Lücke im Rechtsstaat
Amnesty: Gesellschaft erwartet antirassistische Polizei
Amnesty International fordert die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen bei Polizeigewalt und Antirassismustrainings in der Polizeiausbildung. Eine "antirassistische Polizei" sei die gesellschaftliche Erwartung an den Rechtsstaat.
Donnerstag, 10.09.2020, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 09.09.2020, 14:15 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Amnesty International dringt auf konkrete Schritte gegen unrechtmäßige Gewalt und Rassismus bei der Polizei in Deutschland. Der Generalsekretär von Amnesty Deutschland, Markus N. Beeko, plädierte am Dientag in Berlin für die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen, eine Kennzeichnungspflicht für alle Landes- und Bundespolizisten und Antirassismustrainings in der Polizeiausbildung.
Der Schutz von Menschenrechten gehöre in einer Demokratie zu den grundlegenden Staatspflichten, und der Polizei komme eine „tragende Rolle“ zu, sagte Beeko. Sie sei damit betraut, das staatliche Gewaltmonopol umzusetzen. Sicherheit und Freiheit seien dabei keine Gegensätze. „Eine antirassistische Polizei ist die gesellschaftliche Erwartung an den Rechtsstaat“, sagte Beeko.
90 % erstatten keine Anzeige
Die Polizeiexpertin der Menschenrechtsorganisation, Maria Scharlau, sieht eine „Lücke im Rechtsstaat“, die geschlossen werden müsse. Wer derzeit Anzeige gegen Polizisten erstattet, finde sich schnell selbst vor dem Strafgericht wieder, weil Polizisten grundsätzlich immer eine Gegenanzeige stellten, sagte Scharlau. Die Staatsanwaltschaft reagiere zumeist zurückhaltend bei der Verfolgung von rechtswidrigem Verhalten von Polizeibeamten. Es komme in der Praxis kaum vor, dass Polizisten gegen ihre Kollegen aussagen. Zudem betreffe rechtswidriges Verhalten von Polizisten überproportional häufig nichtweiße Menschen.
Verlässliche Zahlen zur Polizeigewalt in Deutschland gibt es laut Amnesty-Expertin nicht. Etwa 2.000 entsprechende Anzeigen gebe es jährlich, laut einer Untersuchung der Uni Bochum erstatteten aber neun von zehn Betroffenen keine Anzeige gegen Polizisten. Auch Rechtsanwälte rieten in der Regel davon ab.
Täter-Opfer Umkehr
Scharlau verwies auf den jüngsten Fall eines freien Fotografen und Kameramanns in Brandenburg, der bei einem Polizeieinsatz von einem Beamten angegriffen wurde, weil dieser sich gestört fühlte. Der Journalist erlitt dabei dokumentierte Verletzungen, zeigte den Polizisten an und wurde angezeigt. Das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten wurde nach wenigen Wochen eingestellt. Der Journalist wurde angeklagt.
Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel sagten laut Scharlau alle Kollegen des Polizisten unisono gegen den Journalisten aus. Weil ein Video das Gegenteil belegte, wurde er freigesprochen. Das Polizeipräsidium Potsdam kündigte daraufhin die Prüfung disziplinarrechtlicher Konsequenzen gegen die Beamten an. (epd/mig) Aktuell Panorama
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