittel bereitstellen.“
Die Bundesrepublik hat 2009 auf europäischer Ebene den Visakodex der Gemeinschaft unterzeichnet. Wie aber sieht die konsularische Realität aus?
Kommunikation und Verfahren
Krisenfall: Die Kommunikation der Botschaften hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Visums-Verfahren erfolgt auf den Webseiten zeitverzögert und lückenhaft. Nachfragen bleiben unbeantwortet.
Positiv zu nennen ist die Eröffnung von Verfahren zur kostenlosen Neu-Ausstellung von nationalen Visa, die auf Grund der Corona-Pandemie ihre Gültigkeit verloren haben. Viele Botschaften informieren über Verfahren und Fristen auf ihren Webseiten oder per E-Mail. Ob dabei tatsächlich alle berechtigten Antragsteller:innen erreicht werden, ist schwer zu beurteilen.
Krise im „Normalfall“: Grundsätzlich wirken Botschafts-Webseiten häufig verwirrend. Sie sind kompliziert und verworren aufgebaut und Begrifflichkeiten werden nicht einheitlich verwendet. Dazu kommt, dass Informationen nicht immer in den landesüblichen Sprachen vorhanden sind. Im Fall von Tunesien fehlt beispielsweise die Landeshauptsprache Arabisch. Bei Nachfragen wird häufig keine Auskunft gegeben und Verfahrens-Beschwerden werden in denselben Stellen bearbeitet, gegen die sie sich richten. Es besteht keine Möglichkeit zur Aufsichtsbeschwerde.
Die Kosten für das Verfahren liegen weltweit genormt bei 75 Euro, was abhängig vom nationalen Kontext viel Geld sein kann. Der weltweite Trend zur (Teil-)Privatisierung von Visumsverfahren an einigen Botschaften führt zu zusätzlichen Kosten und ermöglicht den Zukauf von begünstigenden Leistungen.
Zudem gibt es nationale Unterschiede, wie leicht oder schwer Unterlagen als „echt“ anerkannt werden. Im Fall von Pakistan kostet die Verifizierung der Dokumente nochmals umgerechnet 60 Euro und dauert nach Angaben der Botschaft mindestens vier Monate.
Wartezeiten
„Im Fall von Marokko hat sich die Wartezeit auf einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung von 9 auf schätzungsweise 15 Monate erhöht. Die Seite der deutschen Botschaft in Kairo weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Stelle trotz der angeordneten Öffnungen vom 2. Juli „aus gesundheitlichen Gründen“ geschlossen bleibt und sie derzeit auch an Familienmitglieder keine Visa vergibt.“
Krisenfall: Im Zuge der weltweiten Lockdowns haben auch die deutschen Auslandsvertretungen die Arbeit in Visa-Angelegenheiten eingestellt und ihre Stellen für den Publikumsverkehr geschlossen. Während einzelne Botschaften nun wieder mit der Terminvergabe beginnen, zeichnen sich mitunter Verzögerungen von einigen Monaten ab. Liegengebliebene Anträge stauen sich auf, auch weil viele Botschaften weiterhin nur „eingeschränkten Service“ anbieten. Im Fall von Marokko hat sich die Wartezeit auf einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung von 9 auf schätzungsweise 15 Monate erhöht. Die Seite der deutschen Botschaft in Kairo weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Stelle trotz der angeordneten Öffnungen vom 2. Juli „aus gesundheitlichen Gründen“ geschlossen bleibt und sie derzeit auch an Familienmitglieder keine Visa vergibt.3
Krise im „Normalfall“: Keine Antrags-Termine bis Mitte nächsten Jahres? Grundsätzlich gibt es zwei Prinzipien der Terminvergabe (soweit diese nicht an einen externen Dienstleister „outgesourct“ ist): In manchen Auslandsvertretungen lassen sich Termine auf der Webseite der Botschaft direkt nach nächster Verfügbarkeit auswählen und buchen. Dies gilt z.B. für Chile, Russland, Vietnam, Südafrika und China. Im anderen Fall tragen sich die Antragsteller:innen in ein Online-Formular ein und bekommen dann einen Termin zugewiesen, den sie wahrnehmen müssen. Nicht alle Webseiten geben Auskunft darüber, wie lange die Wartezeiten für einen Termin sind. In manchen Fällen ist von mehreren Monaten die Rede (Tunesien, Ägypten), in anderen übersteigt die geschätzte Wartezeit ein Jahr (Pakistan, Bosnien und Herzegowina). Im Fall von Kosovo müssen Antragsteller:innen mit mindestens 17 Monaten Wartezeit rechnen. Derart lange Zeiten werden von Botschaftsseite oft mit hohen Antragszahlen begründet. Von Rückfragen solle auch hier abgesehen werden.
