Polizeigewalt
Reul warnt nach Polizeieinsatz vor Vorverurteilung
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul warnt vor einer Vorverurteilung des Polizisten, der bei einem umstrittenen Einsatz den Kopf eines 15-Jährigen mit dem Knie fixiert hatte. Die Gewerkschaft der Polizei hingegen fordert Reformen.
Freitag, 21.08.2020, 5:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 20.08.2020, 17:43 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nach dem umstrittenen Polizeieinsatz gegen einen 15-Jährigen in der Düsseldorfer Altstadt hat der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) vor einer Vorverurteilung des Beamten gewarnt. Auch wenn er selbst „sehr erschrocken“ über die im Internet kursierenden Bilder von dem Polizeieinsatz sei, gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags.
Bei den nun laufenden Ermittlungen gegen den Polizisten sei zu klären, ob der Einsatz verhältnismäßig gewesen sei. Dabei müsse auch das Verhalten des Jugendlichen gegenüber den Polizisten betrachtet werden. Bei dem 15-Jährigen handele es sich um einen polizeilich bekannten Mehrfachtäter, sagte Reul in Düsseldorf.
Auf einem Video im Netz ist zu sehen, wie ein Beamter den Kopf des Jugendlichen bei dem Einsatz am 15. August mit seinem Knie auf den Boden drückte. Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gingen mehrere Anzeigen gegen den Polizisten ein. Die Polizei erstattete zugleich Anzeige gegen den Jugendlichen wegen Beleidigung, Widerstands und eines tätlichen Angriffs. Das Video aus Düsseldorf weckt Erinnerungen an den Fall des Afroamerikaners George Floyd, der Ende Mai bei einem brutalen Polizeieinsatz in den USA getötet worden war.
Reul: Polizeigewalt nicht per se rechtswidrig
Innenminister Reul verwies darauf, dass die Anwendung von körperlicher Gewalt durch die Polizei „nicht per se rechtswidrig“ sei. Mitunter sei sie „zwingend erforderlich“. Zudem sei der Jugendliche lediglich zwei bis drei Minuten auf den Boden gedrückt worden. Es sei zu klären, ob das Verhalten des Beamten in Düsseldorf den Vorgaben des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes entspreche.
Mit Verweis auf Angaben des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei betonte der Innenminister, dass den Beamten die Fixierung einer Person mit dem Knie oder dem Schienenbein am Kopf erlaubt sei. Das Drücken des Knies oder Schienenbeins auf den Hals eines Menschen sei dagegen nicht zulässig.
Polizei-Gewerkschaft kritisiert Fixierungstechnik
Kritischer sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Praxis und fordert eine Reform polizeilicher Methoden. Der GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens sagte der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, er bezweifele, dass die Technik, Menschen mit dem Knie auf dem Kopf am Boden zu fixieren, noch zeitgemäß sei. „Das muss verändert und angepasst werden.“
Das Vorgehen der Beamten bei der Festnahme des Jugendlichen am Samstagabend habe den Vorgaben entsprochen, sagte Mertens: „Diese Technik ist Teil der Ausbildung, der Kollege hat sie schulmäßig eingesetzt und ausgeführt, was man ihm beigebracht hat.“
Laut der Ausführungen Reuls wurde der 15-Jährige bei dem Einsatz offenbar nicht schwer verletzt. Gleichwohl habe sich der Jugendliche zu einer stationären Behandlung in ein Krankenhaus begeben. (epd/mig) Aktuell Politik
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