Erbringung von Personen-Dokumenten und Deutschnachweis
Krisenfall: Regionale Verwaltungsstellen, bei denen Reise- oder Personendokumente eingeholt werden müssen, bleiben geschlossen oder nehmen die Arbeit erst langsam wieder auf. Das gleiche gilt für die erwähnten Privatdienstleister und auch die Goethe-Institute, die die Prüfungen für den erforderlichen A1-Deutsch-Nachweis abnehmen. Dabei erkennen manche Auslandsvertretungen bestimmte Dokumente nur für einen begrenzten Zeitraum als gültig an. Wie kulant die Botschaften mit verfallenden Dokumenten umgehen, wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen.
Krise im „Normalfall“: Auch vor Corona stellten die zu erbringenden Dokumente in manchen Fällen kaum zu überwindende Hürden dar. In zahlreichen Ländern müssen Dokumente eine komplexe Beglaubigungskette aufweisen, damit sie von den deutschen Auslandsvertretungen überhaupt angenommen werden. Dies bedeutet einen enormen bürokratischen Aufwand für die Familien. Zudem besteht stets das Risiko, dass Dokumente als “unecht” befunden und zurückgewiesen werden.
Auch stellen manche Paare erst im Familiennachzugs-Verfahren fest, dass ihre Heiratsurkunde nicht von der deutschen Auslandsvertretung anerkannt wird. Wer in Indien heiratet, muss zuvor wissen aus welchen Provinzen die deutschen Behörden Heiratsurkunden akzeptieren. Und seit die deutschen Botschaften in Nigeria, Sudan und Äthiopien keine kirchlichen Heiratsverträge mehr akzeptieren, ist die Bewilligung von Familiennachzugs-Anträgen für die Familien von eritreischen Geflüchteten zwischen 2017 und 2018 von 80 auf 40 Prozent gesunken.
Hinsichtlich des Deutsch-Sprachnachweis ist neben den teuren Sprachkursen auch die Anmeldung zur Prüfung beim Goethe-Institut kostenintensiv.4 Prüfungsplätze sind begrenzt, was wiederum zu Wartezeiten führt, und Durchfallquoten hoch.
„So ist die deutsche Botschaft in Dakar, Senegal, auch für Familienmitglieder aus Gambia, Guinea-Bissau und Kap Verde zuständig. Syrer:innen stellen ihre Anträge in Libanon oder Jordanien und Menschen aus Afghanistan in Pakistan oder Indien. Da die Grenzen vieler Länder weiterhin geschlossen sind, ist auch die Einreise zum Botschaftstermin unmöglich.“
Weite Wege
Krisenfall: Nicht immer befindet sich die für den Familiennachzug zuständige deutsche Auslandsvertretung im eigenen Land: So ist die deutsche Botschaft in Dakar, Senegal, auch für Familienmitglieder aus Gambia, Guinea-Bissau und Kap Verde zuständig. Syrer:innen stellen ihre Anträge in Libanon oder Jordanien und Menschen aus Afghanistan in Pakistan oder Indien. Da die Grenzen vieler Länder weiterhin geschlossen sind, ist auch die Einreise zum Botschaftstermin unmöglich.
Krise im „Normalfall“: Auch unter „normalen“ Bedingungen ist die Notwendigkeit, zum Botschaftsbesuch ins Ausland zu reisen, eine zusätzliche Belastung und kann die Antragsteller:innen vor Probleme stellen. Wo ein Einreise-Visum für den Botschaftsbesuch benötigt wird, können Komplikationen in der Erteilung auftreten und es fallen weitere Kosten an. Teilweise sind Reisewege lang und beschwerlich und führen in manchen Fällen durch Kriegsgebiet.
Der „Normalfall“ war auch vor Corona eine Krise
Eine Entspannung in Sachen Familiennachzug nach Deutschland ist bis auf Weiteres nicht in Sicht. Die Verschränktheit der Anforderungen, die schon im „Normalfall“ für manche kaum zu bewältigen sind, führt unter den Bedingungen der Corona-Krise schnell zu einer Verkettung von Problemen für die Familien. Wie ein Brennglas weist der pandemische Ausnahmezustand auf die strukturellen Schwierigkeiten hin, die den Prozess des Familiennachzugs in seinen Grundzügen bestimmen.
Die Auslandsvertretungen setzen das „Recht auf Familie“ im Sinne einer global-hierarchischen Ordnung um, die verschiedenen Personengruppen Hürden setzt und andere privilegiert. Dabei spielt die Nationalität des auswärtigen Familienmitglieds eine ausschlaggebende Rolle, aber auch der Status der Person, die sich in Deutschland befindet. Wer nicht die deutsche Staatsbürger:innenschaft hat oder gar mit einem Fluchthintergrund in Deutschland lebt muss in puncto Familiennachzug noch weitaus schwerere Hürden nehmen als Deutsche.5 Inwieweit sich in dieser selektiven Praxis strukturelle Rassismen verbergen, steht nur selten zur Debatte.
„Die schmerzhaften Trennungs-Erfahrungen der Paare und Familien im Kontext der Corona-Pandemie sollten Anstoß dafür sein, diese strukturellen Barrieren auszuräumen. Veränderung ist an vielen Stellen möglich: Transparenz und respektvolles Verhalten gegenüber den Antragsteller:innen; die Aufstockung von Personal zur Verkürzung der viel zu langen Wartezeiten; ein Absehen vom Sprachnachweis; Kulanz und Flexibilität bei Problemen mit bürokratischen Anforderungen…“
Obwohl die gegenwärtigen Initiativen zur Aufhebung der Einreisebeschränkungen für unverheiratete Paare die strukturelle Ungleichbehandlung des Visavergabe-Systems ausblenden, stellen sie eine wichtige Frage: Wer muss welche Voraussetzungen erfüllen um in Deutschland mit Familie oder Partner:in zusammen kommen zu können? Für viele Paare ist Heirat von jeher der einzige Weg, um überhaupt eine Aussicht auf ein gemeinsames Leben zu bekommen.
Die schmerzhaften Trennungs-Erfahrungen der Paare und Familien im Kontext der Corona-Pandemie sollten Anstoß dafür sein, diese strukturellen Barrieren auszuräumen. Veränderung ist an vielen Stellen möglich: Transparenz und respektvolles Verhalten gegenüber den Antragsteller:innen; die Aufstockung von Personal zur Verkürzung der viel zu langen Wartezeiten; ein Absehen vom Sprachnachweis; Kulanz und Flexibilität bei Problemen mit bürokratischen Anforderungen … Es ist unabdingbar, dass die Institutionen des deutschen Staates das Bekenntnis zum Schutz von Familie und Partner:innenschaft zu einem gelebten Teil ihres Selbstverständnisses machen. Familiennachzug darf nicht als misstrauensbehaftete „Sicherheitsangelegenheit“ behandelt werden, sondern als die Verwirklichung des Rechts auf ein geteiltes Leben durch Menschen, die sich dafür entschieden haben. Als bedeutsamen Schritt, der unterstützt werden muss.
Eine Lehre aus der Corona-Zeit muss lauten: Alle brauchen ihre Partner:innen und Familien. Hier und jetzt. Und unabhängig davon, wo sie herkommen oder gerade sind.
- Möglich ist Familiennachzug also nur für Ehe- oder eingetragener Lebenspartner:in, für minderjährige Kinder zu Eltern oder Eltern zu minderjährigen Kindern
- Die Ablehnung von Schengenvisa für Familienangehörige wird oft damit begründet, dass ihre Rückkehrbereitschaft nicht ausreichend nachgewiesen werden könne.
- Stand 29.07.2020
- Die Kosten für den Test sind hoch, obgleich sie als an das nationale Währungsniveau angepasst gelten: z.B. im Fall von Ruanda derzeit umgerechnet etwa 180 Euro, in Vietnam etwa 360 Euro und in Südafrika etwa 500 Euro (siehe Internetseiten der jeweiligen Goethe-Institute (Stand 13.07.2020)).
- Ausländer:innen mit langfristigem Aufenthalt müssen ein gesichertes Einkommen (auch für die zuziehenden Familienmitglieder) und „ausreichend Wohnraum“ nachweisen können. Geflüchtete haben nur dann einen Anspruch, wenn sie eine Asylberechtigung, einen Flüchtlingsstatus, oder subsidiären Schutz erhalten haben. Für letztere Gruppe gelten harte Antragsfristen und es werden monatlich maximal 1000 Angehörige zum Nachzug zugelassen. Bürokratische Engpässe verhindern jedoch zeitweise, dass selbst dieses limitierte Kontingent ausgeschöpft wird.
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Sehr geehrte Frau Prade,
Ich habe nie etwas gelesen was mehr der Wahrheit entspricht als dieser Bericht! Und vorallem, dass es überhaupt mal jemand so ausführlich anspricht! Tausend Dank! Mein Freund kommt aus Indien. Touristen-Visa? Fehlanzeige! Grund: fehlende Rückkehrbereitschaft! Ich bin Deutscher Staatsbürger, habe einen guten Job, Haus, Hof und Hund. Trotz Verpflichtungserklärung und und und führt kein Weg rein. Wir haben uns seit über 700 Tagen nicht gesehen. Ich bin verzweifelt. Ich fühle mich hilflos. Ihr Bericht haut mich um! Sie sprechen mir aus der Seele! Vielen Dank! Mosi
Liebe Frau Prade,
es tut gut endliche einen Artikel zu lesen, der die Lage klar und realistisch beschreibt.
Wir haben in Pakistan am 20. April 2019 einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt und nie wieder was gehört…
Nun ist die Botschaft wegen Corona auf unabsehbare Zeit geschlossen.
So viele Paare müssen in dieser völligen Unsicherheit leben die irgendeine Art von Planung völlig unmöglich macht.
Ich hoffe sehr, dass die Situation mehr und mehr in die Öffentlichkeit kommt – durch Artikel wie Ihren zum Beispiel – und sich doch irgendwann etwas ändert.